Amherd Viola · Bundesrat · 2023-12-12
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2023-12-12
Wortprotokoll
Die GPK-N - es wurde gesagt - hat verschiedene Aspekte des Evaluationsverfahrens für das neue Kampfflugzeug untersucht und in ihrem Bericht vom[NB]9.[NB]September 2022 dokumentiert. Als Resultat hat die GPK-N fünf Empfehlungen aufgestellt.
Der Bundesrat hat diese Empfehlungen vertieft geprüft und am 9.[NB]Dezember 2022 dazu Stellung genommen. Der Bundesrat hält in seiner Stellungnahme fest, dass er die Empfehlungen 1, 3 und 4 als erfüllt erachtet.
Mit der Empfehlung 1 schlägt die GPK-N vor, die Erarbeitung von Massnahmen zu realisieren, welche dem Bundesrat bei künftigen Rüstungsbeschaffungen einen Handlungsspielraum bewahren. Das revidierte Vergaberecht, das am[NB]1.[NB]Januar 2021 in Kraft getreten ist, sichert diesen Handlungsspielraum zu; ich verweise auf Artikel 21 und Artikel 29 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen.
Mit der Empfehlung 3 fordert die GPK-N bei grossen Rüstungsgeschäften eine frühzeitige Prüfung der aussenpolitischen Aspekte. Diese Empfehlung erachtet der Bundesrat als erfüllt: Der Bundesrat hat diesen Spielraum und nutzt ihn auch. Die neuen rechtlichen Grundlagen bei Rüstungsbeschaffungen lassen, wie vorhin erläutert, einen politischen Spielraum zu. Es ist selbstverständlich, dass die aussenpolitischen Aspekte frühzeitig behandelt werden.
In der Empfehlung 4 regt die GPK-N an, bei bedeutenden Rüstungsgeschäften klarer zu regeln, wie die Koordination und gegenseitige Information im Bundesrat und mit den Vertretungen der beteiligten Länder erfolgen sollen. Auch diese Empfehlung erachtet der Bundesrat als erfüllt. Die Koordination wurde schon frühzeitig geregelt, und der Bundesrat hat entsprechend entschieden.
Mit der Empfehlung 5 hat die GPK-N dazu geraten, die Praxis der Abschlussgespräche mit den unterlegenen Anbieterinnen zu hinterfragen. In der Zwischenzeit hat das VBS diese Praxis überprüft und entsprechend dem Wunsch der GPK angepasst. Somit erachtet der Bundesrat mittlerweile auch diese Empfehlung als erfüllt.
Der Bundesrat hat einzig die Empfehlung 2 abgelehnt. Mit der Empfehlung 2 wird verlangt, dass man Referenzen bei anderen Ländern einholt, die auch Rüstung beschaffen. Wir haben sie abgelehnt, weil die Referenzen von anderen Anwendern mit den eigenen Bedürfnissen praktisch nicht zu vergleichen sind; es gibt sehr unterschiedliche Anforderungen. Damit sind solche Referenzen wenig aussagekräftig. Zudem steht der Aufwand einer derartigen Informationsbeschaffung in keinem Verhältnis zum allenfalls möglichen Nutzen.
Sie sehen: Der Bundesrat hat sich einerseits im Rahmen seiner Stellungnahme vom 9.[NB]Dezember 2022 detailliert mit den im Postulat aufgeworfenen Fragen auseinandergesetzt. Andererseits hat das VBS die Empfehlung 5 umgesetzt und die Praxis der Abschlussgespräche überprüft.
Aus all diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.