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Gysi Barbara · Nationalrat · 2023-12-07

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-07

Wortprotokoll

Ich begründe zuerst die Minderheitsanträge zu den Gerichten, zum Bundesgericht und zum Bundesverwaltungsgericht. Hier will die Kommissionsmehrheit dem Ständerat folgen und beiden Gerichten - dem Bundesgericht und dem Bundesverwaltungsgericht - ebenfalls eine pauschale Kürzung von 1,5 Prozent verordnen. Ich möchte Sie bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und keine Kürzung vorzunehmen.

Es geht hier auch um den Wert und die Stärkung der Institutionen - ich möchte Sie hier an die Rede unseres Präsidenten erinnern, die er nach seiner Wahl am ersten Tag der Wintersession hielt und in der er sagte, die Institutionen sollten gestärkt werden. Ich denke, wir sollten die Judikative stärken und nicht beschneiden. In der Subkommission haben wir das diskutiert, und ich denke, es ist wirklich gerechtfertigt, dass die Gerichte von der Querschnittkürzung ausgenommen werden. Die Gerichte haben immer wieder eine grosse Arbeitslast, und wir wollen eine gute, effiziente und zeitgerechte Justiz, gerade auch im Asylbereich. Hier verstehe ich die SVP-Fraktion nicht: Sie wollen eine rasche Erledigung der Gesuche, auch wenn es zu Rekursen kommt, aber wenn die Gerichte beschnitten werden, dauert alles länger. Ich bitte Sie darum, hier dem Bundesrat zu folgen.

Ich spreche nun zu den verschiedenen Minderheiten der SP-Fraktion: Ich möchte Sie bitten, generell der Kommissionsmehrheit zu folgen mit Ausnahme der beiden Minderheitsanträge zum Bundesgericht und zum Bundesverwaltungsgericht, die ich eben begründet habe. Ich möchte Sie auch bitten, den Einzelantrag Strupler abzulehnen.

Zur Begründung der Haltung, die wir als SP-Fraktion haben: Zur Bundesversammlung gibt es verschiedene Kürzungsanträge, die wir klar ablehnen. Es ist falsch, bei den Institutionen zu kürzen. Es ist wichtig, dass unser Parlament als Institution von den Parlamentsdiensten gut unterstützt wird. Als Milizparlament sind wir ein günstiges Parlament, wie der Blick in andere Länder zeigt. Es ist falsch, die Stellen, die es braucht, nicht zu gewähren, denn wir müssen unsere Arbeit gut und fundiert machen können, und da sind wir auf die Parlamentsdienste angewiesen, z.[NB]B. darauf, dass die Protokolle innert kürzester Frist vorliegen. Wir haben gestern Morgen um Viertel vor sieben Uhr getagt, die Protokolle sind rasch erstellt worden - das muss mit genügend Stellen gemacht werden können. Das ist nur ein Beispiel.

Ich glaube, es ist gerade zu Beginn der Legislatur auch richtig, nicht bei den Fraktionen bzw. bei den Fraktionssitzungen zu sparen. Es wäre nur ein kleiner Beitrag; das stimmt. Wir haben hier in der Vergangenheit auch schon gespart. Aber wir sind ein neugewähltes Parlament, und wir haben sehr viele neue Mitglieder. Die Fraktionen sollten sich die Zeit nehmen können, die Dossiers gut zu diskutieren und vielleicht einmal eine Klausur durchzuführen, um eben auch fundierte Diskussionen mit Fachpersonen führen zu können. Das ist die Aufgabe eines Parlamentes, und hier zu kürzen ist einfach nicht sinnvoll. Ich möchte Sie darum bitten, der Mehrheit zu folgen.

Der Teuerungsausgleich für den Bundesrat hat eine gesetzliche Basis. Wenn man da jetzt Abstriche machen will, dann muss man zuerst das Gesetz ändern. Ich glaube, Sie kennen den Weg, der nötig ist - zuerst eine Motion und nachher die Umsetzung -, falls Sie dem Bundesrat, der auch[NB]nicht[NB]überbezahlt[NB]ist,[NB]hier wirklich ans Leder gehen wollen.

