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preparatory:AB 328971

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-09-28

Wortprotokoll

Herr Kollege Büchel, im Oktober 1982 ist die Schweiz dem Europäischen Übereinkommen über Staatenimmunität beigetreten, welches den Schutz von Staatsgeldern garantiert, und im April 2010 dem UNO-Übereinkommen über die Immunität der Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit, welches den Schutz der Staatsvermögen garantiert, und dann hat die Schweiz noch selber ein Gesetz erarbeitet. Meine Frage an Sie als Aussenpolitiker: Kann sich die Schweiz erlauben, diese Abkommen plus das eigene Gesetz zu kündigen, zu revidieren? Dann sind unsere eigenen Vermögen weltweit nicht mehr gemäss diesen Abkommen geschützt, d.[NB]h., wir verlieren diesen Schutz. Können wir uns das international überhaupt erlauben, auch gegenüber all unseren internationalen Handelspartnern?