Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2023-12-14
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2023-12-14
Wortprotokoll
In der vorliegenden Motion geht es um die Frage, ob der Bundesrat das Finanzmarktrecht hinsichtlich der Gewährleistung der Medienfreiheit überprüfen soll. Sie haben es gesehen, der Bundesrat hat die Annahme der Motion beantragt, der Nationalrat hat hier zugestimmt.
Ihre WAK lehnt die Motion ab und hat stattdessen ein Postulat eingereicht, das tatsächlich nächste Woche beraten wird. Zuständig ist dort jedoch das EJPD, weil es einen anderen Kreis beschlägt. Es geht nicht einfach um die Finanzmarktaufsicht, sondern es geht insgesamt um die Frage der Strafbarkeit von Datenlecks.
Was spricht für die Motion, was spricht dagegen? Ich möchte kurz auf die ursprüngliche Debatte eingehen, die in der WAK-N und im Nationalrat geführt wurde. Dort wurde vorgebracht, das Finanzmarktrecht beschränke die verfassungsrechtlich garantierte Medienfreiheit, indem es Medienschaffenden mit Strafe drohe, wenn sie über geleakte Bankdaten berichten. Es bestehe Handlungsbedarf, und im Gesetz müsse zwingend die Möglichkeit einer Interessenabwägung verankert werden. Nur so werde der Tätigkeit der Medien als vierte Gewalt im Staat auch tatsächlich Rechnung getragen, und nur so könnten diese ihre Aufgabe ohne Rechtsrisiken ausführen. Aber es wurde auch auf die Privatsphäre der Betroffenen hingewiesen, die es zu schützen gilt. Eine Berichterstattung, ohne dass mögliche Indizien für ein allfälliges öffentliches Interesse vorliegen, sei abzulehnen. Medienschaffende könnten das Fehlverhalten einer Bank problemlos publik machen, denn das Bankkundengeheimnis schütze die Privatsphäre der Kunden und nicht jene der Bank.
Gemeinsamer Nenner der Mehrheit der WAK-N war die Überlegung, dass Medienschaffende bei ihrer Tätigkeit die erforderliche Rechtssicherheit haben sollten. Ob die aktuelle Gesetzeslage samt der Gerichtspraxis, die bereits eine Interessenabwägung kennt, genügt oder inwieweit Handlungsbedarf besteht, solle der Bundesrat prüfen.
In der WAK-S wurde das etwas anders beurteilt. Sie haben den Berichterstatter, Ständerat Burkart, gehört. Er sagt, so wie ich das verstanden habe, dass eigentlich ein grundsätzlicher Klärungsbedarf bestehe. Insbesondere geht es auch um die Handhabung der weiteren Verwendung gestohlener Daten bzw. um die Veröffentlichung von illegal erworbenen Daten, und deshalb möchte die WAK-S diese Diskussion ausweiten.
Die vorliegende Motion zur Pressefreiheit in Finanzplatzfragen verlangt vom Bundesrat eine Klärung des Handlungsbedarfes. Es ist fast ein Postulat und nicht wirklich eine richtige Motion, wenn man ehrlich ist, denn sie sagt ja nicht, man müsse das Finanzmarktrecht sofort ändern, sondern sie sagt lediglich, man solle klären, was im Rahmen des geltenden Rechtes überhaupt möglich ist.
Der Bundesrat hat sich im Einklang mit seiner Stellungnahme vom[NB]1.[NB]Februar 2023 weiterhin bereit erklärt, eine entsprechende Prüfung vorzunehmen und, wie von der Motion ebenfalls verlangt, bei festgestelltem Handlungsbedarf eine Vorlage zu unterbreiten. Das könnte man, wenn es nötig wäre, allenfalls auch in zwei Phasen machen.
Der Bundesrat ist hier also nach wie vor der Meinung, dass man diese Motion annehmen sollte.