Büttiker Rolf · Ständerat · 2003-03-18
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-18
Wortprotokoll
Ich möchte die Vorgeschichte nicht wiederholen, sondern dort anfangen, wo wir das letzte Mal aufgehört haben, als das Mandat für den Bundesrat, nach Berlin zu gehen, gesprochen wurde. Es besteht "Konsens über Dissens".
Kritikpunkte zu nennen und allfällige Chancen für Nachverhandlungen des Staatsvertrages auszuloten, dies war das Ziel des Treffens in Berlin. Nach übereinstimmenden Aussagen ergab das Gespräch unüberbrückbare Positionen. Die Tatsache, dass es nicht möglich war, in irgendeinem Punkt den Vertrag nachzubessern oder von deutscher Seite das geringste Zeichen auszusenden, sich mit der Schweiz noch einmal zusammenzusetzen, um den Vertrag vor dem Scheitern zu retten, musste nicht unbedingt erwartet werden. Da der Ständerat bereits im Dezember das deutliche Signal ausgesandt hatte, dem Vertrag nur dann zustimmen zu wollen, wenn er verbessert wird, kann es deshalb nicht erstaunen, dass die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen einen negativen Entscheid fällen musste.
Was heisst nun eigentlich - es ist auch heute in der Debatte bereits angeklungen - "Verbessern des Vertrages"? Das ist doch eine zentrale Frage in dieser Auseinandersetzung. Weder die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen noch das Plenum sind bei der Sistierung des Entscheides über das Abkommen und bei der Mandatierung des Bundesrates mit Neuverhandlungen davon ausgegangen - das wäre eben naiv gewesen -, dass der abgeschlossene Vertrag einseitig zugunsten der Schweiz und damit zulasten Deutschlands geändert oder nachgebessert werden kann. Der Ständerat wollte damals vielmehr Gesprächsbereitschaft mit Deutschland signalisieren und Hand dazu bieten, die Positionen noch einmal zu überprüfen, und wollte dafür auch einen Handlungsspielraum gewähren. Dieser Handlungsspielraum sollte im Interesse der Verhandlungsführung nicht eingeengt werden.
Dass die im letzten Oktober vorzeitig in Kraft gesetzte Wochenendregelung aus Schweizer Sicht ein besonderer Stein des Anstosses ist, war sowohl den Kommissionsmitgliedern als auch dem Plenum bewusst. Diese Regelung, die in der Praxis in mehr als 50 Prozent der Fälle - vorhin wurde diese Wochenendregelung wieder heruntergespielt - wegen misslicher Witterungsbedingungen nicht angewendet werden konnte, ist deshalb für beide Vertragsparteien unbefriedigend. Wenn man das einbezog, musste man aus Schweizer Sicht davon ausgehen, dass etwas auf dem Opfertisch liegen bleiben musste.
Das erachteten wir damals als selbstverständlich; wir sandten diesbezüglich auch Signale aus. Ferner legten wir auch Wert darauf, dass die deutsche Seite inskünftig stärker in die Belange des Flughafens Zürich einbezogen wird. Obwohl wir nicht allzu grosse Hoffnungen in die Neuverhandlungen setzten, erhoffte sich die überwiegende Mehrheit des Ständerates wohl doch mindestens Gesprächsbereitschaft. Das klare und für die Schweiz harte Nein der deutschen Seite wirkte unter diesem Aspekt doch etwas befremdend. Auch die Aussage unseres Bundesrates, dass Herr Stolpe eigentlich nachverhandeln wollte, aber aus Baden-Württemberg ein "Niet" kam, überraschte uns etwas. Das schwemmte die innenpolitische Situation Deutschlands bei diesen Vertragsverhandlungen an die Oberfläche.
Auch aus grundsätzlichen Überlegungen müssen wir heute zum Staatsvertrag Nein sagen. Warum? Nach all dem Hin und Her der letzten Monate, nach den "Zahlenkriegen" und dem Abwägen der Chancen und Risiken in prozessualen Verfahren stellen sich beim mit Deutschland ausgehandelten und unterschriebenen, aber nicht genehmigten Vertrag auch grundsätzliche Fragen: Sollen wir heute einem schlechten Vertrag zustimmen? Diesem Vertrag liegen falsche Elemente zugrunde wie die Messung von Bewegungen statt die Lärmmenge, das Ausserachtlassen der Bevölkerungsdichte, das Nichteinbeziehen europäischer Kriterien wie z. B. jenes, dass die Landesgrenzen im heutigen Luftverkehr keine Rolle spielen sollten. Ich möchte der Minderheit der Kommission sagen, dass das ein zentrales Element ist: Die Landesgrenzen werden im Luftverkehr früher oder später keine Rolle mehr spielen. Bei der Flugsicherung ist dies seit Jahren ein zentrales Anliegen europäischer Bemühungen.
