preparatory:AB 330783
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-12
Wortprotokoll
Ihre Aussenpolitische Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 4.[NB]und 5.[NB]September 2023 mit der sicherheitspolitischen Lage der Schweiz im Lichte des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine und insbesondere mit den geheimdienstlichen Tätigkeiten auf Schweizer Boden befasst. Ihre Kommission hat festgestellt: Die Schweiz hat ein Problem mit ausländischen und insbesondere mit russischen Spionen. Gemäss Auskunft des NDB - diese Information konnten Sie inzwischen auch in der Zeitung lesen - befindet sich jeder fünfte russische Nachrichtenoffizier in Europa in der Schweiz. Das liegt insbesondere an der besonderen Rolle der Schweiz als Gaststaat, aber nach Auffassung Ihrer Kommission auch am trägen Umgang des Bundesrates mit dem Problem.
Lassen Sie es mich in aller Deutlichkeit sagen: Verbotener Nachrichtendienst ist in der Schweiz, wie es der Name sagt, eine Straftat gemäss den Artikeln 272[NB]ff. des Strafgesetzbuches. Allerdings sind Personen, die diplomatische oder konsularische Immunität gemäss Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen geniessen, vor Strafverfolgung geschützt. Bei ihnen bleibt bei verbotener nachrichtendienstlicher Tätigkeit nur eine Ausweisung aus der Schweiz. Genau das ist es, was Ihre Kommission vom Bundesrat konsequent erwartet. Aus Sicht der Kommission gefährdet verbotener Nachrichtendienst nicht nur potenziell schützenswerte Informationen und Geheimnisse der Schweiz, von Bürgerinnen und Bürgern oder von Unternehmen, sondern auch die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit gewisser Gemeinschaften wie oppositioneller oder ethnischer Minderheiten aus repressiven Staaten. Ausserdem beschädigt die lasche Praxis des Bundesrates beim Umgang mit ausländischen Spionen das Ansehen der Schweiz als sicherer Gaststaat.
Ihre Kommission hat deshalb mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die vorliegende Motion einzureichen. Sie fordert vom Bundesrat, dass er sämtliche ausländischen Personen, welche durch verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz oder die Rolle der Schweiz als Gaststaat gefährden und nicht strafrechtlich verfolgt werden können, konsequent des Landes verweist.
Eine Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, dass die bisherige Praxis des Bundesrates angemessen ist und der Schweiz bei einer Verschärfung der Praxis Gegenmassnahmen im Ausland drohen.
Die Mehrheit Ihrer Kommission ist hingegen der Meinung, dass ein konsequentes Durchgreifen der Schweiz gegen ausländische Spioninnen und Spione im Sinne einer souveränen Aussenpolitik im Interesse unseres Landes liegt, und beantragt Ihnen, die vorliegende Motion zu unterstützen.