Bezzola Duri · Nationalrat · 1999-12-06
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-06
Wortprotokoll
Das erste Geschäft der neuen Legislatur trägt den Titel "Stiftung Pro Helvetia", ein feiner, leiser Wink zu Beginn dieser Legislatur. Die Pro Helvetia steht nicht einfach für Kulturförderung, die Pro Helvetia steht für Dialog und Austausch zwischen Sprachgruppen, zwischen Kulturen, für Dialog und Austausch der Schweiz mit dem Ausland. Die Pro Helvetia steht für Begegnungen zwischen Zentrum und Peripherie, zwischen Bewährtem und Gewagtem, zwischen Arriviertem und Neuem, zwischen Prag und Kairo. Die Pro Helvetia steht für Toleranz und Respekt gegenüber den anderen, gegenüber Fremdartigen, gegenüber Minderheiten. Stellen wir während den kommenden vier Jahren diese Grundsätze in den Mittelpunkt unseres politischen Handelns!
Zum Inhalt der Vorlage: Die Pro Helvetia ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung, sie ist neben dem Bundesamt für Kultur die Hauptträgerin der Kulturförderung des Bundes. Die Pro Helvetia unterstützt Projekte aus fremden "Küchen", übernimmt aber auch selber die Initiative. Nach Artikel 3 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1965 betreffend die Stiftung Pro Helvetia gewährt der Bund der Pro Helvetia zur Erfüllung ihrer kulturellen Aufgaben einen jährlichen Beitrag. Die Höhe der Bundesbeiträge wird alle vier Jahre mit einem einfachen Bundesbeschluss festgelegt. Die laufende Beitragsperiode endet am 31. Dezember 1999. Wir entscheiden heute also als Zweitrat über die Beitragsperiode 2000-2003. Der Bundesrat beantragt, der Stiftung Pro Helvetia 120 Millionen Franken zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Minimalaufgaben zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus will er der wachsenden gesellschaftspolitischen Bedeutung von Kultur Rechnung tragen und in zwei Schlüsselbereichen neue Akzente setzen: Die Stiftung Pro Helvetia soll für die Verstärkung des Austausches und der Verständigung zwischen den Kulturen und Sprachregionen in der Schweiz 2,5 Millionen Franken erhalten; 5,5 Millionen Franken sollen für die verstärkte Pflege des Kulturaustausches mit dem Ausland zur Verfügung stehen.
Gesamthaft beantragt der Bund dem Parlament damit 128 Millionen Franken für die Periode 2000 bis 2003. Das sind 35,4 Millionen Franken weniger als vonseiten der Stiftung Pro Helvetia beantragt, aber 13,5 Millionen Franken mehr als die Stiftung Pro Helvetia in der Beitragsperiode 1996 bis 1999 erhalten hat.
Zu den Beschlüssen der Kommission: Die WBK des Nationalrates hat das Geschäft an ihrer Sitzung vom 21. und 22. Oktober 1999 behandelt. Sie wurde von der Stiftungspräsidentin Yvette Jaggi und Direktor Bernard Cathomas umfassend über die Aktivitäten, die Problemstellungen und die Zukunftsstrategien der Pro Helvetia informiert. Das Geschäft war in der Kommission unbestritten. Zu Diskussionen Anlass gab der Einsatz der Mittel, der eingeleitete interne Reformprozess und die angespannte Finanzsituation der Pro Helvetia. Wie viele andere Institutionen kämpft die Pro Helvetia mit veralteten Strukturen und ineffizienten Abläufen. Zentrales Problem sind aber vorab die schwindenden Mittel. Zwar liegt die Kulturförderung in der Kompetenz der Kantone; je rigoroser die kantonalen Kulturbudgets im Rahmen der Sparübungen der vergangenen Jahre zusammengestrichen wurden, desto grösser wurde der Druck auf die Pro Helvetia. Die Anzahl der Unterstützungsgesuche stieg markant an; waren es 1991 noch 2000 Gesuche, gingen 1997 bereits 3166 Beitragsgesuche ein. Mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln konnte die Pro Helvetia die Lücke, die die Kantone verursacht hatten, nicht schliessen. Folgerichtig erhielten viele Projekte sehr niedrige Beiträge oder wurden abgelehnt. Eigene Projekte mussten ganz fallen gelassen werden.
Die Situation hat sich zusätzlich verschärft, weil die Pro Helvetia trotz angespannter Finanzen zusätzliche Aufgaben - wie die Verwaltung der Gelder aus dem Ostkredit des Bundes, die Antenne in Genf und das Centro Culturale Svizzero in Mailand - übernehmen musste.
Wie viel darf die Kulturpolitik den Bund kosten? Bei dieser Frage gehen die Meinungen der Kommissionsmitglieder auseinander. Die Mehrheit folgt dem Ständerat. Dieser hat sich in der Herbstsession für eine Aufstockung des Rahmenkredits auf 130 Millionen Franken ausgesprochen. Der Mehrheit stehen zwei Minderheiten gegenüber. Die Minderheit I (Föhn) will am Rahmenkredit des Bundesrates von 128 Millionen Franken festhalten. Die Minderheit II (Müller-Hemmi) beantragt die Aufstockung des Sonderbeitrags von 2,5 auf 4,5 Millionen Franken zur Stärkung des Zusammenhalts im Inland. In der Detailberatung werden wir auf die Anträge zurückkommen.
In der Schweiz gibt es eine kulturelle Vielfalt, die ihresgleichen sucht. Sie ist Bereicherung und Verpflichtung zugleich, weil sie die Gefahr von Missverständnissen, Verständigungsschwierigkeiten birgt. Auch in unserer nächsten Nähe gibt es Beispiele dafür, dass Länder an ihrer kulturellen Vielfalt zerbrechen können. Den Dialog aufnehmen, weiterführen, nicht abbrechen lassen - das leisten kulturelle Projekte und Veranstaltungen. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen verbinden die unterschiedlichsten Menschen. Der kulturelle Austausch bringt Nähe, weckt Verständnis, fördert den gegenseitigen Respekt, baut Vorurteile ab; damit verhindert er letztlich Konflikte. In dieser Hinsicht leistet die Pro Helvetia mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln viel für unser Land.
Die Pro Helvetia schwebt nicht auf den Wolken; sie ist auch eine Unternehmung. Unter der neuen Leitung wurde ein interner Reformprozess in Gang gesetzt. Eine Unternehmung umzukrempeln, Liebgewonnenes, Althergebrachtes über Bord zu werfen ist ein schmerzhafter Prozess. Den jetzigen Verantwortlichen ist es hoch anzurechnen, dass sie dieser auch politisch heiklen Erneuerung nicht aus dem Wege gingen.
Die Pro Helvetia will schlankere, professionellere Strukturen, will zielgerichteter, effizienter arbeiten. Auch diesen Prozess müssen wir unterstützen.
Im Namen der einstimmigen Kommission bitte ich Sie, auf das Geschäft einzutreten.