Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-06
Wortprotokoll
Die vorliegende Revision des Umweltschutzgesetzes fasst Änderungen in den folgenden Bereichen zusammen: Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, Informations- und Dokumentationssysteme sowie Strafrecht. Es sind, wie es der Kommissionssprecher gesagt hat, tatsächlich viele Themen, die Ihnen 2022 vom Bundesrat in einer Botschaft unterbreitet wurden, um in verschiedenen Bereichen der Umweltschutzgesetzgebung und in der Umweltschutzgesetzgebung insgesamt wieder à jour zu sein. Inhaltlich sind die einzelnen Änderungen aber voneinander unabhängig. Sie wurden einfach[NB]aus[NB]praktischen Gründen in diese Gesamtrevision verpackt.
Im Bereich Lärm soll die Innenentwicklung der Siedlungen dort erleichtert werden, wo dies sinnvoll ist. Diese Entwicklung soll mit der Sicherstellung eines genügenden Angebots an Räumen für die Erholung verbunden werden. Sie schafft zudem mehr Rechtssicherheit für die Projektierung und Genehmigung von neuen Gebäuden. Die Revision setzt zudem die Motion Flach 16.3529, "Siedlungsentwicklung nach innen nicht durch unflexible Lärmmessmethoden behindern", um. Ferner erfüllt sie zwei Aufträge aus dem nationalen Massnahmenplan des Bundesrates zur Verringerung der Lärmbelastung vom Juni 2017.
Im Bereich Altlastensanierung sollen die Arbeiten beschleunigt werden. Vor gut 25 Jahren wurde die Altlastenverordnung in Kraft gesetzt. Kurze Zeit später wurde der Altlastenfonds eingerichtet. Dadurch konnte man mit der Bewältigung der Altlasten beginnen. Es zeigt sich nun aber, dass die belasteten Standorte nicht innerhalb der gewünschten Zeit untersucht und saniert werden können. Um die Arbeiten zur Altlastensanierung zu beschleunigen, sollen die Leistungen des Vasa-Altlastenfonds befristet und gleichzeitig die Kantone als Vollzugsbehörden stärker unterstützt werden. Weiter sollen Anreize geschaffen werden, damit auch belastete Kinderspielplätze und Grünflächen saniert werden. Ausserdem schlägt der Bundesrat Änderungen bei den Vasa-Abgeltungen an die Sanierung von 300-Meter-Schiessanlagen vor. Damit wird die Motion Salzmann 18.3018, "Korrekter Einsatz der Bundesgelder für die Kugelfangsanierung", umgesetzt.
Das Umweltschutzgesetz enthält aktuell Bestimmungen zur Lenkungsabgabe auf Heizöl extraleicht und auf Benzin und Diesel. Diese finden seit 2009 aufgrund einer Anpassung der Luftreinhalte-Verordnung keine Anwendung mehr und werden deshalb mit dieser Revision aufgehoben.
Im Bereich der Pflanzenschutzmittel geht es um die Aus- und Weiterbildung bei der beruflichen Anwendung. 2017 hat der Bundesrat den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Die vorgeschlagene Änderung ermöglicht die Umsetzung zweier Massnahmen des Aktionsplans. Aus- und Weiterbildungskurse sind für die Senkung des Risikos beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wichtig. Durch die Revision soll sichergestellt werden, dass jederzeit ein ausreichendes Kursangebot in diesem Bereich gewährleistet ist und die Kantone als Vollzugsorgane entlastet werden.
Mit der Revision soll ferner die formell-gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um das E-Government-Programm des UVEK im Umweltschutzbereich umzusetzen. Es geht darum, die Verfahren elektronisch statt auf Papier abzuwickeln. Dazu gehören Melde- und Bewilligungsverfahren beim Umgang mit Abfällen.
Ein letzter Regelungsbereich dieser Vorlage betrifft die Umweltkriminalität. Sie hat sich im vergangenen Jahrzehnt zu einem der grössten Tätigkeitsbereiche der organisierten Kriminalität entwickelt; als Stichwort sei die Abfallentsorgung genannt. Das schweizerische Umweltstrafrecht ist in mehreren Gesetzen geregelt und über Jahrzehnte heterogen gewachsen. Die Strafbestimmungen des Umweltschutzgesetzes sollen deshalb punktuell aktualisiert und ergänzt werden; ausserdem soll die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungs- und Umweltbehörden verbessert werden. Dies eine Kurzzusammenfassung aller Bereiche, die im Rahmen dieser Revision geregelt werden sollen.
Ich bitte Sie, Ihrer vorberatenden Kommission zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.