AB 331226
Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-14
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion beantragt Ihnen grossmehrheitlich, nicht auf diese Gesetzesänderung einzutreten, dies aus folgendem Grund: Es ist heute zu Recht den Kantonen überlassen, die Organisationsweise der Ausgleichskassen festzulegen. Entsprechend haben die einzelnen Kantone unterschiedliche Lösungen gefunden. Wir haben es gehört: Es gibt Kantone mit einem vollständigen Lastenausgleich, Kantone mit Teillastenausgleich und Kantone ohne Lastenausgleich. Das ist politisch so gewollt, auch wenn nun immer wieder von irgendwelchen Systemfehlern die Rede ist. Gerade im Bereich der Sozialpolitik und der Familienzulagen will man am föderalen Spielraum festhalten. Dass nun durch den Bundesgesetzgeber allen Kantonen zwingend ein voller Lastenausgleich vorgeschrieben werden soll, ist aus Gründen des Föderalismus und aus inhaltlichen Gründen nicht angebracht. Wir fahren in der Schweiz im Allgemeinen und insbesondere in der Sozialpolitik gut damit, es den Kantonen zu überlassen, wie sie eine Umsetzung regeln wollen.
Am Ursprung der heutigen Diskussion, das haben wir heute auch gehört, steht eine Motion Baumann Isidor aus dem Jahr 2017, die einen vollständigen Lastenausgleich forderte. Basierend darauf hat der Bundesrat eine Vernehmlassung durchgeführt. Von den Kantonen und im Übrigen auch von den Branchenverbänden - hier muss ich Ihnen widersprechen, Kollege Hess - kam dabei heftigste Kritik. Der Bundesrat hat deshalb sogar erwogen, das Geschäft nicht weiterzuverfolgen. Die Mehrheit dieses Parlamentes wusste es aber besser und wollte es nicht abschreiben.
Wir müssen uns wirklich überlegen, wie stark wir gegen den Willen der Betroffenen, also der entsprechenden Branchen und Kantone, legiferieren wollen, denn auch Kantone mit Lastenausgleich befürworten die Legiferierung nicht. Lösungen, die für die regionale Wirtschaftsstruktur passen, hat man bereits umgesetzt. Man will nichts Neues. Ein Eingreifen des Bundesgesetzgebers ist somit nicht angezeigt.
Ich bitte Sie, auf dieses Geschäft nicht einzutreten. Sollten Sie dennoch Eintreten beschliessen, beantragt Ihnen die FDP-Liberale Fraktion grossmehrheitlich, in der Detailberatung der Mehrheit zu folgen. Ziel ist es, den Kantonen zumindest eine gewisse Flexibilität zu lassen. Wir sollten sie nicht dazu verpflichten, überall einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Auch ein Teillastenausgleich könnte ausreichen. Als Beispiel kann ich den Kanton Zürich nennen, der kürzlich einen Teillastenausgleich eingeführt hat, der wirtschaftlich von allen Beteiligten, also von allen Branchen, breit akzeptiert wird. Bei rund einem Drittel der Familienausgleichskassen gibt es kaum nennenswerte Unterschiede, die nun einen Ausgleich darüber hinaus rechtfertigen würden.
Modelle mit vollem Lastenausgleich haben den Nachteil, dass sie jegliche Abweichung jährlich ausgleichen, obschon kein Bedarf besteht. Im Extremfall wird so den Kassen die Autonomie genommen, die Beitragssätze selbst zu bestimmen.
Hier kommt nun die Frage des Föderalismus ins Spiel, indem der Kanton nämlich einen einheitlichen Beitragssatz definieren würde. Aber wie wir von der linken Seite respektive auch von der Mitte-Fraktion gehört haben, ist das ja offenbar gerade gewollt. Alles gleichmachen ist hier das Prinzip, wenngleich das in der Sozialpolitik nicht immer das beste Rezept ist. Wir wollen das nicht. Mit den bestehenden Lösungen ist es möglich, bedarfsgerechte und praktikable, aber auch politisch akzeptierte Lösungen zu finden. Eine zusätzliche Regulierung ist nicht nötig.
Ich möchte schliesslich daran erinnern, dass die Beiträge für Familienzulagen ausschliesslich seitens Arbeitgeberschaft geleistet werden. Es geht hier nicht um eine gesamtgesellschaftliche Solidarität wie bei anderen Sozialversicherungen. In diesem Sinne ist es richtig, dass eine Regelung bisher die Aufgabe der Branchen war. Dass es unterschiedlich gehandhabt wurde, machte eben auch Sinn. Es wurden nun immer die sogenannten Tieflohnbranchen als Beispiel genannt. Ich darf Ihnen hier ein Gegenbeispiel nennen: Die Ausgleichskasse der Coiffeure ist nicht für einen vollen Lastenausgleich, weil sie eine sehr günstige Beitragsstruktur hat. Die Coiffeure würden im Ergebnis über einen [PAGE 2381] Quervergleich die Kassen der Gastronomie mitfinanzieren und entsprechend höhere Beiträge bezahlen. Das ist nicht gewünscht. Gerade bei Nebenleistungen ist vielfach die Branche für die Regulierung im Sozialversicherungsbereich zuständig, und das macht Sinn.
In diesem Sinne bitten wir Sie, mindestens ein Minimum an Flexibilität zuzulassen und den Kantonen die Wahl zu lassen, ob sie einen Teillastenausgleich oder einen vollen Lastenausgleich einführen möchten.
Ich bitte Sie, immer der Mehrheit zu folgen.