Frick Bruno · Ständerat · 2003-03-13
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-13
Wortprotokoll
Als Erstrat haben wir in der Herbst- und Wintersession des Jahres 2001 über die Vorlage entschieden. Der Nationalrat hat sie während eines Jahres in seiner Kommission beraten und in der letzten Wintersession im Rat behandelt, und siehe: Am Freitag den 13. Dezember 2002 hat er sie in der Gesamtabstimmung mit 93 zu 89 Stimmen knapp verworfen. Ich hoffe, dass Donnerstag der 13. uns heute mehr Erfolg verspricht. Die Ablehnung des Nationalrates in der Gesamtabstimmung bewirkt, dass wir die Vorlage nach den parlamentarischen Gesetzen nochmals von vorne und völlig frei beraten können. Es geht um mehr als um blosses Eintreten. Wir sind völlig frei, wie wir die Vorlage behandeln.
Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe hat sich Ihre Kommission für folgendes Vorgehen entschieden: Sie hält grundsätzlich an ihren früheren Beschlüssen fest. Sie hat aber geprüft, ob sie einzelne Mehrheitsbeschlüsse des Nationalrates aus der Detailberatung übernehmen soll. Beispielsweise haben wir das bei der Prämienverbilligung getan. Wir haben aber auch die Entwicklung und Erkenntnisse der vergangenen 15 Monate berücksichtigt und unsere eigene Vorlage verbessert, beispielsweise bei der Einführung des Vertragsprinzips. Gleichzeitig haben wir einige Schlaglöcher geebnet, welche im Nationalrat zur Ablehnung in der Gesamtabstimmung geführt haben, kurz: Wir legen Ihnen eine insgesamt verbesserte Neuauflage vor.
Wir haben rasch gearbeitet. Seit Ende Januar haben wir an fünf Sitzungstagen während 22 Stunden beraten. Diese Eile hat folgende zwei Gründe: Zum Ersten ist die Revision des Krankenversicherungsgesetzes wichtig. Würden wir sie noch weiter verzögern - die Botschaft des Bundesrates liegt ja bereits zweieinhalb Jahre zurück - und weiter hinausschieben, würde unser Gesundheitssystem Schaden nehmen, weil nötige Verbesserungen nicht durchgeführt würden. Denn eine KVG-Revision wird, im Gegensatz zum Walliser Wein, nicht besser, je länger sie lagert, und die Reifezeit scheint mir hier überschritten zu sein.
Zum Zweiten ist die Revision ein indirekter Gegenvorschlag zur Gesundheits-Initiative der Sozialdemokratischen Partei, über die wir am 18. Mai dieses Jahres abstimmen werden. Mit den Bestimmungen zur Prämienverbilligung glauben wir eine gegenüber der Initiative bessere Alternative vorzulegen. Wir übernehmen die Bestimmung des Nationalrates, der unsere erste Vorgabe - das Sozialziel von 8 Prozent - verfeinert und verbessert hat. Wenn Sie uns zustimmen, haben beide Räte einmal so beschlossen und damit die Prämienverbilligung faktisch bereinigt und - wenn auch nicht rechtlich - einen indirekten Gegenvorschlag beschlossen.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch dem Departement, Herrn Bundespräsident Couchepin und ebenso Herrn Britt und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestens danken. Sie haben diese Parforce-Leistung ermöglicht und uns sehr gut unterstützt.
Wir haben die Ergebnisse unserer Kommission den wichtigsten Akteuren im Gesundheitswesen vorgelegt und mit ihnen besprochen: mit den Kantonen (Sanitätsdirektorenkonferenz), mit dem Schweizerischen Spitalverband H+, mit Santésuisse und mit der FMH, der Verbindung der Schweizer Ärzte und Ärztinnen. Einzelne Anregungen haben wir übernommen. Wir dürfen feststellen, dass Kantone, Spitäler und Versicherer in den wichtigen Zügen mit unserer Vorlage einverstanden sind, auch wenn sie in einzelnen und bisweilen wichtigen Punkten Änderungen wünschen.
Etwas schwieriger gestaltet sich die Situation mit der FMH: In der Aussprache selber haben ihre Vertreter keine grundsätzlichen Vorbehalte geäussert, sondern nur Detailpunkte angesprochen, um dann eine Stunde nach unserer Medienorientierung in einer knappen Mitteilung bekannt zu geben, sie seien grundsätzlich gegen die Einführung des Vertragsprinzips im ambulanten Bereich.
Es ist natürlich Sache der Ärzteschaft zu bestimmen, wer ihre Interessen vertritt. Ich selber kann nur feststellen: Wer als Berufsorganisation dazu eingeladen wird, sich zu einer ausgereiften Vorlage zu äussern, müsste seine Ideen während der Gesetzgebung einbringen. Ich habe von den Ärzten mehr erwartet als eine blosse Selbstdispensation in Form von Medienmitteilungen; wir hätten die substanziellen Aussagen bei uns erwartet.
Trotz der schwierigen Situation, die offensichtlich innerhalb der Ärzteschaft besteht, dürfen wir heute von einem Durchbruch sprechen. Dies aus folgenden Gründen:
1. Die Vorlage wird in den Kernpunkten von allen Kommissionsmitgliedern und damit auch von allen politischen Kräften in diesem Rat getragen. Das ist der entscheidende Punkt. In der Gesamtabstimmung haben wir uns ohne Gegenstimme und ohne Enthaltungen für die Vorlage ausgesprochen.
2. Die Vorlage wird von den Versicherern, den Spitälern und den Kantonen in den wesentlichen Punkten mitgetragen.
3. Wir haben einige wesentliche Verbesserungen einbauen können und damit die Hindernisse, welche im Nationalrat bei der Gesamtabstimmung der Zustimmung im Wege standen, ausgeräumt. Ich meine kurzum, dass wir fast alle wichtigen Kräfte an Bord haben. Die Ärzte schwimmen im Moment noch nebenher, und sie werden sich entscheiden müssen, ob sie an Land zurückschwimmen oder an Bord steigen wollen. Das ist ihre Sache. [PAGE 196]
Nun zu den Kernpunkten der Vorlage und zu den wesentlichen Beschlüssen. Ich möchte in vier Punkten kurz darauf eingehen.
Der erste Kernpunkt ist die Spitalfinanzierung. Bei der Spitalfinanzierung haben wir uns in der ersten Lesung vor eineinhalb Jahren für eine Weiterentwicklung in Richtung monistisches System entschieden. Heute gibt es in unserer Kommission zwei Meinungen. Ein Teil der Kommission möchte am bisherigen Beschluss festhalten. Das so genannt dual-fixe System führt die Leistungsfinanzierung anstelle der bisherigen Institutsfinanzierung ein, wobei die Anteile der Kantone und der Versicherer fix je 50 Prozent betragen, also: dual-fix. Zu einem späteren Zeitpunkt - etwa auf das Jahr 2013 - soll auf das so genannt monistische System umgestellt werden. Das heisst, es gibt einen einzigen Besteller und einen Bezahler von Leistungen. Der andere Teil der Kommission möchte bereits in einem Schritt auf das Jahr 2007 das monistische System definitiv einführen. Die beiden Teile der Kommission sind praktisch gleich gross. Eine knappe Mehrheit von sieben Mitgliedern möchte den Schritt in zwei Etappen vollziehen, eine Minderheit von sechs Mitgliedern möchte in einem Schritt auf das Jahr 2007 bereits wechseln.
Der zweite wesentliche Punkt ist die Prämienverbilligung. In der ersten Lesung haben wir als höchste Belastung generell 8 Prozent des verfügbaren Einkommens für Prämienbelastungen normiert, mit der ausdrücklichen Aufforderung an den Nationalrat, diese Vorgabe gut anzusehen und noch zu verfeinern. Unsere Vorgabe war ein erster indirekter Gegenvorschlag zur Gesundheits-Initiative. Der Nationalrat hat nun eine differenzierte Lösung gefunden: Die Prämienbelastung soll je nach Einkommenshöhe für Familien 2 bis 10 Prozent des verfügbaren Einkommens betragen, für Alleinstehende 4 bis 12 Prozent; der Bundesrat regelt die Details. Gleichzeitig hat der Nationalrat entschieden, das zweite Kind nur mit der Hälfte der Prämie zu belasten und ab dem dritten Kind alle Kinder von den Krankenkassenprämien zu befreien.
Dem Grundsatz nach schliesst sich unsere Kommission der Lösung des Nationalrates vollauf an; nicht einig sind wir uns nur in der Frage, ob ab dem dritten Kind die Prämienbefreiung vollständig sein soll.
Zum Dritten - das betrifft den ambulanten Bereich - haben wir in unserer Vorlage das letzte Mal den Wechsel vom so genannten Vertragszwang zum Vertragsprinzip vollzogen. Anstelle des heutigen Vertragszwangs soll für den ganzen ambulanten Bereich, und zwar für frei praktizierende Ärzte und andere Leistungserbringer und Spitäler, die Vertragsfreiheit eingeführt werden.
Wir haben aber, entgegen unserem Modell der ersten Lesung vor 15 Monaten, wesentliche Änderungen eingebaut, indem zum einen die Kantone den Bedarf für jede Art der Leistungserbringer festlegen und die Versicherer mit einer solchen Anzahl Leistungserbringer Verträge schliessen müssen. Wir haben zum anderen klare Mechanismen und Rahmenbedingungen festgelegt, welche den Übergang, insbesondere für Ärzte, erleichtern.
Im vierten Punkt sprechen wir uns für eine Förderung des Managed-Care-Systems oder der so genannten Netzwerke, Réseaux, aus. Wir möchten mit den neuen Vorschlägen unserer Kommission Anreize für den Einstieg in ein günstigeres System schaffen - Anreize sowohl für Patienten als auch für Leistungserbringer.
Das sind die vier wesentlichen Punkte, in welchen wir auch Änderungen vorgenommen haben. Es gibt noch weitere Punkte, die ebenfalls von Bedeutung sind und auf die ich dann noch in der Detailberatung eingehen werde. Es sind insbesondere Fragen der Wirtschaftlichkeit und Fragen der Pflegekosten.
So viel zum nochmaligen Eintretensentscheid und zu den wesentlichen Punkten, die wir in der Vorlage verbessert haben.
Ich bitte Sie, Herr Präsident, sofern Bedarf besteht, nochmals eine kurze Eintretensdebatte durchzuführen.