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Beerli Christine · Ständerat · 2003-03-13

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Lauri vollkommen anschliessen. Die Kommission ist nie davon ausgegangen, dass sie hier die perfekte, endgültige Lösung vorlegt, aber sie weiss sehr genau, dass wir uns in einem Bereich wachsenden Schadens befinden und dass wir eine Übergangslösung finden müssen, und zwar entweder bis eine Lösung des Nationalrates aufgrund gefestigter Daten vorliegt, die dannzumal von der Arbeitsgruppe erarbeitet worden sein werden, oder - wenn diese gefestigten Daten bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollten - bis zur dritten KVG-Revision, wo das Problem dann in der Tat vertieft angegangen werden muss.

Sie wissen es: Die Pflegeversicherungen und die ganzen Probleme um die Alterspflege sind in allen Ländern, die mit der Schweiz vergleichbar sind, von grösster Bedeutung. Sie werden diskutiert, und es sind Fragen, die man mit grosser Sorgfalt angehen muss, die aber auch wirklich sehr grosse Kosten verursachen. Ich kann Ihnen nur einige Zahlen, die unser Land betreffen, nennen: Im Jahr 2000 flossen rund 6 Milliarden Franken in den Pflegesektor. Davon finanzierte die Krankenversicherung einen verhältnismässig kleinen Teil, nämlich rund 1,25 Milliarden, während sich die Gemeinden mit rund 550 Millionen an den Kosten beteiligten. Das meiste, rund 4 Milliarden Franken, wurde von den privaten Haushalten getragen. Das sind in der Tat diejenigen Leute, die sich in einem Pflegeheim befinden und ihren Aufenthalt persönlich zahlen. Ein Teil dieser 4 Milliarden Franken wiederum floss über die Ergänzungsleistungen zu jenen Personen zurück, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden und die entsprechenden Rückerstattungen dann eben mit den Ergänzungsleistungen erhalten. Man nimmt an, dass es ein grosser Betrag ist, dass von diesen 4 Milliarden Franken 3 Milliarden wieder über die Ergänzungsleistungen, das heisst über die Kantone, zurückflossen.

Die Frage, die jetzt im Raum steht, ist folgende: Mit der gesetzlichen Grundlage, die wir haben, und mit der Verordnung, die natürlich noch auf Anregung von alt Bundesrätin Dreifuss vom Bundesrat erlassen wurde, ist der Übergang auf die Krankenversicherung vorgespurt. Nicht einzig die Kosten der Behandlungspflege, die völlig zu Recht von der Krankenversicherung getragen werden sollten, sondern auch ein guter Teil der Kosten der Grundpflege bzw. die ganze Grundpflege sind neu von der Krankenversicherung zu übernehmen. Hier ist in der Tat zu befürchten, dass ein ganz grosser Teil jener Beträge, die ich vorher genannt habe, von der privaten Finanzierung bzw. der Finanzierung durch die Ergänzungsleistungen eben auf die Finanzierung durch die Krankenversicherung übergehen werden, und das könnte einen recht erheblichen Prämienschub bewirken. Ich werde mich jetzt nicht in Prozentzahlen verirren. Ich kann nicht sagen, um wie viel die Prämien wegen dieser Übernahme der Grundpflegekosten steigen werden, aber es wird ein erheblicher Prämienschub sein. Wir können das hier nicht zulassen, bevor nicht endgültige Abklärungen darüber getroffen worden sind, wie man das endgültig im Gesetz regeln soll.

Ich persönlich hatte in der Kommission den Antrag eingebracht, dass man zwischen Behandlungspflege und Grundpflege unterscheidet. Die Kosten für die Behandlungspflege - umschrieben als die Leistungen, die von qualifiziertem Pflegepersonal zu erbringen sind und die die Behandlung eines Krankheitszustandes betreffen - sind von den [PAGE 211] Krankenversicherungen klarerweise zu übernehmen. Die Kosten für die Grundpflege hingegen, also die Pflege, die im Prinzip den Lebensunterhalt betrifft - also die normalen, gewöhnlichen Lebenshaltungskosten -, sind von den Krankenversicherungen weiterhin nicht zu übernehmen.

Man hat mir dann in der Kommission erklärt, eine solche Unterscheidung zu machen sei sehr schwer. Man wisse manchmal nicht, ob z. B. eine Dekubitusbehandlung eine Behandlungspflege oder eine Grundpflege sei, und deshalb solle die Grenze nicht dort gezogen werden. Es sei viel besser, wenn wir sagen, dass die Krankenversicherung einen Beitrag an das Gesamtpaket der Pflege - Behandlungspflege und Grundpflege zusammengenommen - zu leisten habe. Das sei vernünftiger und auch besser handhabbar und könne dann vom Bundesrat definiert werden. Ich bin offen dafür, dass man diese Frage noch einmal prüft, dass man das auch mit der nationalrätlichen Kommission noch einmal auseinander nimmt und schaut, welches System das bessere ist.

Ganz klar ist mir aber, dass wir nicht den ganzen Bereich der Behandlungs- und Grundpflege, also die gesamte Langzeitpflege, in die Krankenversicherung aufnehmen können, sonst kommt es zu besagtem Prämienschub, den wir nicht verantworten können. Ich glaube - auch wenn es hart klingt -, dass auch bei älteren Personen, die sich entweder in Spitex-Pflege oder in einem Pflegeheim befinden, derjenige Teil, der die "normalen" Lebenshaltungskosten betrifft, über die privaten Zahlungen abzugelten ist, allenfalls eben ergänzt durch Ergänzungsleistungen. Wir sollten hier nicht alles mit Krankheitswert betiteln und über die Krankenversicherung abgelten.

Wir müssen hier diese gesetzliche Grundlage schaffen, wenn wir nicht Gefahr laufen wollen, dass im Moment alles auf die Krankenversicherung überwälzt wird, weil ein entsprechender Artikel im Gesetz steht - Artikel 104a, Sie kennen ihn, Sie können ihn nachlesen. Wenn wir das nicht wollen, müssen wir dem Bundesrat die Möglichkeit geben, auf die Verordnung zurückzukommen, und wir müssen eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass der Bundesrat das Beitragssystem aufrechterhalten und uns allenfalls noch einen besseren Vorschlag unterbreiten kann.

Ich bin im Übrigen mit dem Antrag Forster einverstanden. Wir haben auch immer von Langzeitpflege gesprochen, das ist nur nicht eingeflossen. Es kann aber noch geklärt werden, indem man diesen Antrag übernimmt.

Ich bitte Sie aber, den Antrag Leuenberger abzulehnen.