Ettlin Erich · Ständerat · 2023-12-18
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-18
Wortprotokoll
Wie gesagt, wir haben noch eine verbleibende Differenz. Der Nationalrat hat letzte Woche, am 14.[NB]Dezember 2023, die verbleibenden Differenzen behandelt. Sie erinnern sich, wir hatten noch fünf Differenzen. Der Nationalrat hat sich in den meisten Punkten den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen. Bei folgenden Punkten, die wir bereits in Ihrem Rat so beschlossen hatten, besteht jetzt, nach dem Entscheid des Nationalrates, keine Differenz mehr:
Es ist erstens der Datenbedarf der Kantone und der Rechnungskontrolle, gemäss Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 60 Absatz 7. Sie können sich erinnern: Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b betrifft die aggregierten Daten, die ausgetauscht werden, und bei Artikel 60 Absatz 7 geht es um die Rechnungen, die man für stationäre Massnahmen weiterhin den Kantonen zuweist. Das haben wir so angenommen, und das hat jetzt auch der Nationalrat ohne Gegenantrag angenommen. Artikel 21 und Artikel 60 Absatz 7 hat er ohne Gegenantrag angenommen. Bei Artikel 60 Absätze 7bis und 7ter, das sind die Rechnungen für die stationäre Versorgung, ist der Nationalrat unserem Konzept mit 135 zu 54 Stimmen gefolgt, also relativ klar.
Der zweite Punkt betrifft redaktionelle Anpassungen: Der Nationalrat ist uns ohne Gegenantrag gefolgt.
Der dritte Punkt betrifft die Vertragsspitäler. Sie erinnern sich, es geht um 45 oder 75 Prozent Vergütung. Auch da ist der Nationalrat unserem Rat - etwas knapper, mit 101 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen - gefolgt. Es bleibt also bei 45 Prozent Vergütung für die Vertragsspitäler, es besteht keine Differenz mehr.
Auch die Abschaffung des Patientenbeitrags für Pflegeleistungen haben wir lange diskutiert. Auch hier ist der Nationalrat unserem Beschluss mit 121 zu 73 Stimmen gefolgt. Das heisst, es gibt keine Befreiung vom Patientenbeitrag, aber natürlich wie bis anhin einen Höchstbetrag.
Auch bei der periodischen Prüfung des Mindestprozentsatzes des Kantonsbeitrages gemäss Artikel 60 Absatz 3bis ist der Nationalrat unserem Rat ohne Gegenantrag gefolgt.
Es verbleibt somit eine einzige Differenz, nämlich zur Frage des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Einbezugs der Pflege in die einheitliche Finanzierung und der daran geknüpften Bedingungen. Das wird in Ziffer IV Absatz 3 Buchstabe b und Absatz 4 Buchstabe b geregelt.
Unser Rat hat sich am 6.[NB]Dezember für ein fixes Inkrafttreten nach sieben Jahren ausgesprochen. Es gab dazu eine Minderheit Hegglin Peter, die Bedingungen festschreiben und das Inkrafttreten nach sieben Jahren an das Erfüllen dieser Bedingungen knüpfen wollte. Der Nationalrat hat im Sinne eines Kompromisses ohne Gegenantrag eine neue Formulierung beschlossen. Sie beinhaltet ein fixes Inkrafttreten nach sieben Jahren, aber mit der Ergänzung, dass die Vertragspartner sicherstellen, dass einheitliche und, bezogen auf die für eine effiziente Leistungserbringung anfallenden Kosten, kostendeckende Tarife vorliegen. Das ist eine Mischung aus dem Minderheitsantrag Hegglin Peter und zwei weiteren Anträgen in der nationalrätlichen SGK.
Ihre Kommission hat diese Ausgangslage am gleichen Tag des nationalrätlichen Beschlusses, also am 14.[NB]Dezember 2023, beraten. Sie hat diese letzte Differenz ebenfalls bereinigt, indem sie Sie einstimmig bittet, hier dem Nationalrat zu folgen und damit die letzte Differenz zu bereinigen. Damit wäre die Vorlage für die Schlussabstimmung bereit.
Wichtig war Ihrer Kommission, dass der Einbezug der Pflege zeitlich klar festgelegt ist, eben auf sieben Jahre. Dem Nationalrat und der Minderheit Hegglin Peter kommen wir insofern entgegen, als einheitliche Tarife und transparente Kosten die Voraussetzung für die Einführung dieses Einbezugs sind und dies klar im Gesetz festgehalten wird.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Differenz so zu bereinigen.