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Würth Benedikt · Ständerat · 2023-12-05

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-05

Wortprotokoll

Der vorliegende Einzelantrag hat eine längere Vorgeschichte. Die Subkommission 4 Ihrer [PAGE 1048] Finanzkommission - ich bin das einzige verbliebene Mitglied - hat die Entwicklung bei der Position "Sozialhilfe Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Flüchtlinge" eingehend analysiert. Wir haben auch bei der Verwaltung Zusatzberichte bestellt. Damit Sie vom Zahlenwerk ausgehen können, schildere ich kurz die Eckpunkte: Es gibt im nächsten Jahr eine Steigerung von 190 Millionen Franken, die Position steigt also um 190 Millionen Franken an. Mit meinem Antrag würden wir diesen Anstieg um 30 Millionen Franken reduzieren. Es gäbe also immer noch eine deutliche Kostendynamik. Hier trifft zu, was wir vorhin gehört haben: Sparen bedeutet in der Regel, die Kostendynamik zu bremsen.

Auf Antrag der Subkommission hat die Finanzkommission des Ständerates eine Motion einstimmig angenommen. Wir werden diese Motion in der Frühjahrssession beraten. Es geht darum, dass wir in diesem Bereich vor allem die Erwerbsquote erhöhen; ich komme später darauf zurück. Die Finanzkommission des Nationalrates hat, basierend auf diesen Überlegungen, beim Budget auch einen Antrag gestellt. Dieser Antrag liegt Ihnen jetzt in diesem Sinne auch vor.

Worum geht es? Bei dieser Budgetposition geschieht die Planung im Grunde genommen gemäss der Entwicklung der Fallzahlen. Das kann man so machen, es greift aber zu kurz. Es gibt nämlich zwei wichtige weitere Stellschrauben, die diese Kostendynamik beeinflussen: Zum einen - ich habe es bereits angetönt - gibt es eine Erwerbsquote, insbesondere bei den Menschen mit Bleibeperspektive. Die interkantonalen Unterschiede sind erheblich, die Erwerbsquote liegt zwischen 16 und 65 Prozent. Es wird jeweils erklärt, das habe mit den unterschiedlichen Situationen im Arbeitsmarkt zu tun. Das ist teilweise akzeptabel, erklärt aber die grossen Unterschiede nicht vollständig. Eine höhere Erwerbsquote hat natürlich verschiedene positive Effekte: Es gibt erstens für die betroffenen Menschen einen sozial positiven Effekt, und zweitens gibt es einen sicherheitsmässigen Effekt, weil es mit Menschen, die arbeiten, weniger Probleme gibt. Der dritte Effekt betrifft die Migration: Hier geht es letztlich auch darum, das inländische Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen; das bedeutet dann am Ende auch weniger Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit. Der vierte Effekt ist finanzieller Natur, da geht es um das Budget: Indem wir die Erwerbsquoten erhöhen, reduzieren wir entsprechend die Sozialhilfepauschalen.

Der Bundesrat hat, das haben Sie in der Zeitung gelesen, dem EJPD den Auftrag erteilt, bei den Ukraine-Flüchtlingen die Erwerbsquote zu erhöhen. Damit wir hier auch nochmals die Zahlen hören: Wir haben im Moment eine Erwerbsquote von etwa 20 Prozent. Kürzlich hatte ich ein Gespräch mit der polnischen Botschafterin: Polen hat über eine Million Ukraine-Flüchtlinge aufgenommen, sie haben eine Erwerbsquote von 70 Prozent. Wir könnten hier mehr tun, aber wir können auch mehr tun bei den übrigen Personen mit Flüchtlingsstatus oder bei vorläufig Aufgenommenen. Hier setzt der Kürzungsantrag an. Der Antrag ist somit auch ein Auftrag.

Dann gibt es eine zweite Stellschraube bei dieser Position, nämlich den Vollzug der rechtskräftigen Ausweisungsentscheide. Auch das haben wir über Zusatzberichte der Verwaltung näher angeschaut. Sie haben vielleicht in der Zeitung gelesen, dass die Schweiz in diesem Zusammenhang Europameisterin ist, aber bei näherer Betrachtung sehen wir auch hier, dass wir eine doch erhebliche Diskrepanz zwischen den verschiedenen Kantonen haben. In der Subkommission wurde dann seitens der Verwaltung gesagt: "Es gibt in der Schweiz unterschiedliche NGO-Kulturen." Na ja, man kann das mal so stehenlassen, aber es ist doch nicht ganz nachvollziehbar, wieso wir bei den Rückführungen derart grosse Unterschiede zwischen den Kantonen haben. Da sind der Bund und die betroffenen Kantone mit Bestimmtheit gefordert.

Ich komme zum Schluss. Wir haben über die Asylreform 2016 abgestimmt. Diese Reform ist eine gute Reform, das soll hier ganz klar deklariert werden. Aber wenn man diese Zahlen ein bisschen analysiert, dann stellt man doch einen gewissen Webfehler fest. Man kann - etwas zugespitzt - sagen, dass man umso mehr Subventionen bekommt, je tiefer die Erwerbsquote im Kanton ist oder je schlechter man die Rückführungen macht. Das ist problematisch.

Ich will mit dem Einzelantrag eine Gegenposition aufbauen bzw. auch einen gewissen Druck erzeugen, dass wir punkto Erwerbs- und Rückführungsquote besser werden. Wir können das jetzt über das Budget beschliessen, wir können dann in der Frühjahrssession auch die Motion annehmen, die übrigens in der Finanzkommission des Ständerates, so glaube ich, einstimmig gutgeheissen wurde.

Ich bitte Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen.