Bürgi Hermann · Ständerat · 2003-03-18
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-03-18
Wortprotokoll
Ich spreche als Vertreter eines Kantons, für den der Flugverkehr keine akademische Frage ist, weil der Flugverkehr dort abgewickelt wird. Gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang, dass ich mich etwas von der eigentlichen Frage der Genehmigung des Staatsvertrages abwende und vielmehr einen Ausblick mache, nämlich mit der Frage: Wie geht es weiter? Die Diskussion um die Genehmigung oder Ablehnung des Staatsvertrages ist nämlich nur die eine Seite.
Wie der Sprecher der Mehrheit der Kommission dargelegt hat, sind nämlich jetzt im Innern dieses Landes noch viele Fragen offen und zu lösen. Er hat darauf hingewiesen, es gehe unter anderem um eine faire Verteilung des Flugverkehrs. Diese Verteilung ist noch nicht geregelt. Wenn ich jetzt zu diesem Gesichtspunkt aus thurgauischer Betrachtungsweise etwas sage, hat das nichts mit Kirchturmpolitik zu tun, und es ist auch keine Lokalpolitik. Das ist nun die Realität, mit der wir konfrontiert sind - mit diesem Staatsvertrag oder ohne diesen Staatsvertrag notabene.
Den Ausgangspunkt bildet nämlich die Tatsache, dass sich an der Ausgangslage sehr viel verändert hat. Ich denke daran, dass die vorgezogenen Massnahmen in diesem Staatsvertrag eine neue Situation geschaffen haben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir mit Erstaunen die Kehrtwende der Zürcher Regierung zur Kenntnis nehmen mussten, welche sich gegen die am "runden Tisch" ausgearbeitete Kompromissvariante gewendet hat. Eines ist sicher: Mit der Ablehnung dieses Staatsvertrages ergibt sich zudem eine neue Situation, die alles andere als klar ist. Dies sind die Gründe, weshalb ich zusammen mit der Regierung des Kantons Thurgau der entschiedenen Auffassung bin, dass es nicht angeht, dass jetzt trotzdem munter Planungen und Verfahren weiter laufen.
Ich denke dabei an die Erstellung des Objektblattes im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. Da stehen wir vor der Situation, dass der Kanton Zürich diese Konsensvariante - aus Sicht der übrigen Kantone ist dies ein "unfriendly act" - einfach zurückgewiesen hat. Dann stehen wir vor der Tatsache, dass zudem die Planungsgesuche für die Projekte Instrumentenlandesysteme für die Pisten 28 und 34 durchgeführt werden, wie wenn nichts wäre. Diese sind bereits gelaufen. Ich teile deshalb die Auffassung des Regierungsrates des Kantons Thurgau, dass jetzt im Zusammenhang mit diesem Verfahren und den Planungen als Erstes ein Stopp stattzufinden hat.
Der Kanton Thurgau hat diese Meinung auch zum Ausdruck gebracht. Irgendwelche Reaktionen vonseiten des Bazl oder des Departementes sind bis anhin im Thurgau nicht eingetroffen. Ich meine: Solange die massgeblichen, gesicherten Eckdaten für die zukünftige Ausgestaltung des Betriebes des Flughafens fehlen - und dazu gehören unter anderem die Zahl und die Verteilung der Flugbewegungen -, müssen diese Planungen sistiert werden. Nach unserem Entscheid hier muss zuerst die Ausgangslage geklärt und konkretisiert werden. Die betroffenen Kantone müssen entsprechend informiert werden. Erst dann darf der Planungsprozess weitergeführt werden. Der geforderte Planungsstopp betrifft insbesondere die Plangenehmigungsgesuche für das Instrumentenlandesystem. Als Erstes sind doch diese Gesuchsunterlagen so zu ergänzen, dass man die Lärmauswirkungen kennt, wie sie dann bei einem zukünftigen Betriebsreglement zu erwarten sind. Meine Informationen haben ergeben, dass das im Kanton Thurgau nicht bekannt ist.
Es geht jetzt nicht darum, nichts zu tun, aber es geht darum, das Richtige in der richtigen Reihenfolge zu tun. Sie verstehen, wenn ich aus der Sicht des Thurgaus bei diesem "das Richtige in der richtigen Reihenfolge tun" auch noch unmissverständlich erkläre, dass es für uns Thurgauer ein Anliegen ist, dass eine gerechte Verteilung der Flugbewegungen stattfindet. Die neuesten Tendenzen laufen aber offensichtlich in die Richtung, den Osten des Flughafens und damit auch den Kanton Thurgau überproportional zu belasten. Daran wird sich nach der Ablehnung des Staatsvertrages nichts ändern. Der Thurgau - ich halte das hier fest - ist nicht gewillt, gleichsam die Lärmdeponie für den Flughafen Zürich-Kloten zu werden. Es sind nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Zürich, sondern auch die Thurgauerinnen und Thurgauer, welche Anspruch auf eine gerechte Verteilung der Flugbewegungen haben, und sie sind der entschiedenen Auffassung, dass es auch im Kanton Zürich keine Tabuzonen geben darf.
Ich möchte richtig verstanden werden: Der Kanton Thurgau huldigt keiner Sankt-Florians-Politik, indessen erwartet er im Gegenzug eine Gleichbehandlung in dieser Frage. Er wird die zukünftige Entwicklung - die noch zu klären ist - nur entgegennehmen, wenn eben diese Gleichbehandlung gewährleistet wird.
Ich schliesse mit der Feststellung, dass sich die Kantone Schwyz, Zug, Schaffhausen, St. Gallen, Aargau und Thurgau in Zusammenhang mit dem Flughafen Zürich einmal auf zehn Grundsätze geeinigt haben. Mit der Ablehnung des Staatsvertrages, der auch ich mich anschliessen werde, fallen nun einige Konsenspunkte dahin. Wenn ich diese Einigung aber dennoch in Erinnerung rufe, dann nur aus einem Grund, nämlich um hier klar zu machen und unmissverständlich festzuhalten, dass es in der Frage rund um den Flughafen Kloten nicht nur den Kanton Zürich gibt - mein lieber Kollege Hans Hofmann möge mir verzeihen -, sondern auch noch andere Kantone.