Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2003-03-19
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-19
Wortprotokoll
Wie mein Vorredner bin auch ich der Meinung, dass alle diese Präventionsmassnahmen im Bereich von Drogen, Aids, Rauchen, Alkohol usw. unbestritten sind. Mein Antrag gegen diesen Fonds ist in keiner Weise gegen Bemühungen im Bereiche der Prävention gerichtet.
Ich habe vielmehr - das habe ich schon letzte Woche zum Ausdruck gebracht - Mühe mit der Fondswirtschaft. Wir sind dabei, in diesem Bundesgesetz zwei Fonds zu fixieren. Der eine ist verfassungsmässig abgestützt, es ist der Finanzierungsfonds für Inlandtabak. Der andere - jener für die Tabakprävention - soll jetzt neu geschaffen werden. Ich habe Mühe mit dieser Fondswirtschaft und benutze jede Gelegenheit, um auf die Probleme aufmerksam zu machen, die damit verbunden sind.
Letzte Woche sagte ich, dass die Fondswirtschaft im Verbund mit Zweckfinanzierungen, bei denen sowohl die Einnahme wie die Ausgabe fixiert sind, einfach zu Starrheiten, zu Missachtungen unserer Budgets- und Rechnungslegungsprinzipien und zu einer Preisgabe politischer Entscheidungsfreiheit führen. Konkret sieht die Situation so aus: Wir haben eine Bundesrechnung mit einem Ausgabenvolumen von 52 Milliarden Franken, und einen Betrag von über 28 Milliarden Franken, der heute schon ausserhalb der Staatsrechnung mit Steuermitteln fliesst und bei dem wir nichts zu sagen haben. Wir sind dabei, diese Summe immer zu erhöhen.
Bei diesen Gesundheitsanliegen gibt es auch andere Wege als solche Fonds. Ich verweise auf das Finanzhaushaltgesetz, das zwei Möglichkeiten bietet: Entweder bringt man solche Anliegen ins Budget ein, und dann muss sich jedes Anliegen jedes Jahr im ordentlichen Verfahren wieder neu behaupten und muss wieder neu diskutiert werden. Oder dann macht man es über eine Subvention, und dann gibt es wiederum zwei Möglichkeiten - auch dazu haben wir ein Gesetz, nämlich das Subventionsgesetz -: Es kann einerseits eine Finanzhilfe sein; das ist in den Fällen angezeigt, wo Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung eigene Ziele verfolgen, in denen wir sie unterstützen. Oder es kann die Form der Abgeltung für Leistungen sein, welche von Dritten aber zugunsten der Eidgenossenschaft erbracht werden.
Sowohl für das eine wie für das andere sind klare gesetzliche Grundlagen da: einerseits das Finanzhaushaltgesetz und andererseits das Subventionsgesetz. Ich finde, es gibt keinen Grund, dauernd eine Fondswirtschaft anwachsen zu lassen und damit die bewährten Prinzipien, wie man mit Steuergeldern umgeht, zu verlassen.
Aus diesem Grunde ersuche ich Sie, meinem Antrag auf Festhalten zuzustimmen.