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Wicki Hans · Ständerat · 2023-12-04

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-04

Wortprotokoll

In Bezug auf dieses Geschäft bleibt noch eine Differenz übrig. Es handelt sich um das Projekt des Strassentunnels Moscia-Acapulco bei Ascona. Über dessen Notwendigkeit herrscht im Grundsatz Einigkeit, doch wurde es eben nicht im Rahmen des ordentlichen Verfahrens eingebracht, sondern leider erst später, während des politischen Prozesses. Unser Rat lehnte anlässlich der letzten Beratung die Aufnahme dieses Projekts daher ab, dies insbesondere deshalb, weil eine ausserordentliche Aufnahme ein Präjudiz schaffen würde, nachdem alle anderen Kantone ihre Projekte rechtzeitig eingegeben haben.

Zuweilen wurde dabei von den Befürwortern der Aufnahme dieses Strassentunnels auf das angebliche Präjudiz der Umfahrung Oberburg von vor vier Jahren verwiesen. Allerdings gibt es im Vergleich dazu eine wesentliche Differenz. Denn das Projekt Oberburg war rechtzeitig offiziell eingereicht und vom ARE bereits beurteilt worden. Demgegenüber steht diese Prüfung beim Strassentunnel bei Ascona noch aus.

Der Nationalrat beschloss hingegen mit grossem Mehr, den Strassentunnel bei Ascona als Teil des Agglomerationsprogramms Locarno aufzunehmen. Dies tat er, obschon Herr Bundesrat Rösti auf die Möglichkeit hinwies, das Projekt bei der nächsten Generation der Agglomerationsprogramme einzureichen. Da der Bundesrat die Möglichkeit habe, baureifen Projekten vorzeitig eine Ausführungsbewilligung zu erteilen, würde kaum ein Zeitverlust entstehen.

Immerhin kann festgestellt werden, dass der Nationalrat ein Stück weit einen Kompromiss geschaffen hat. Er öffnet zwar die Türe für die Aufnahme eines Strassentunnels ins Agglomerationsprogramm Locarno. Zugleich sind daran aber Bedingungen geknüpft. Darin folgt er dem ursprünglichen [PAGE 1034] Antrag unserer Frau Präsidentin, der in diesem Rat noch unterlegen war.

Konkret sind es gemäss Artikel 3 Absatz 3 drei Bedingungen:

1.[NB]Kurz- und mittelfristig müssen flankierende Massnahmen zugunsten des öffentlichen Verkehrs und der sanften Mobilität ergriffen werden.

2.[NB]Das Projekt muss weit fortgeschritten sein.

3.[NB]Die Mittel aus den früheren Agglomerationsprogrammen und dem gegenwärtigen dürfen noch nicht ausgeschöpft sein; das Projekt muss also aus diesen Mitteln finanziert werden können.

Mit diesen drei Bedingungen wird somit sichergestellt, dass das Projekt in qualitativer Hinsicht mit den bereits eingereichten Projekten vergleichbar ist. Die letzte Bedingung ist bereits heute erfüllt.

Im Rahmen der Beratungen in der Kommission waren die Bedenken in Bezug auf ein Präjudiz grundsätzlich noch vorhanden. Immerhin kommt diese Bestimmung einer Ungleichbehandlung derjenigen Kantone gleich, die ihre Projekte rechtzeitig eingegeben haben. Dieser Aspekt überwiegt auch weiterhin bei der Minderheit unserer Kommission. Mit Blick auf die Notwendigkeit des Programms und den Kompromisscharakter unterstützt die Mehrheit der Kommission hingegen den neuen Beschluss des Nationalrates.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt Ihnen unsere Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss des Nationalrates zu folgen und damit die letzte Differenz zu bereinigen.