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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2023-12-14

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Das Thema ist Monismus bezüglich Finanzierung der KVG-Leistungen. Da kann eigentlich niemand dagegen sein. Aber die SGK-N macht kurz vor Ende der Monismusdebatte eine Kehrtwende und möchte die Position des Nationalrates in einem wichtigen Punkt nicht [PAGE 2361] mehr aufrechterhalten. Sie macht auf halbem Wege halt und möchte den Monismus nicht mehr vollständig durchziehen, und dies in zwei Bereichen:

Die erste Kategorie sind Personen, die heute auf ambulante Leistungen wie Spitex angewiesen sind. Spitex-Patientinnen und -Patienten zahlen je nach Wohnkanton neben der Franchise und dem Selbstbehalt zusätzlich noch eine Patientenbeteiligung von bis zu rund 8500 Franken pro Jahr - entschuldigen Sie, könnten Sie ein bisschen leiser sein? (Glocke des Präsidenten) Danke!- oder 23 Franken pro Tag an Kosten für Pflegeleistungen. Die Kantone Freiburg, Neuenburg, Tessin, Waadt und Wallis nehmen ihre Verantwortung bei den Spitex-Leistungen wahr und erheben in diesem Bereich von den Patientinnen und Patienten nicht noch eine zusätzliche Kostenbeteiligung.

Es kann doch nicht sein, dass wir eine Monismusvorlage verabschieden, die die Ungleichbehandlung bei der Finanzierung von ambulant und stationär aufheben möchte, dass wir aber genau die Personen, die früher aus dem Spital nachhause gehen und die Spitex brauchen oder die Spitex brauchen, um einen Spitalaufenthalt zu verhindern, mit einem Patientenbeitrag von 23 Franken bestrafen. Das trifft auch viele junge Menschen; das trifft die jungen Mütter mit einer Hausgeburt oder einer ambulanten Geburt; das trifft Menschen im Rollstuhl, die auf Spitex angewiesen sind, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die zweite Kategorie sind Menschen in einem Pflegeheim. Sie wissen, die Kosten, welche Menschen in einem Pflegeheim bezahlen, liegen zwischen 5000 und 12[NB]000 Franken pro Monat, je nach Pflegebedarf. Wenn diese Personen im Spital sind, zahlen sie neben der Franchise und dem Selbstbehalt keinen zusätzlichen Pflegebeitrag. Wenn sie im Pflegeheim sind, müssen sie dagegen einen Pflegebeitrag von bis zu 23 Franken pro Tag bezahlen. Der Kanton Genf verlangt die kleinsten Pflegebeiträge. Auch hier haben wir wieder einmal Föderalismus pur auf Kosten von Patientinnen und Patienten.

Mit der Einführung der Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand ist es nicht sachgerecht, dass ein Teil der Bevölkerung nebst Franchise und Selbstbehalt noch eine zusätzliche Kostenbeteiligung zu finanzieren hat. Dieser Meinung war der Nationalrat bis anhin. Nun hat die SGK-N in der Differenzbereinigung an der letzten Sitzung die Position des Nationalrates geopfert, um in einem weiteren Punkt dem Ständerat entgegenzukommen.

Meine Minderheit bittet Sie, die Kostenverlagerung auf die Patientinnen und Patienten bei der Spitex und bei den Pflegeheimen zu streichen. Vor allem der untere Mittelstand ist mit den Kosten im Gesundheitswesen bereits genügend belastet. Für die Kantone sind die Mehrkosten von 500 Millionen Franken finanzierbar. Die Ambulantisierung hat in den letzten Jahren zu einer überproportionalen Belastung der Prämienzahlenden und zu einer Entlastung der Kantone beigetragen.

Wer nur die "Bestrafung" der Spitex-Patientinnen und -Patienten beenden möchte - hören Sie bitte zu! (Glocke des Präsidenten) Danke, Herr Präsident - und nicht auch die "Bestrafung" der Patientinnen und Patienten in den Pflegeheimen, kann dies mit der Annahme des Einzelantrages Wettstein unterstützen. Er ergäbe eine wirklich kleine Belastung von lediglich rund 60 Millionen Franken für die Kantone, würde aber voll dem Gedanken der Monismusvorlage entsprechen.