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Dobler Marcel · Nationalrat · 2023-12-14

Dobler Marcel · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14

Wortprotokoll

Sehr gerne nehme ich im Namen der FDP-Liberalen Fraktion Stellung zu den Anpassungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung, welche aufgrund dreier angenommener Vorstösse vorgenommen werden.

Bei den Gesetzesanpassungen soll erstens die Solidarität in der Krankenversicherung gestärkt werden, indem neu die 170[NB]000 Krankenversicherten, die im Ausland wohnen, in den Risikoausgleich einbezogen werden. Zweitens soll ein elektronischer Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern Aufgaben wie z.[NB]B. die Kontrolle der Versicherungspflicht erleichtern. Drittens sollen Personen, die nicht mehr erreicht werden können - sogenannte Phantome -, einfach von der Versicherungspflicht ausgeschlossen werden.

Der Risikoausgleich wurde geschaffen, damit die Krankenversicherer keinen Anreiz haben, möglichst nur gesunde Personen zu versichern. Er sorgt für einen finanziellen Ausgleich zwischen Versicherern mit unterschiedlicher Risikostruktur. Da die Versicherer für jeden Staat eine eigene Prämie berechnen und die Kostenunterschiede berücksichtigen müssen, wird diese Kostenbeteiligung zu Solidarität und zu einer [PAGE 2372] Prämienerhöhung für alle Versicherten führen. Die 170[NB]000 im Ausland wohnhaften Personen leisten neu einen finanziellen Beitrag an den Risikoausgleich.

Mit dem Datenaustausch zwischen Kantonen und Versicherern soll erstens die Einhaltung der Versicherungspflicht überprüft werden können; zweitens soll vermieden werden, dass Personen bei mehreren Versicherungen versichert sind; drittens soll dafür gesorgt werden, dass Personen, die nicht erreicht werden können, nicht mehr versichert sind. Solche Datenaustausche kennen wir bereits aus dem Bereich der Prämienverbilligungen.

In der Vernehmlassung, insbesondere in den Antworten der FDP, kam wiederholt die Frage auf, ob die Verwendung des Begriffes "Wohnort" statt "Wohnsitz" korrekt sei. Wir haben dies in der Kommission geklärt und zwei Aufträge erteilt, um allfällige Anpassungen ausserhalb des KVG prüfen zu lassen.

Ich bitte Sie, immer der Mehrheit zu folgen, ausser bei Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe e. Dort wollen wir beim Versicherungsbestand nichteuropäische Länder mit sehr wenigen Versicherten zur Vereinfachung ausschliessen.

Zu den einzelnen Minderheiten: Bei Artikel 3a will die Minderheit Bircher die Versicherung für alle Personen ausschliessen, die keine AHV-Nummer oder keinen Aufenthaltstitel haben, also z.[NB]B. für Sans-Papiers. Heute werden[NB]diese[NB]Informationen[NB]nicht erhoben. Diese Forderung wäre einerseits mit einem gigantischen administrativen Aufwand verbunden, andererseits wären dann diese Personen bei einer Behandlung in einem Spital wegen eines Notfalls aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht versichert. Das müsste dann irgendjemand zahlen, da man diese Personen nicht einfach ihrem Schicksal überlassen könnte. Diese Forderung bezieht sich auch auf Artikel 50c Absatz 2bis. Bitte folgen Sie der Mehrheit.

Folgen Sie auch bei Artikel 6b Absatz 1 Buchstabe c bitte der Mehrheit, damit Personen, die viele Monate lang nicht mehr kontaktiert werden können, von der Versicherungspflicht ausgeschlossen werden können. Personen, die abgereist sind und sich nicht ordentlich abmelden, sollen nicht zwangsweise versichert werden, nur weil es keine Möglichkeit gibt, sie auszuschliessen. In der Praxis sind das unnötige Versicherungen; der Ausschluss erleichtert die Arbeit.

Bei Artikel 16a Absatz 1 Buchstabe e bitte ich Sie, die Minderheit Rechsteiner Thomas zu unterstützen. Die Grosszahl der 170[NB]000 Versicherten befindet sich in unseren Nachbarländern und in der EU. Mit diesem Ausschluss für den Risikoausgleich wird dieser bürokratische Aufwand, der ein paar wenige Versicherte betrifft, stark reduziert.

Bei Artikel 21 Absatz 2bis will die Minderheit Aeschi Thomas die Versicherer verpflichten, den Aufenthaltsstatus zu melden. Es wäre ein riesiger bürokratischer Aufwand, diese Informationen zu erfassen, damit man eine Statistik erstellen kann. Zudem liegen diese Informationen dem SEM in der Datenbank Zemis bereits vor. Wenn man diese Informationen erfassen will, muss das automatisch und elektronisch erfolgen und nicht manuell von den Versicherern erhoben werden. Bitte lehnen Sie diesen Minderheitsantrag ab.

Bei Artikel 65 Absatz 6 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, damit bei den bereits bestehenden Datenexporten der Kantone an den Bund in Zukunft zur Erhöhung der Transparenz die Nationalität aufgeführt wird.

Bitte nehmen Sie die Vorlage in der Gesamtabstimmung an.

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