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AB 331174

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Ich darf Ihnen noch die einzelnen Abstimmungsresultate bekannt geben. [PAGE 2374]

Bei Artikel 3a besteht eine Minderheit Bircher, die verlangt, dass eine Versicherung für Personen, die keine AHV-Nummer haben, und für Personen, die keinen gültigen Aufenthaltsstatus haben, ausgeschlossen ist. In der Kommission wurde der entsprechende Antrag mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Dieser Minderheitsantrag betrifft im Übrigen auch Artikel 50c Absatz 2bis des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Bei Artikel 6b beantragt die Mehrheit - der Entscheid fiel mit 13 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen -, Personen, die vom Versicherer nicht mehr kontaktiert werden können, seien nach einer gewissen Dauer von der Versicherung auszuschliessen, um den grossen administrativen Aufwand zu vermeiden, der allen Beteiligten entsteht,[NB]wenn[NB]Forderungen[NB]nicht[NB]mehr[NB]eingetrieben werden können.

In Artikel 16a Absatz 1 geht es darum, wie sich der Versichertenbestand zusammensetzt, der für den Risikoausgleich massgebend ist. Es werden Ausnahmen für Personengruppen definiert, welche nicht davon erfasst werden. Der von der Minderheit Rechsteiner Thomas aufgenommene Antrag wurde in der Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt. Er sieht unter Buchstabe e vor, Versicherte aus Drittstaaten - also Versicherte, die nicht in der Schweiz, in der EU, in Island, in Norwegen oder im Vereinigten Königreich wohnen - vom allgemeinen Risikoausgleich auszunehmen.

Bei Artikel 21 Absatz 2bis beantragt die Minderheit Aeschi Thomas, dass die Versicherer verpflichtet werden, dem BAG und dem SEM versicherte Personen ohne Aufenthaltsbewilligung zu melden. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 14 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab. Die Minderheit begründet ihren Antrag mit der unbefriedigenden Situation, dass Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, trotzdem nach KVG versichert sein und Leistungen beziehen können. Bezüglich der Grösse dieser Gruppen bestünden zudem keine Angaben. In Zukunft sollen diese Personen gemeldet werden, damit Kenntnis über ihre Anzahl besteht.

Bei Artikel 23 Absatz 1bis verlangt die Minderheit de Courten zudem, dass das BFS die erbrachten Leistungen nach der Nationalität der versicherten Personen aufschlüsselt. Man will wissen, welche Kosten durch Angehörige welcher Nationalitäten verursacht werden. Es soll auch eruiert werden können, wie hoch die durchschnittlichen Prämienverbilligungen sind, die pro Kopf und Nationalität gewährt werden. Die Kommission lehnte den entsprechenden Antrag mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Bei Artikel 65 geht es um die Prämienverbilligungen durch die Kantone. Absatz 6 behandelt die Angaben, welche die Kantone dem Bund zur Überprüfung der sozialen, familienpolitischen Ziele liefern müssen. Eine Mehrheit der Kommission verlangt nun - der Entscheid fiel mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung - eine Ergänzung dieser Bestimmung, wonach die Kantone dem Bund neu auch Angaben über die Nationalität der Versicherten machen müssen. Die Minderheit Gysi Barbara lehnt dies ab.

Die Kommission hat der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt.