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Escher Rolf · Ständerat · 2000-03-08

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-08

Wortprotokoll

In der Kommission hatte ich in Bezug auf diese Motion ein wirklich ungutes Gefühl. Deshalb habe ich sie zusammen mit einem Bündner Kollegen abgelehnt. Ich nehme heute die Sache gelassener, denn gestern habe ich hier in diesem Saal am Beispiel von Standesinitiativen gelernt, dass man Text und Begründung solcher Vorstösse nicht auf die Goldwaage legen muss, dass die Verbindlichkeit relativ ist und nicht alle Elemente eines Vorstosses zwingenden Charakter haben.

Die Kommission ist sich rundum einig, dass die Vereinheitlichung in keinem Fall materielles Baurecht betreffen darf. Falls überhaupt Bundesrecht erlassen werden soll, darf es sich nur um formelles Baurecht handeln, also allenfalls darum, wie man einen Grenzabstand misst, aber keinesfalls, wie gross dieser Abstand zu sein hat, oder allenfalls, wie eine Ausnützungsziffer berechnet wird, aber keinesfalls, wie hoch diese Ziffer ist, und schon gar nicht, ob eine solche Ziffer überhaupt in der entsprechenden Zone oder Gemeinde zu bestehen hat. In dieser Betrachtungsweise des Problems war sich die Kommission einig.

Der Bundesrat hat also bei der Umsetzung dieser Motion grossen Handlungsspielraum:

1. Er hat die Möglichkeit, dem Parlament die Legiferierung in Bezug auf das formelle Baurecht zu beantragen. Ob sich dafür eine Verfassungsänderung mit nachfolgendem neuem Bundesgesetz lohnt, muss wirklich ernsthaft bezweifelt werden.

2. Der Bundesrat hat die Möglichkeit, die Kantone zur Schaffung eines entsprechenden Konkordates zu bewegen. Das wäre wohl schon realistischer.

3. Die Motion lässt dem Bundesrat aber auch die Möglichkeit, andere geeignete Massnahmen zu treffen - das wäre wohl der richtige Weg -, beispielsweise eine Anleitung, Richtlinien für die Vereinheitlichung von formellem Baurecht als Anregung zuhanden der Kantone und Gemeinden herauszugeben. Die einfachsten und wirkungsvollsten Massnahmen wären wohl solche, die der Bundesrat in seiner Verwaltung intern durchsetzen könnte, so bei Bauvorhaben, bei welchen der Bund als Bewilligungs-, Genehmigungs- oder Vernehmlassungsinstanz handelt, also bei gewichtigen Bauvorhaben der privaten und öffentlichen Hand.

Ich nenne nur eine einzige solche Massnahme: Der Bund könnte seinen eigenen Ämtern relativ kurze Fristen - quasi Notfristen - für die Bewilligung, Genehmigung oder Vernehmlassung von entsprechenden Vorhaben setzen. Das würde die direkten und indirekten Kosten bereits massgeblich senken.

In diesem Sinne habe ich bei dieser Motion heute ein weniger ungutes, aber noch keineswegs ein gutes Gefühl.