Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-13
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Die Diskussion zeigt nun, was noch zu klären ist, und ich will das tun. Seit Januar dieses Jahres gilt eine Verordnung, welche im Pflegebereich erheblich mehr Leistungen kassenpflichtig erklärt als früher. Es handelt sich um die Verordnung des EDI, nicht des Bundesrates, über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Krankenpflege-Leistungsverordnung SR 832.112.31).
In dieser Verordnung hat das EDI von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht und Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe a recht weit ausgelegt. Buchstabe a sagt klar, dass alle Pflegemassnahmen, die ärztlich verordnet sind, durch die Kassen zu bezahlen sind. Und nun hat das EDI von dieser Kompetenz umfassender Gebrauch gemacht als früher. Rechtlich kann man nicht sagen, es sei ein Fehler, das liegt durchaus im Rahmen der Kompetenz. Aber es hat Auswirkungen in der Grössenordnung von 1000 Millionen Franken, welche nun die Versicherungen zu bezahlen haben.
Bisher sind diese Kosten auch angefallen. Es sind keine neuen Kosten für die bisherigen Pflegefälle. Bisher haben bezahlt: die Insassen der Pflegeheime, teilweise die Gemeinden mit ihren Heimen usw. Indem nun diese Kosten alle kassenpflichtig sind, ergibt sich auch ein Anreiz - das ist nicht zu verkennen -, diese Kosten eher zu vermehren. Wenn die Kostenpflicht nicht wie bisher bei den Versicherten und Gemeinden bleibt, führt das zu einer Ausweitung. Herr Leuenberger, mit dem Antrag der Kommission werden keine Kosten verlegt. Wir belassen die Kosten so, wie sie bis Ende Jahr gewesen sind, und belasten die Gemeinden nicht zusätzlich mit Kosten für Patienten. Mit dem neuen Verordnungsrecht und Ihrer Lösung werden die Patienten, die Pflegefälle, und die Gemeinden um 1 Milliarde Franken entlastet.
Das ist der Mechanismus. Um das tun und eine saubere gesetzliche Grundlage schaffen zu können, brauchen wir eben diese Litera abis. Damit haben der Bundesrat und das EDI im Verordnungsfall eine saubere Grundlage. Im Ergebnis ist es so, dass mit dem Antrag Leuenberger diese Milliarde den Versicherern zusätzlich belastet wird und sich damit auf die Prämien niederschlägt. Wenn die Zahl von 1 Milliarde Franken stimmt - und sie dürfte nicht falsch sein, die Schätzungen in diesem Bereich liegen alle im Bereich von 1 Milliarde Franken -, sind das umgerechnet 5 bis 6 Prämienprozente. Der Antrag Leuenberger bewirkt die Entlastung der heutigen Heiminsassen, der Privaten, und eine Umlagerung auf die Versicherungsprämie.
Was will nun der Antrag Forster? Der Antrag Forster - ich bitte Sie, ihn genau zu lesen - will die Sache nur bei der Langzeitpflege wieder auf den alten Stand zurückführen. Bei der Kurzzeit-Spitex usw. erfolgt also eine Vergünstigung, indem die Krankenkassen zahlen müssten.
Der Antrag Forster bewirkt eine zusätzliche Leistung der Versicherer und über die Prämien an die Kurzzeitpflege, die Spitex, in der Grössenordnung von - ich muss mich auf Schätzungen der Fachleute verlassen - 200 bis 300 Millionen Franken. Der Antrag Forster bewirkt einen Prämienschub von etwa 1 bis 2 Prozent, der Antrag Leuenberger einen solchen von 5 bis 6 Prozent.
Nun ist die Frage folgende: Wie ist das gesetzgeberisch zu lösen? Den Argumenten von Herrn Lauri ist eigentlich nichts entgegenzuhalten. Wenn wir die Sache im heutigen Zeitpunkt korrigieren wollen, müssen wir es ungefähr auf jenem Weg tun. Vielleicht kann man unseren Vorschlag gesetzestechnisch oder sprachlich noch verbessern. Bis zum Ende der Beratung, im Sommer oder Herbst, ist dies durchaus möglich. Aber wenn Sie eine Korrektur wollen - das sei das letzte Wort von mir zu dieser Sache -, dann müssen Sie sie heute vornehmen. Wenn wir es nicht heute tun, sondern in fünf oder sechs Jahren, werden wir es nie schaffen. Bis dahin hat sich der Mechanismus eingespielt, dass die Krankenkassenprämien um diesen Betrag gestiegen sind, und eine Rückführung wird nicht mehr möglich sein. Wer handeln will, muss heute handeln.