preparatory:AB 330252
Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2023-12-11
Wortprotokoll
Der Kanton Obwalden und die Gemeinde Sarnen haben der Vereinbarung zur befristeten Nutzung zugestimmt. Die aktuelle Nutzung des Truppenlagers Glaubenberg als Bundesasylzentrum basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Kanton Obwalden und der Einwohnergemeinde Sarnen. Die temporäre Nutzung der zusätzlichen Gebäude des Truppenlagers Glaubenberg wurde in einer Zusatzvereinbarung von den gleichen Vertragspartnern beschlossen.
Ende September 2023 hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einer Medienmitteilung die Nutzung der zusätzlichen 300 Plätze ab Anfang November 2023 bis spätestens Ende April 2024 angekündigt. Ende Oktober 2023 hat der Kanton Obwalden in einer eigenen Medienmitteilung über diese Nutzung informiert. Das SEM und der Kanton Obwalden informieren bei sicherheitsrelevanten Vorfällen die Öffentlichkeit.
Im Sommer 2021 wurde in allen Asylregionen ein Gewaltpräventionskonzept umgesetzt. Das bedeutet, dass insbesondere Abläufe für den Gewaltvorfall klar definiert und allen Leistungserbringern des SEM bekannt sind. Sicherheitsrelevante Vorfälle müssen dem SEM umgehend gemeldet werden. Das SEM koordiniert mit den dafür zuständigen Stellen allfällige notwendige Massnahmen. Das SEM ist für die Sicherheit innerhalb des Bundesasylzentrums zuständig und stellt zudem unterstützend Aussenpatrouillen, welche primär eine präventive Wirkung haben sollen.
Rund um den Glaubenberg, auf öffentlichem Grund und Boden, fällt die Sicherheit in den Zuständigkeitsbereich der örtlichen Behörden. Der Bund richtet dem Kanton Obwalden eine sogenannte Sicherheitspauschale von rund 580[NB]000 Franken pro Jahr aus. Für die Strafverfolgung von Deliktfällen obliegt[NB]die[NB]Zuständigkeit den kantonalen Justiz- und Polizeibehörden. Das SEM hat keine polizeilichen Weisungsbefugnisse.
Grundsätzlich müssen Asylsuchende die Tickets für den Transport im öffentlichen Verkehr selbst bezahlen. Für den Transport vom Bundesasylzentrum Glaubenberg nach Sarnen müssen die Asylsuchenden die vom SEM bereitgestellten Busse benutzen. Ein Transport mit dem Taxi kann nur durch das SEM selbst bestellt werden und gilt ausschliesslich für interne Bedürfnisse, zum Beispiel um einen Asylsuchenden nach einem Arzttermin am späten Nachmittag zurück ins Bundesasylzentrum Glaubenberg zu transportieren oder um Personen, die abends aus anderen Unterkünften transferiert werden, am Bahnhof in Sarnen abzuholen. Taxifahrten werden daher nur in Ausnahmefällen bewilligt, in denen keine öffentlichen Verkehrsmittel zur Verfügung stehen und die Betreuung keinen Mitarbeiter für die Transporte zur Verfügung stellen kann. Die dadurch entstehenden Kosten übernimmt das SEM.