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Friedli Esther · Ständerat · 2023-12-05

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-05

Wortprotokoll

Es geht hier um den Bereich der generellen Lohnmassnahmen. Sie erlauben mir, dass ich ganz kurz aushole, denn dieser Budgetposten hat eine gewisse Vergangenheit, auf die ich doch noch einmal eingehen möchte. Es geht um 31 Millionen Franken.

Vielleicht erinnern Sie sich noch: Im Budget 2023 hatte der Bundesrat 2 Prozent für die Teuerung eingestellt, und dann verständigte er sich mit den Personalverbänden auf 2,5 Prozent Teuerungszulage. Wir erhielten dann im Juni 2023 in diesem Rat den Antrag auf einen Nachtragskredit zur Finanzierung der 0,5 Prozent. Jetzt geht es eigentlich um diesen Nachtrag zum Voranschlag 2023, also um die 0,5 Prozent bzw. 31 Millionen Franken. Unser Rat lehnte diesen Nachtragskredit in der Sommersession mit 27 zu 12 Stimmen ab. Wir sagten damals, dass der Bundesrat die 0,5 Prozent Teuerungszulage, die er dem Personal gewährt hat, mit[NB]Eigenmitteln[NB]finanzieren muss. Er muss sie also selber kompensieren.

Jetzt kommt der Bundesrat mit dem Voranschlag 2024 und beantragt die 31 Millionen, die wir im Juni abgelehnt haben, nochmals. Das ist es, was meine Minderheit stört: dass man etwas, was das Parlament abgelehnt hat, jetzt über den Voranschlag 2024 quasi nochmals in Rechnung stellt - es betrifft die Teuerungszulage 2023. Im Voranschlag 2024 wurde ja jetzt 1 Prozent Teuerungszulage eingestellt, das entspricht 60 Millionen Franken. Ich möchte hier Bundesrätin Karin Keller-Sutter danken, dass sie mit den Personalverbänden im Sinne des Bundeshaushalts sehr gut verhandelt hat, dass sie eine Lösung gefunden hat und dass im Jahr 2024[NB]eine[NB]Teuerungszulage[NB]von[NB]1[NB]Prozent sowie eine sogenannte Sonderzulage für die Lohnklassen 1 bis 11 gewährt werden. Dafür würden die 60 Millionen Franken quasi ausgegeben.

Mein Streichungsantrag betrifft wirklich die 31 Millionen Franken für das Jahr 2023. Ich finde es nicht korrekt, dass man diese jetzt noch einmal bringt und sie in den Voranschlag 2024 einbezieht.

Wir haben in der Finanzkommission auch darüber gesprochen, dass wir uns mittelfristig vielleicht einmal darüber unterhalten, wie der Prozess im Zusammenhang mit der Teuerungszulage läuft. Parallel zu unserer Beratung des Finanzplans und des Voranschlags laufen die Verhandlungen mit den Personalverbänden über den Teuerungsausgleich. Hier kommt es ab und zu zu Friktionen. Aber ich meine, dass der [PAGE 1050] Bund die eingestellten 31 Millionen Franken über die Eigenmittel finanzieren kann.

Wir kennen den Abschluss der Staatsrechnung 2023 noch nicht. Deshalb beantrage ich Ihnen mit meiner Minderheit, dass wir die 31 Millionen Franken, die wir in der Sommersession bereits abgelehnt haben, auch im Hinblick auf den Voranschlag 2024 nicht gewähren.