preparatory:AB 331254
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-14
Wortprotokoll
Sie haben es gehört, wir beraten eine Änderung des Familienzulagengesetzes. Der Bundesrat unterbreitet damit die Umsetzung der Motion Baumann Isidor 17.3860, "Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung", die vor knapp sieben Jahren eingereicht wurde.
Die Motion verlangt einen vollständigen Lastenausgleich bei den Familienausgleichskassen. Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert und die Kantone sollen verpflichtet werden, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einzuführen. Denn je nach Branche sind die Beitragssätze der Familienausgleichskassen unterschiedlich hoch; sie schwanken zwischen 0,5 und 3,9 Prozent für die Arbeitgeber. In Branchen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien müssen die Familienausgleichskassen höhere Beiträge verlangen als in Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenig Kindern, also in Branchen mit sehr gut ausgebildeten Personen.
Gegenwärtig wenden elf Kantone ein volles, neun Kantone ein teilweises und sechs Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an. Die Kantone, die gar keine Form von Lastenausgleich kennen, sind: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Neuenburg und Thurgau. Das geänderte Familienzulagengesetz will nun diejenigen Kantone, die keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, dazu verpflichten, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einzuführen.
Gemäss Artikel 17 Absatz 2 Buchstabe k sollen die Familienzulagen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Mit dem vollständigen Lastenausgleich würde die Summe der umverteilten Gelder um 108 Millionen auf 419 Millionen Franken steigen, dies bei jährlich rund 6 Milliarden ausbezahlten Familienzulagen. Profitieren würden davon in erster Linie kantonale [PAGE 2377] Familienausgleichskassen und weitere Kassen mit ungünstigen Risiken, also Arbeitnehmenden mit tiefen Löhnen und Angestellten mit kinderreichen Familien. Die kantonalen Familienausgleichskassen sind auch diejenigen, die eben anders als die Branchenkassen alle aufnehmen müssen.
Die Kantone sollen frei sein, wie sie das en détail regeln, ob sie einen kantonalen Risikosatz oder einen einheitlichen Beitragssatz wählen. Dies soll den Kantonen überlassen werden. Da gibt es einen gewissen Spielraum.
Der Ständerat hat dem vollständigen Lastenausgleich mit 24 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt und ist damit dem Entwurf des Bundesrates gefolgt. Die SGK des Nationalrates hat das Geschäft am 26.[NB]Oktober 2023 beraten. Es lag ein Antrag auf Nichteintreten vor. Er wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Es wurde dazu ein Minderheitsantrag Bircher eingereicht. Die Mehrheit befürwortet Eintreten, weil es eine grössere Solidarität unter den Branchen und eine schweizweit einheitliche Regelung brauche. Die Kantone haben in der Ausgestaltung, wie erwähnt, gewisse Kompetenzen. Die Minderheit will die Regelung aus föderalen Gründen gänzlich den Kantonen überlassen. Der Status quo funktioniere genügend gut.
Die Vorlage war auch in einer Vernehmlassung. Damals gab es sehr viele negative Reaktionen. Der Bundesrat hat daraufhin entschieden, keine Vorlage zu bringen. Aber das Parlament hat den Druck noch einmal erhöht und gesagt, dass es diesen vollen Lastenausgleich wolle. Darum hat uns der Bundesrat dann den Entwurf, den wir jetzt beraten, vorgelegt. Es ist klar: Das Parlament hat Druck gemacht, damit der volle Lastenausgleich kommt.
Darum bitte ich Sie namens der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.