Heute müssen wir uns fragen: Soll einem solchen Vertrag nur zugestimmt werden, weil der "Stärkere" dem "Schwächeren" noch einschneidendere Massnahmen androht? Sollen wir uns freiwillig in eine Situation begeben, die wir als ungerecht empfinden und deshalb ablehnen? Sollen wir mit Zustimmung der Schweiz dieses Unrecht noch perpetuieren? Müssen wir uns heute nicht viel eher die Chance wahren, vor anderen Gremien und Instanzen wenigstens in Teilbereichen Rechte zugesprochen zu erhalten? Auch wenn wir am Ende nicht besser dastehen sollten als heute, müssen wir uns dannzumal wenigstens nicht dem Vorwurf aussetzen, nicht für eine bessere Regelung gekämpft zu haben.
Diesen Kampf zu führen sind wir auch unserer Bevölkerung schuldig. Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, mit einer einseitigen Verordnung bessere Karten in der Hand zu haben als mit dem Staatsvertrag. Auch unter diesem Aspekt ist der Vertrag abzulehnen.
Ich komme zu einem für mich wesentlichen Punkt, der Berücksichtigung einer veränderten Ausgangslage: Es ist daran zu erinnern, dass sowohl das Bundesamt für Zivilluftfahrt als auch Herr Bundesrat Leuenberger den Vertrag unter vollkommen anderen Annahmen der Entwicklung im weltweiten Zivilluftverkehr ausgearbeitet haben. Die einschneidende Zustimmung unseres Bundesrates zum Vertragswerk erfolgte im April 2001. Die Aushandlung des Vertrages fiel also noch in die Boomjahre, sein Abschluss erfolgte sozusagen an deren Ende. Die deutsche Seite musste davon ausgehen, dass der Zunahme des Flugverkehrs über ihrem Gebiet kein Ende gesetzt wäre. Die deutsche Seite wollte nicht weiter hinnehmen, was sie ihrerseits als ungerecht empfand. Auch mangelndes Verständnis für die Anliegen ihrer Bevölkerung wurde beklagt. So gesehen ist es der deutschen Seite nicht zu verargen, dass sie einmal Nägel mit Köpfen machen wollte.
Nur: Wer hätte damals den 11. September 2001 mit weltweit einschneidenden Folgen im Luftverkehr vorhersehen können? Wer hätte damals das Grounding der Swissair vom 2. Oktober 2001 vorausgesagt? Wer hätte gedacht, dass wir uns bereits 2002 und verschärft 2003 in einer wirtschaftlichen Situation befinden würden, in welcher Prognosen für Verbesserungen von Quartal zu Quartal verschoben werden? Der drohende oder angesagte Krieg in Irak wird die Situation noch verschärfen. Auch unter diesen Aspekten kann einem Vertrag nicht zugestimmt werden, von dem man heute mit Fug und Recht sagen kann, ihm liege ein Fundament zugrunde, das noch in einer anderen Ausgangslage geschaffen wurde. Es wäre meines Erachtens verantwortungslos, Herr Maissen, heute schwerwiegenden Belastungen für unsere mit Steuergeldern mitfinanzierte Swiss und den Flughafen Unique in Zürich zuzustimmen, bevor wir nicht sämtliche Möglichkeiten für Verbesserungen ausgelotet und auch genutzt haben.
Die Haltung und der Entscheid der Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen sind von den Befürwortern des Staatsvertrages, von den Medien und von einigen Kollegen auch heute Morgen wieder in der Debatte zum Teil etwas leichtfertig dahin gehend "abgekanzelt" worden, man habe sich dem Druck der Unternehmungen Swiss und Flughafen Unique gebeugt. Dazu kann ich nur sagen: Es ist vollkommen legitim, ja äusserst notwendig, dass diese Unternehmungen ihre betrieblichen Interessen wahrnehmen und auch nach aussen kundtun. Die Verantwortung für die Annahme oder die Ablehnung des Staatsvertrages mit Deutschland haben aber, gestützt auf das verfassungsmässig verankerte Genehmigungsrecht des Parlamentes, National- und Ständerat zu tragen.
Zu Herrn Maissen muss ich sagen: Ich bin bereit, heute diese Verantwortung zu übernehmen.
Zu Kollega Leuenberger möchte ich noch Folgendes sagen: Es nützt nichts, wenn wir heute die Vorgeschichte mit der [PAGE 269] Swissair beklagen. Das hilft uns bei der Ratifizierung oder Nichtratifizierung dieses Staatsvertrages nicht weiter. Ich gebe Ihnen Recht, es ist ein Risiko, den Staatsvertrag abzulehnen. Aber ich muss Ihnen sagen, es ist auch ein Risiko, diesem Staatsvertrag zuzustimmen. Ein berühmter und guter Unternehmer - wir stehen heute in diesem Sinn eben vor einem unternehmerischen Entscheid - hat einmal gesagt, das grösste Risiko im Leben sei es, nie ein Risiko einzugehen.