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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-03-18

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-18

Wortprotokoll

Ich versuche, die aufgeworfenen Themen zusammenfassend zu behandeln. Zunächst ist sich offenbar die Mehrheit der Sprecherinnen und Sprecher einig, dass die Problematik des Vertrages, am Anfang zumindest, unterschätzt worden ist, dass sich aber das Parlament mit seinem "Heilungsversuch" der ihm zustehenden Verantwortung bewusst war. Diese monatelange Arbeit war sinnvoll.

1. Zur Genehmigung: Die Genehmigung verleiht nicht die Sicherheit, die hier gepriesen worden ist, sondern neue Fesseln. Die Genehmigung wird Ihnen die wirtschaftliche Sicherheit für den Flughafen oder für die Unternehmungen nicht geben. Das An- und Abflugregime ist mit dem Ja zum Vertrag nicht sicher geordnet. Insbesondere steht die landesinterne Verteilung bezüglich Lärm nicht fest, obwohl dies Ihre Kommission in diesem Rat auch dem Bundesrat gegenüber gefordert hat, und zwar ohne Widerspruch in diesem Saal. Sie haben die Stimmen aus den Kantonen Schaffhausen, Thurgau, St. Gallen und, wenn ich es bescheiden beifügen kann, aus dem Aargau gehört.

2. Die Ausnahmenordnung im Vertrag täuscht. Bisher ist nur etwa ein Drittel der Flüge nach diesem Regime abgewickelt worden - jetzt haben wir einen falschen Eindruck. Im Sommer wird weniger witterungsbedingt umgestellt werden können als im Winter. Je mehr die technischen Vorkehrungen umgesetzt sind, desto weniger werden die Ausnahmen beansprucht werden können, desto mehr Verkehr wird sich über der Schweiz abwickeln.

Skyguide: In der Kommission wurde dargelegt, dass der Grossteil der Schweiz unter dem Regime von Skyguide bleiben kann, selbst im schlimmsten Fall. Insbesondere die Ausdehnung des Tätigkeitsbereiches von Skyguide auch in Frankreich wurde nie infrage gestellt. Die Befürchtungen, die betreffend den Umkreis des Flughafens Genf geäussert wurden, liessen sich in den Kommissionsdebatten gemäss meiner Erinnerung nicht erhärten. Es ist nicht so, dass wer Nein zu diesem Vertrag sagt, das auf Kosten von Genf oder der welschen Schweiz macht. Schliesslich ist die Revisionsklausel kein taugliches Mittel, um diese Fragen neu zu regeln.

3. Selbstverständlich bedeutet die Nichtgenehmigung auch ein Risiko, aber keine Fessel auf acht Jahre. Diese Risiken sind mindestens so gut überblickbar. Auch die Zukunft von Skyguide zu regeln ist mindestens nicht ausgeschlossen.

4. Wie weiter nach einer allfälligen Nichtgenehmigung? Hier besteht offenbar eine Differenz zwischen dem Vertreter, der im Namen des Kantons Zürich gesprochen hat, und den anderen, die sich zu diesem Thema geäussert haben, indem alle anderen darauf hingewiesen haben, dass jetzt hier und insbesondere an der Lärmverteilung landesintern weitergearbeitet werden müsse. Das war auch die Meinung der Kommission, soweit sie sich dazu geäussert hat.

Ich halte abschliessend am Antrag der Mehrheit fest, den Vertrag nicht zu genehmigen. Wie ist ein Vertrag umsetzbar, den wesentliche Teile der Beteiligten ablehnen? Wie ist seine Umsetzung finanzierbar? Der Nationalrat hat mit seinem Nichteintretensentscheid bereits seine negative Meinung signalisiert. Auch hier im Ständerat hat bereits unter viel günstigerer Voraussetzung in etwa ein Drittel des Rates gegen ein Eintreten gestimmt. Jetzt haben wir unsere Aufgaben erfüllt. Leider haben sie nicht zu einer "Heilung" geführt. Also ist jetzt meines Erachtens der sinnvolle nächste Schritt ein Nein zu diesem Vertrag.