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Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-07

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat schlägt Ihnen mit Absatz 3 eine Ausnahmeregelung vor. Diese soll im Bereich Fluglärm sicherstellen, dass die bisherige Vollzugspraxis der betroffenen Kantone weitergeführt wird. Jetzt habe ich ein gewisses Verständnis, dass die Flughafenbetreiber Interesse am Minderheitsantrag Crevoisier Crelier haben, weil sie dann weniger Konflikte befürchten müssen. Aber ihnen ist es natürlich egal, wenn rund um die Flughäfen nicht gebaut wird. Die Minderheit nimmt diese präzisere Regelung zum Fluglärm auf. Es handelt sich aber klar um eine Einschränkung der Baumöglichkeit. Mit dieser Ergänzung könnte der heute eingespielte und bestehende Vollzug der Kantone, insbesondere bei den Landesflughäfen, nicht weitergeführt werden. Heute können tendenziell mehr Gebäude bewilligt werden als mit der beantragten Formulierung.

Ich bitte Sie deshalb, dem Bundesrat zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Crevoisier Crelier abzulehnen.

Ich möchte in diesem Zusammenhang - das hätte ich auch vorhin bereits sagen können - auch noch auf Artikel 24, der die generellen Anforderungen an die Bauzonen regelt, hinweisen. Dort hat der Bundesrat einen Buchstaben c eingefügt, wonach Massnahmen, insbesondere bei Verkehrsanlagen sowie Gebäuden und deren Umfeld, festgelegt werden, die in akustischer Hinsicht zu einer angemessenen Wohnqualität beitragen. Der Bundesrat ist also im Rahmen der Gesetzgebung verpflichtet, auch Begleitmassnahmen oder Anpassungsmassnahmen zu treffen; damit scheint mir hier auch die Regelung betreffend Fluglärm gerechtfertigt.

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