preparatory:AB 330993
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-14
Wortprotokoll
Die SGK-N hat vor einer Woche die Differenzen zum Ständerat in diesem Geschäft ausräumen können und sich ihm in wesentlichen Punkten in einer konstruktiven Auseinandersetzung angenähert. Namentlich auch bei den Übergangsbestimmungen wurde eine sehr tragfähige Lösung gefunden.
Zu den Minderheiten bei Artikel 49a Absatz 2 und bei den Übergangsbestimmungen zu den Vertragsspitälern: Die Kommissionsmehrheit schliesst sich dem Ständerat an und will bei den Vertragsspitälern beim Status quo bleiben. Die Minderheit Sauter will, dass der Beitrag, der über das KVG - also über die Prämien aller Prämienzahlenden - geleistet wird, von 45 auf 73,9 Prozent erhöht wird. Damit würden die Prämienzahlenden an die Behandlungen in Privatspitälern - also in Spitälern, die auf keiner Spitalliste stehen und nicht zwingend Verantwortung für Ausbildung und Grundversorgung übernehmen müssen - massiv mehr zahlen und diese "Rosinenpickerspitäler" massiv besserstellen. Aktuell würde das rund 150 Millionen Franken mehr zulasten der Prämienfinanzierung bedeuten; dieser Betrag dürfte aber wohl rasch ansteigen, weil der Anreiz der Privatspitäler, sich für die Spitalliste zu bewerben, abnehmen und damit eben auch die Spitalplanung der Kantone massiv untergraben würde. Das ist für uns inakzeptabel. Es ist eine der zentralen Differenzen, es ist eine rote Linie. Wenn Sie hier der Minderheit Sauter folgen, ist für uns klar, dass wir diese Vorlage nicht unterstützen können; wir würden sie ablehnen.
Die Minderheitsanträge Silberschmidt zu Artikel 60 Absätze 7bis und 7ter lehnen wir ebenfalls ab und bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Ich denke, es ist richtig, den Kantonen diese Möglichkeiten zu geben. Es wurde gesagt, es betrifft die Kompetenzen der Kantone. Wenn die Voraussetzungen für die Kostenübernahme nicht erfüllt werden, sollen sie eine Verfügung verlangen können. Das ist für uns ein absolut legitimes und wichtiges Instrument der Kantone, um sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel korrekt eingesetzt werden. Das ist ihr Auftrag, und sie müssen dann auch agieren können.
Bei Artikel 60 Absatz 7ter geht es um die Beschwerdemöglichkeiten der Kantone vor dem Versicherungsgericht in bestimmten Punkten. Dieses Recht ist absolut wichtig, um diese Verantwortung auch wahrnehmen zu können. Es geht darum, dass der Einsatz der öffentlichen Mittel auch kontrolliert werden kann.
Wenn Kollege Silberschmidt hierzu sagt, es sei wichtig, dem Widerstand gewisser Versicherer etwas entgegenzukommen, dann möchte ich Sie einfach bitten, hier das Fuder nicht zugunsten der Versicherer zu überladen. Es ist wirklich wichtig, dass wir hier diese Möglichkeiten für die Kantone sichern.
Zur Minderheit Weichelt, Artikel 60 Absatz 3[NB]ff.: Es geht um den Patientenbeitrag bei der Pflegefinanzierung. Da möchten wir Sie bitten, die Minderheit Weichelt zu unterstützen. Wenn Sie das nicht tun, dann unterstützen Sie wenigstens den Einzelantrag Wettstein. Es ist wichtig, hier die Ambulantisierung, die richtig und wichtig ist, nicht zusätzlich mit Kosten für die Patientinnen und Patienten zu belasten. Wir haben ein grosses Interesse daran, dass ambulante Behandlungen vor stationären gefördert werden. Wenn das aber für die Patienten zu zusätzlichen Kosten führen würde, dann wäre das nicht sinnvoll. Es wäre einfach eine falsche Verlagerung.
Zu den Übergangsbestimmungen: Diese Bestimmungen scheinen mir sehr wichtig zu sein. Hier konnten wir eine Einigung finden, indem wir einerseits dem Ständerat, andererseits auch den Leistungserbringern, den Kantonen entgegenkommen und die fixe Inkraftsetzung des Einbezugs der Pflege nach sieben Jahren akzeptieren. Diese Einigung bietet auf der einen Seite eine gewisse Rechtssicherheit. Auf der anderen Seite ist es uns extrem wichtig, dass die Tarife auf einer einheitlichen und transparenten Kosten- und Datenbasis erarbeitet werden. Sie müssen zudem kostendeckend sein, um auch die Bedenken seitens der Pflegefachpersonen und -verbände aufzunehmen, die Pflege müsse weiterhin zu nicht kostendeckenden Tarifen arbeiten. Hier haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, und ich denke, es ist auch gut, dass wir diesen Passus in der Kommission einstimmig beschliessen konnten. So konnten wir doch einige Bedenken ausräumen, um diese gesundheitspolitisch wichtige Vorlage auf dem weiteren Weg auch sichern zu können.
Die SP-Fraktion wird sich nächste Woche noch einmal mit der Vorlage auseinandersetzen und sich dann abschliessend positionieren. Besten Dank, wenn Sie heute diesen Empfehlungen folgen.