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Friedli Esther · Ständerat · 2023-12-14

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-14

Wortprotokoll

Der Bund ist ein attraktiver Arbeitgeber und, so meine ich, sogar ein sehr attraktiver Arbeitgeber. Das ist grundsätzlich gut, denn wir möchten motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bund haben. Doch bei den Beiträgen an die berufliche Vorsorge geht der Bund zu weit, aus meiner Sicht viel zu weit. Das hat vorhin auch der Kommissionssprecher eigentlich zugegeben. Denn die gesetzlich vorgeschriebene Bestimmung bei der beruflichen Vorsorge sieht vor, dass sich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Beiträge hälftig teilen, dass also eine Aufteilung von je 50 Prozent vorgenommen wird.

Die meisten Kantone liegen bei einer Aufteilung von 45 und 55 Prozent, und in der Privatwirtschaft ist die Aufteilung von 50 und 50 Prozent die am weitesten verbreitete. Doch beim Bund ist es anders, und es ist nicht nur anders, sondern allgemein so, dass die berufliche Vorsorge beim Bund äusserst attraktiv ausgestaltet ist. So bezahlt der Bund nicht nur früher, sondern auch höhere Altersgutschriften als in der Privatwirtschaft. Beispielsweise erhält ein Kaderangehöriger oder eine Kaderangehörige in den Lohnklassen 24 bis 38 im Alter von 55 Jahren eine jährliche Altersgutschrift in der Höhe von 37,1 Prozent seines oder ihres Bruttogehaltes. Gesetzlich vorgeschrieben wären in dieser Alterskategorie 18 Prozent. Es wird also mehr als das Doppelte des gesetzlichen Minimums bezahlt. Dabei bezahlen Bund und Arbeitnehmende nicht im Verhältnis von 50 zu 50 Prozent, sondern im Verhältnis von 70 zu 30 Prozent. Auch hier bezahlt also der Bund 20 Prozent mehr als gesetzlich vorgeschrieben.

Ich verstehe, dass dies Teil des Gesamtpakets der Attraktivität des Bundes als Arbeitgeber ist. Aber irgendwie muss man da auch noch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler oder auch die Privatwirtschaft im Auge behalten. Denn diese Grosszügigkeit ist eine vom Bund geschenkte und vor allem auch von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern finanzierte Mehrleistung von stolzen 15,3 Prozent des Bruttolohnes.

Gerne erinnere ich Sie auch daran, dass der Durchschnittslohn beim Bund bei rund 115[NB]000 Franken pro Jahr liegt; in der Gesamtschweiz liegt er etwa bei 78[NB]000 Franken. Somit profitieren von diesen Privilegien bei den Pensionskassen eigentlich vor allem Gutverdiener. Dieses Privileg damit zu begründen, dass dies nötig sei, um genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren, zählt für mich gerade auch als Arbeitgeberin in der Privatwirtschaft nicht. Denn es zeigt sich, dass die Löhne beim Bund überdurchschnittlich sind und momentan vor allem auch in der Privatwirtschaft ganz viele Stellen nicht besetzt sind. Wir haben einen Fachkräftemangel.

Wenn ich dann sehe, wie sich die Personalkosten in den letzten Jahren beim Bund entwickelt haben, dann kann nicht die Rede davon sein, dass der Bund kein attraktiver Arbeitgeber ist. Die Personalkosten des Bundes lagen im Jahr 2014 bei 4555 Millionen Franken, also bei über 4,5 Milliarden Franken. Zehn Jahre später, im Jahr 2024, sprechen wir von 6485 Millionen Franken - plus knapp 2000 Millionen bzw. 2 Milliarden Franken. Damit zügelt der Bund ganz viel Personal und ganz viele Fachkräfte weg von der Privatwirtschaft, hin zum Bund, und der Fachkräftemangel bei der Privatwirtschaft verschärft sich noch mehr.

Es geht jetzt eigentlich um die Frage, welchen Weg wir wählen: Wählen wir den Weg über den Postulatsbericht, oder sagen wir eben heute schon, dass die Bedingungen beim Bund im Bereich der Pensionskassen zu grosszügig sind und hier Handlungsbedarf besteht?

Ich bitte Sie, diesen beiden Motionen zuzustimmen und damit aufzuzeigen bzw. ein klares Signal zu geben, dass hier Änderungsbedarf besteht. Im Nationalrat fanden beide Motionen eine grosse respektive mit 115 zu 70 Stimmen eine klare Mehrheit.