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Töngi Michael · Nationalrat · 2023-12-12

Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2023-12-12

Wortprotokoll

Sie kennen die Situation: Vielerorts, vor allem in den Städten und Agglomerationen, ist das Wohnungsangebot sehr knapp. Viele Vermieterinnen und Vermieter nützen diese Situation aus und erhöhen bei Mieterwechseln den Mietzins erheblich. Wir kennen viele Fälle, in denen der Mietzins um 20, 30, zum Teil 40 Prozent steigt, obwohl es gar keine Wertvermehrung gibt. Es gibt eigentlich keinen Grund dafür, weil die Vermieterschaft bisher schon eine genügende Rendite hatte.

Es ist aber so, dass diese Situation ausgenützt wird und es quasi einen Zusatzverdienst gibt respektive eine viel zu hohe Rendite am Schluss, die gar nichts mehr mit der Kostenmiete zu tun hat. Nach dem heute geltenden Mietrecht können Mietende auch einen Anfangsmietzins anfechten, und das ist auch richtig so, weil bei einer neu vermieteten Wohnung, genauso wie im Bestand, ein Mietzins natürlich missbräuchlich sein kann.

In der Praxis ist es jedoch notwendig, dass die Mietenden den bisherigen Mietzins kennen, um einen Mietzins anzufechten, weil es eben stark darauf ankommt, ob der Aufschlag 5, 10 oder vielleicht sogar 40 Prozent beträgt. Diesen Mietzins kennen die Mietenden aber nur, wenn sie bei der Vertragsunterzeichnung mit einem Formular den alten Mietzins mitgeteilt bekommen. Sonst sind sie häufig in diesem Verfahren verloren; das zeigen auch die Statistiken. Anfechtungen gibt es fast nur in den Kantonen, in denen eben dieses Anfangsmietzins-Formular auch besteht.

Heute ist es aber den Kantonen überlassen, ob sie dieses Formular in Zeiten von Wohnungsknappheit einführen wollen oder nicht. Doch selbst diese kleine Hilfe für die Mietpartei ist [PAGE 2358] sehr umstritten. Es gibt auch Kantone, die dieses Formular wieder abgeschafft haben. Zum Beispiel hat der Kanton Zürich vor zwanzig Jahren dieses Formular wieder abgeschafft, und es musste dann vor zehn Jahren mühsam wieder über eine Initiative des Mieterverbandes eingeführt werden.

Es ist ein kleines Instrument, das Transparenz schafft. Der Bundesrat hat schon 2015 gefordert, dass man es gesamtschweizerisch einführt. Leider scheiterte es hier in diesem Parlament.

Ich möchte auf zwei Argumente der Kommissionsmehrheit eingehen. Die Kommission sagt in ihrem Bericht, das Formular hätte keine Auswirkungen. Es gibt aber eine Untersuchung des Immobilienbüros IAZI, die klar aufzeigt, dass die Einführung des Formulars eine mietzinsdämpfende Wirkung hat. Die Vermieter schlagen dann etwas weniger auf, weil es ihnen vielleicht peinlich ist, die Mietenden beispielsweise über eine 40-prozentige Erhöhung zu informieren. Die Abschaffung des Formulars zeigte die gegenteilige Wirkung, indem die Mietzinsaufschläge wieder höher wurden.

Völlig falsch ist das Argument der Kommissionsmehrheit, das Formular führe nicht zu mehr Transparenz. Da stellt sich die Frage, wie die Mietenden denn sonst zu dieser Information kommen sollen. Gemäss Gesetz kann man den Vermieter tatsächlich fragen gehen, wie hoch der Vormietzins war. Sie müssen sich aber einmal eine Kolonne von hundert Leuten vorstellen, die alle anstehen und eine Wohnung wollen. Stellen Sie sich vor, Sie wären der Mieter, der tatsächlich den Mut hat, den Vermieter zu fragen, wie teuer die Wohnung vorher war. Ich glaube, Sie alle würden das nicht machen, wenn Sie diese Wohnung tatsächlich wollen.

In diesem Sinne ist es also sehr wichtig, dass man mit diesem Formular Transparenz schafft. Es ist ein gutes Mittel, um solch massive Mietzinssprünge zu verhindern.

Wir stehen gerade vor der zweiten Erhöhung des Referenzzinssatzes. Das wird viele Mietende mit einer Wiedererhöhung der Miete treffen. Im Grunde wissen wir, dass die massiven Mietzinssprünge bei Neuvermietungen - das heisst, wenn eine Wohnung wieder vermietet wird - der grösste Treiber sind. Sie lassen den Mietzins so stark ansteigen, wie wir das in den letzten Jahren erlebt haben. Mit einer kleinen Massnahme können Sie den Mietenden hier wirklich zur Hand gehen, damit sie zumindest die krassesten Widersprüche und zu hohen Mieten anfechten können.

In dem Sinne möchte ich Sie nachdrücklich bitten, diesen Schritt zu machen und diese parlamentarische Initiative zu unterstützen.