David Eugen · Ständerat · 2003-03-17
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-17
Wortprotokoll
Ich bedaure es eigentlich sehr, dass es uns nicht gelungen ist, in diesem Steuerpaket etwas für die KMU zu tun. Ich finde das einen grossen Mangel dieses Steuerpaketes. Obwohl wir uns mehrere Jahre damit beschäftigt haben, ist es uns nicht gelungen. Ich habe immer gehofft, dass im Laufe dieser Beratungen der Bundesrat mit den Vorschlägen für die Unternehmenssteuerreform II kommt und wir eine echte Chance haben, relativ bald mit konkreten Alternativen zu dieser Steuersatzsenkung aufwarten zu können. Leider liegen diese Alternativen bis heute nicht vor. Das ist es, was es mir heute eigentlich ziemlich schwer macht, bei der Mehrheit zu bleiben. Es wäre wirklich notwendig und dringend, in drei Punkten für die KMU und überhaupt für den Unternehmensstandort Schweiz endlich etwas zu tun.
1. Es geht primär darum, das Risikokapital steuerlich zu entlasten. Wir wissen, dass in der Schweiz wenig mit Risiko neu investiert wird. Wir wissen auch, dass wir deswegen eine Wachstumsschwäche haben. Wir müssen hier unbedingt endlich die notwendigen steuerlichen Massnahmen treffen.
2. Wir wissen, dass wir für die Unternehmernachfolge schon seit langem bei Einzelfirmen und Personengesellschaften ein grosses Problem mit der Besteuerung haben. Auch dieses sollte bald gelöst werden, damit jene Väter, die aus dem Betrieb ausscheiden und das Kapital in der Firma lassen wollen, nicht steuerlich dafür bestraft werden. Gerade im Bereich der KMU ist es lebenswichtig, dass man das Kapital von einer Generation auf die andere weitergeben kann, ohne mit grossen Steuerlasten betroffen zu werden.
3. Das betrifft die grösseren Unternehmen: Wir wissen seit langem, dass heute bei der Übertragung von Risikokapital bei grösseren Unternehmen eine grosse Rechtsunsicherheit herrscht. Ich möchte hier nur die Worte Teilliquidation und Transponierungstheorie nennen, die grösste Unruhe bei den Betroffenen schaffen. In der Schweiz ist es heute so, dass bei grösseren Unternehmensübertragungen niemand mehr sicher weiss: Werde ich mit einer Steuerrechnung in der Höhe von 10 oder 100 Millionen Franken konfrontiert? Die Rechtsunsicherheit ist total. Hier müsste der Steuergesetzgeber auch endlich aktiv werden.
Ich möchte den Bundesrat wirklich dringend bitten, diese drei Punkte möglichst bald in die Unternehmenssteuerreform II einzupacken und dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten. Ich weiss, dass der Bundesrat bis jetzt immer noch die Absicht hatte, eine zusätzliche neue Steuer einzuführen, die Beteiligungsgewinnsteuer. Ich bitte den Bundesrat jetzt, davon abzusehen und die Probleme, die im Unternehmenssteuerrecht bestehen, aktiv und sehr schnell anzugehen. Er soll uns eine solche Vorlage unterbreiten.
Ich stimme daher dem Antrag Jenny jetzt nicht zu, weil ich hoffe, dass wir die 300 Millionen Franken, die Herr Jenny hier ausgeben möchte, dann wirklich und bald zur Verfügung haben werden, um die echten strukturellen Probleme bei der Unternehmensbesteuerung zu lösen.