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Friedl Claudia · Nationalrat · 2023-12-07

Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat uns einen schuldenbremsenkonformen Voranschlag präsentiert. Erreicht wurde dies mit einer allgemeinen Kürzung von 2 Prozent; darüber haben wir ja heute schon genug gesprochen. Ausgenommen davon ist aber die Armee. Diese erhielt gar eine Erhöhung um 300 Millionen Franken. Die lineare Kürzung ist nun notwendig, um die unnötige Ad-hoc-Aufstockung bei der Armee zu finanzieren.

Die Mehrheit der Finanzkommission stockte nun aber auch massiv bei der Landwirtschaft auf, indem sie plus 54 Millionen Franken an Direktzahlungen gegenüber dem Entwurf des Bundesrates oder z.[NB]B. auch 6 Millionen Franken mehr für die Absatzförderung beim Wein verlangt. Um dennoch schuldenbremsenkonform zu bleiben, werden jetzt einfach Gelder, die für die Integration von Flüchtlingen oder für die Erhöhung beim regionalen Personenverkehr vorgesehen sind, gestrichen. Beides lehnen wir ab. Es ist nachvollziehbar, dass die Opfersymmetrie auch den landwirtschaftlichen Bereich treffen muss. So muss auch das Landwirtschaftsbudget, das jährlich immerhin 3,6 Milliarden Franken ausmacht, Einsparungen mittragen.

Ich spreche jetzt zuerst zur Minderheit bei der Position "Qualitäts- und Absatzförderung". Ich beantrage Ihnen hier, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Es geht bei dieser Position um eine Erhöhung um 6,2 Millionen Franken spezifisch für die Qualitätspromotion von Schweizer Wein. Einem ähnlichen Anliegen, befristet auf das Jahr 2023, hatte das Parlament schon im letzten Jahr in einer einmaligen Aktion zugestimmt. Ich erinnere Herrn Guggisberg an sein Votum, in dem er gesagt hat, dass Einmaligkeit plötzlich zur Routine werde. Damals ging es insbesondere darum, Corona-bedingte Einbrüche auszugleichen und den Genuss von Schweizer Wein wieder mehr zu fördern. Es stellt sich bei diesem Budgetposten schon die Grundsatzfrage, ob der Staat den Alkoholkonsum tatsächlich längerfristig fördern soll. Es stellt sich die Frage, wohin das Geld fliesst, das hier gesprochen wird: in die Werbebranche, zum Händler oder zur Produzentin? Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen, auf die Aufstockung von 6,2 Millionen Franken zu verzichten und beim entsprechenden Konto die Qualitäts- und Absatzförderung bei 64,3 Millionen Franken zu belassen.

Ich komme nun zum Antrag meiner Minderheit II, da geht es um die Direktzahlungen. Auch mit meinem Minderheitsantrag[NB]II zu den Direktzahlungen beantrage ich Ihnen, dem bundesrätlichen Entwurf zuzustimmen und auf eine Erhöhung von 55 Millionen Franken - von 2757 Millionen Franken auf 2812 Millionen Franken, wie dies die Kommissionsmehrheit beantragt - zu verzichten. Wenn alle Bereiche eine Querschnittkürzung erleiden müssen, dann soll es auch diesen Bereich treffen; das hat vorhin Herr Kollege Götte auch so gefordert. Es ist unbestritten, dass dies für jeden einzelnen Betrieb Folgen hat. Etwas mildernd ist der Umstand, dass die Anzahl der Betriebe tendenziell abnimmt, wodurch pro Einheit mehr Geld zur Verfügung steht. So ging zum Beispiel die Zahl der Betriebe von 2021 auf 2022 um 1,1 Prozent zurück, diejenige der Arbeitskräfte im gleichen Zeitraum um 0,8 Prozent. Zudem kann bei der Umsetzung der Sparübung darauf geachtet werden, dass die Kürzungen nicht einfach linear vollzogen, sondern in den sieben Bereichen unterschiedlich angesetzt werden. Damit kann auch eine Lenkungswirkung erzielt werden, kleinere Betriebe können geschont werden.

Ich möchte Sie deshalb nochmals einladen, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen und die Aufstockung um 55 Millionen Franken abzulehnen.