Wir haben weitere Minderheitsanträge Götte und Nicolet zum Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann und zum Bundesamt für Gesundheit, aber auch zum BAV. Dort geht es in der Regel einfach um Kürzungen beim Funktionsaufwand. Das betrifft das Personal; es soll weniger Stellen geben. Alle Bundesämter haben diese 2-Prozent-Querschnittkürzung des Bundesrates aufgebrummt bekommen, damit wir die Schuldenbremse einhalten können. Die meisten Bundesämter haben diese beim Personal umgesetzt, und es werden diverse Stellen abgebaut. Das heisst, die Leute, die verbleiben, müssen Mehrarbeit leisten. Hier zusätzlich nochmals beim Personal zu kürzen, erachten wir deshalb als nicht sinnvoll.

Wenn Sie beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann die Stellen, die zur Förderung der Diversität geschaffen werden sollen, streichen, dann machen Sie damit eine Aussage. Wir wollen aber, dass auch die Diversity genügend beachtet wird, und wir wollen diese Stellen eben nicht kürzen. Aber wir erleben diese Kürzungsanträge beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann ja jedes Jahr: Es startet in den kantonalen Parlamenten, und jene, die dann in den Nationalrat kommen, machen hier weiter. Das passiert eigentlich jedes Jahr wieder, das macht es aber nicht besser. Ich bitte Sie hier wirklich, diese Stellen nicht zu streichen.

Dann komme ich zur Minderheit Strupler beim Eidgenössischen Personalamt. Deren Antrag betrifft den Teuerungsausgleich für das Bundespersonal. Auch hier möchte ich zuerst die gesetzliche Grundlage erwähnen: In Artikel 16 Absatz 1 des Bundespersonalgesetzes ist ganz klar festgehalten, dass der Arbeitgeber den Angestellten auf den Lohn oder auf einzelne Lohnanteile einen angemessenen Teuerungsausgleich ausrichtet. Weiter steht dort: "Er berücksichtigt dabei seine wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt." Genau das tut der Bundesrat.

Sie wissen, dass ich Präsidentin des Personalverbands des Bundes bin. Somit ist auch meine Interessenbindung offengelegt. Als Präsidentin des Personalverbands des Bundes und auch als Sozialdemokratin bin ich natürlich nicht zufrieden, dass das Bundespersonal nicht den vollen Teuerungsausgleich bekommt. Aber der Bundesrat hat angesichts der finanziellen Lage hier auch Angemessenheit kundgetan. Er gibt ja nur 1 Prozent Teuerungsausgleich, und wir haben eine gemittelte Jahresteuerung von über 2 Prozent. Er wird also die Teuerung nicht vollumfänglich ausgleichen. Da macht er Abstriche - das gefällt mir nicht, aber wir müssen das so akzeptieren.

Aber die SVP-Fraktion will hier 0 Prozent Teuerungsausgleich geben. Ich meine, es verdienen nicht alle sehr viel beim Bund. Wir haben anständige Löhne, aber auch beim Bund gibt es Menschen, die einen tieferen Lohn haben, die höhere Mieten bezahlen müssen, die mehr für Strom bezahlen müssen, die, wie wir alle, höhere Krankenkassenprämien zahlen müssen. Deshalb haben sie ein Anrecht auf einen angemessenen Teuerungsausgleich. Diesen noch zu streichen, finde ich nicht richtig, vor allem auch, weil das Personal einen Teil dazu beitragen muss, damit wir ein schuldenbremsenkonformes Budget haben, sofern wir das dann in diesem Rat schaffen sollten. Diese Kürzung von 2 Prozent trifft das Personal durch Mehrleistungen, die es erbringen muss. Hier noch beim Teuerungsausgleich anzusetzen, finde ich wirklich falsch. Wenn Sie bei den Personalkosten sparen wollen, dann sagen Sie, welche Aufgaben nicht mehr gemacht werden sollen, aber machen Sie das nicht beim Teuerungsausgleich, das ist wirklich nicht fair.

Im Übrigen wird die Privatwirtschaft einen Teuerungsausgleich von rund 2 Prozent oder mehr ausrichten, der Bund ist da weit darunter. Es geht auch um die Konkurrenzfähigkeit. Wir wollen, dass der Bund weiterhin Angestellte findet und sie anständig bezahlen kann. Ich bitte Sie darum wirklich, den Antrag der Minderheit ganz klar abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich denke, es ist wirklich wichtig, dass wir dem Bundespersonal den Teuerungsausgleich gewähren und hier keine Abstriche machen.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.