Widmer Céline · Nationalrat · 2023-12-11
Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-11
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Bendahan will das Recht auf digitale Unversehrtheit in die Bundesverfassung aufnehmen. Vielleicht geht es Ihnen wie mir: Das tönt sehr abstrakt, das tönt sehr theoretisch. Ganz im Ernst: Am Anfang konnte ich mir gar nicht so recht vorstellen, worum es da eigentlich gehen soll. Ich war deshalb, ehrlich gesagt, auch etwas skeptisch.
Wir haben das in der Kommission sehr ausführlich diskutiert. Wir haben umfassende Anhörungen durchgeführt. Als Erstes habe ich realisiert, dass es auch ein Sprachenthema ist. In der französischsprachigen Schweiz wird diese Diskussion nämlich sehr viel breiter, sehr viel vertiefter und sehr aktuell geführt. Zum Beispiel hat der Kanton Genf[NB]das[NB]Recht[NB]auf[NB]digitale[NB]Unversehrtheit jüngst in seine Verfassung aufgenommen. Es gibt solche Diskussionen im Moment auch in den Kantonen Wallis, Waadt, Jura und Neuenburg.
Die parlamentarische Initiative nimmt also eine sehr aktuelle Diskussion auf, die wir auch auf Bundesebene weiterführen sollten. In der deutschsprachigen Schweiz haben wir offenbar etwas Nachholbedarf und sollten deshalb gut schauen, was in der französischsprachigen Schweiz geschieht, und mit der Zeit gehen.
Worum geht es eigentlich? Es geht um den Schutz des digitalen Lebens, den Schutz des digitalen Lebensbereichs. Es geht um Fragen wie: Wer darf meine Daten einsehen? Wer darf meine Daten verkaufen? Was passiert mit meinen Daten nach meinem Tod? Es geht also um ganz fundamentale [PAGE 2325] Fragen, es geht darum, wer die Daten kontrolliert, wo und wie Daten gesammelt werden und wie das Recht auf Einsichtnahme in die Daten geregelt ist.
Es sind neue Technologien - wir kennen sie alle -, die neue Fragen aufwerfen, die leider in der Bundesverfassung noch nicht genügend abgedeckt sind. Gewisse Vertreterinnen und Vertreter, die wir angehört haben, waren der Ansicht, dass der heute in Artikel 10 der Bundesverfassung verankerte Schutz der körperlichen und psychischen Unversehrtheit eigentlich auch den Schutz der digitalen Unversehrtheit mit einschliessen sollte und dass deshalb die Einführung eines expliziten Grundrechts eher symbolischen Charakter hätte. Ich kann das nachvollziehen, man kann das so sehen. Was wir aber auch ganz klar gesehen haben, ist, dass es Lücken gibt: Lücken im Gesetzesbereich "Schutz der digitalen Integrität". Auf gesetzlicher Ebene gibt es Lücken, zum Beispiel beim Datenschutz, aber es gibt auch Lücken und Probleme bei der Rechtsanwendung. Ich bin daher sehr froh, dass die Kommission gesagt hat, sie werde das Thema weiterverfolgen, unabhängig von dieser parlamentarischen Initiative. Die Initiative hat schon etwas bewirkt, wenn sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates weiter dieser Fragen annehmen wird.
Trotzdem hat leider die Mehrheit der parlamentarischen Initiative in der ersten Phase keine Folge gegeben. Ich möchte Ihnen im Namen einer sehr starken Minderheit beliebt machen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Es hat sich schon in der Diskussion gezeigt, dass es von vornherein nicht ganz klar ist, wo ein solches Grundrecht verankert werden soll, ob das quasi in Artikel 10 der Bundesverfassung oder vielleicht besser in einem eigenen Absatz in Artikel 13 sein soll. Das wären Sachen, die wir sehr gut in der zweiten Phase klären könnten.
Fakt ist: Es handelt sich um gesellschaftliche Veränderungen, die sich auch im Grundrechtskatalog unserer Bundesverfassung niederschlagen sollten. Mit der Einführung eines speziellen Grundrechtes zur digitalen Unversehrtheit, also zum Schutz unserer personenbezogenen Daten, können wir die Grundlage schaffen, um die Lücken in den Gesetzen zu schliessen und den Gerichten den gesetzgeberischen Willen klar aufzuzeigen.
Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.