Lexipedia

preparatory:AB 329800

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-06

Wortprotokoll

Dieser Absatz ist wichtig. Ihre Kommission hat einstimmig an Ihrer Version festgehalten. Ich versuche, zu vereinfachen, was der Nationalrat in seiner letzten Beratung vorgesehen hat, damit Sie das gesetzestechnisch nachvollziehen können:

Vertragsspitäler sollen neu eine andere Vergütung erhalten. Vertragsspitäler sind nicht unbedingt nur Privatspitäler, sondern Spitäler, die nicht auf der Spitalliste der Kantone stehen. Wenn heute ein Spital nicht auf der Spitalliste eines Kantons steht, erhält dieses Spital, wenn überhaupt, einen Vergütungsanteil der Versicherer von 45 Prozent, nicht aber den Kantonsbeitrag. Das ist logisch, weil das Spital nicht auf der Spitalliste steht. Der Kantonsanteil von 55 Prozent fehlt.

Die SGK-S und der Ständerat haben gesetzestechnisch vorgesehen, dass es bei einem Vergütungsanteil von 45 Prozent bleiben soll. Die Finanzierungsflüsse können sich ändern: Neu ist es ja so, dass der Anteil der Versicherer ungefähr 75 Prozent und der Anteil der Kantone ungefähr 25 Prozent beträgt. Die Zahlen stimmen nur ungefähr, sie betragen 73 Komma irgendwas und etwa 26. Obwohl sich die Finanzierung der Versicherer ändert, haben wir bei den Vertragsspitälern an den 45 Prozent festgehalten.

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Vertragsspitäler neu 75 Prozent erhalten würden, dies ohne Kantonsbeitrag. Das würde dazu führen, dass der Vergütungsanteil von 45 Prozent auf 75 Prozent ansteigt. Das führt zu Mehrkosten von 150 Millionen Franken für die Prämienzahler. Das wurde uns so vorgerechnet. Deshalb hat Ihre Kommission einstimmig beschlossen, bei der bisherigen Lösung mit 45 Prozent zu bleiben. Hier haben wir eine Differenz zum Nationalrat, der, wie gesagt, einen höheren Anteil von 75 Prozent vorsieht.

Ich bitte Sie hier auch, Ihrer Kommission zu folgen. Es liegt kein Minderheitsantrag vor.