Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2023-12-06

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-06

Wortprotokoll

Ich ergreife zu Artikel 60 Absatz 7 das Wort, weil diese Bestimmung, wie der Kommissionssprecher dargelegt hat, einen Zusammenhang mit Artikel 21 hat. Ich wurde seitens der Kantone angefragt, ob wir nicht im Differenzbereinigungsverfahren noch einmal einen Antrag einbringen können. Diese Frage habe ich auch mit den Kommissionsmitgliedern nochmals geprüft. Ich habe das Wort nun ergriffen, um Missverständnisse zu klären.

Aus meiner Sicht hat der Kommissionssprecher klar dargelegt, dass aufgrund von Artikel 21 der Datenaustausch mit den Kantonen unmissverständlich gesichert ist. Die Kantone können die Spitalplanung, aber auch die ambulante Planung vornehmen. Ihnen werden die dafür notwendigen Daten in aggregierter Form zur Verfügung gestellt. Darüber haben wir diskutiert: Die Kantone brauchen diese Informationen, ansonsten können sie die Aufgaben, die ihnen gesetzlich und verfassungsmässig zugewiesen sind, nicht erfüllen. Gemäss Artikel 21 verfügt auch das BAG über diese Daten.

Es war mir wichtig, das hier zu klären, weil ich in Gesprächen festgestellt hatte, dass die Kantone die Auffassung vertreten, dass ihnen diese Daten so nicht zustehen würden. Mit diesen Bestätigungen - auch zuhanden der Materialien - hat der Kommissionssprecher explizit gesagt, dass diese Daten den Kantonen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Eine andere Frage ist dann, ob man die Rechnungskontrolle auch nochmals auf die Kantone übertragen sollte. Das erscheint mir nicht sachgerecht: Eine doppelte Kontrolle macht keinen Sinn. Es braucht jemanden, der dafür verantwortlich ist. Erst wenn es systemische Probleme gibt, sollen die Kantone dort eingreifen. Ich habe deshalb darauf verzichtet, hier nochmals Anträge einzubringen. Aber mit dieser Präzisierung ist meines Erachtens diesem Anliegen auch Rechnung getragen worden.