Müller Damian · Ständerat · 2023-12-11
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-11
Wortprotokoll
Sie mögen sich an den letzten Donnerstag erinnern, als wir hier im Saal den Vorstoss zur Kreislaufwirtschaft besprochen haben. Damals habe ich bereits angetönt, dass wir im Zuge dieser Diskussion in der UREK-S dieses Postulat entworfen bzw. es mit dem UVEK erarbeitet haben. Vielleicht hat die Kommunikation mit dem UVEK nicht funktioniert, da Bundesrat Parmelin als Vorsteher des WBF dieses Postulat zur Ablehnung beantragt.
Ich erlaube mir, Ihnen das Geschäft vorzustellen, in der Hoffnung, dass Sie dann schlussendlich, entgegen dem Antrag des Bundesrates, dem Postulat zustimmen werden. Bei diesem Geschäft geht es um die Retouren im Online-Versandhandel respektive um das Verursacherprinzip. Heute werden 7 Prozent der Bestellungen oder, anders ausgedrückt, jeder vierzehnte Gegenstand zurückgeschickt. Die Rücksendequoten der verschiedenen Branchen und Unternehmen unterscheiden sich stark. In der Modebranche beläuft sie sich auf 20 Prozent. Zalando, einer der grössten europäischen Online-Händler, gibt aber z.[NB]B. seine Rücklaufquote für das Jahr 2020 mit 50 Prozent an. Dabei zeigt sich: Je einfacher die Handhabung der Rücksendung ist, desto höher ist die Rücklaufquote. Diese zurückgesendeten Gegenstände sorgen beim Anbieter wiederum für Aufwand und Kosten. Sie werden gereinigt, verpackt oder vernichtet. Faktisch werden die kostenlosen Retouren vorab eingepreist, nämlich über sämtliche Bestellungen. Alle, die etwas bestellen, finanzieren somit die Rücksendungen mit.
Kostenlose Retouren setzen aus der Sicht der Kreislaufwirtschaft gleich in doppelter Hinsicht einen Fehlanreiz. Erstens sind sie ein volkswirtschaftlicher Fehlanreiz, weil den Händlern zusätzliche Kosten entstehen und Einnahmen entgehen. Zweitens sind sie ein ökologischer Fehlanreiz, weil gebrauchsfähige Gegenstände im Abfall landen und zuvor über grosse Distanzen hin und her transportiert werden. Deshalb soll der Bundesrat mit diesem Postulat prüfen und darüber Bericht erstatten, ob es eine Anpassung auf Gesetzesstufe braucht. Dabei sind nebst verpflichtenden Bestimmungen auch finanzielle Anreize wie z.[NB]B. eine Lenkungsabgabe zu untersuchen. Nebenbei würde dies zu gleich langen Spiessen zwischen Online-Verkauf und stationärem Verkauf führen, weil so bei beiden Einkaufsmöglichkeiten die Kosten für eine Rückgabe übernommen werden müssten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates. Der Nationalrat hat am 13.[NB]Juni dieses Jahres eine ähnlich lautende Motion Töngi, also einen Vorstoss für eine Gesetzesänderung, abgelehnt. Damit hat sich der Gesetzgeber kürzlich dagegen entschieden, Massnahmen zu treffen, damit Retouren im Versandhandel kostenpflichtig sein müssen.
Das vorliegende Postulat verlangt nur, entsprechende Gesetzesänderungen zu prüfen. Deshalb haben wir - ich erlaube mir diese Klammerbemerkung - auch nicht vorgesehen, im Gesetz etwas zur Kreislaufwirtschaft zu implementieren. Wir haben gesagt: Okay, die Schwierigkeit sehen wir; wir wollen keine Motion, keine Gesetzesänderung, sondern mit einem Postulat der ganzen Geschichte mal auf den Grund gehen. Das vorliegende Postulat verlangt, eine Gesetzesänderung zu prüfen.
Der Bundesrat sieht nach wie vor keine ausreichende Rechtfertigung für einen solchen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit, da die ökologischen Gesamtwirkungen solcher Massnahmen unklar seien. Der Bundesrat verweist weiter auf die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe. Damit komme das Verursacherprinzip im Schwerverkehr schon heute zur Anwendung. Denkbar wäre die Erhebung einer Gebühr beim Lieferwagenverkehr, aber - und jetzt kommt der Clou - mit der Ablehnung der Motion Wicki 20.4509 hat sich das Parlament dagegen ausgesprochen.
Zudem gibt es aus der Sicht des Bundesrates derzeit kaum Hinweise, dass in der Schweiz in grösserem Masse Neuwaren aus dem Non-Food-Bereich zerstört werden. Zu diesem Schluss kommt der Bericht "Abfallwirtschaft, Abfallvermeidung, Abfallplanung, Messung" des Bundesrates. Weiter argumentiert der Bundesrat, dass gemäss einer aktuellen Studie der Hochschule Luzern und der Schweizerischen Post bereits 20 Prozent der Schweizer Online-Händler von sich aus auf finanzielle Anreize wie Retourengebühren setzen. Dies zeige, dass die Anbieter individuell abwägen würden, ob angesichts von Zusatzaufwänden von Retouren eine solche Gebühr für sie sinnvoll ist oder nicht. Verpflichtende Bestimmungen und Lenkungsabgaben würden die unternehmerische Freiheit und den Konsumentennutzen einschränken.
Zum Schluss führt der Bundesrat aus, dass es komplex wäre, ausländische Online-Händler in ein solches System einzubinden. Damit bestünde das Risiko einer Ungleichbehandlung bzw. Schlechterstellung von Schweizer Anbietern gegenüber ausländischen Versandhändlern, die auch in die Schweiz liefern.
Ich bitte Sie trotzdem und insbesondere weil wir auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft dieses Thema ausgeklammert haben, nun dieses Postulat anzunehmen, so wie es auch Ihre UREK in der Kommissionssitzung einstimmig gemacht hat.