Ettlin Erich · Ständerat · 2023-12-18
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-18
Wortprotokoll
Zuerst zu meiner Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat der CSS und im Vorstand von Spitex Schweiz.
Es geht mir hier um das Monitoring aufgrund des neuen Anordnungsmodells im Bereich der psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten. Diese können ja seit [PAGE 1197] dem[NB]1.[NB]Juli 2022 zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung selbstständig und auf eigene Rechnung tätig sein. Das ist so weit vom Bundesrat eingeleitet. Es ist klar, dass damit die Gefahr der Kosten- und Mengenausweitung zulasten der Prämienzahlerinnen und Prämienzahler besteht. Deshalb muss man gerade in der Umstellungsphase, aber auch danach regelmässig und eng überwachen. Das ist die Motivation für meinen Vorstoss.
Der Bundesrat hat bei der Einführung dieser Änderung auch darauf hingewiesen und ein Monitoring angekündigt. Das ist nicht etwas, das er nicht machen möchte. Sie haben mitbekommen, dass die Übergangsphase nicht ohne Schwierigkeiten verlaufen ist. Der Tarif stellte wie auch Weiteres ein Problem dar. Wir haben uns in der SGK-S sehr stark damit beschäftigt, und es war immer wieder ein Thema. Umso wichtiger ist eine zeitnahe Überwachung. Diese muss in kurzen Abständen vorgenommen werden. Meine Motion verlangt eine halbjährliche Überprüfung.
Es geht nicht nur um die Kosten. Es geht auch um die Kenntnisse über den Versorgungsstand, also über die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, und dann auch um die Versorgung in Randregionen. Auch das sollte man ständig und in kurzen Abständen monitoren.
Die Frage ist, ob Daten vorliegen. Der Bundesrat schreibt in seiner Antwort, es würden eben keine Daten vorliegen und deshalb werde damit erst ab 2023 begonnen. Gleichzeitig haben Versichererverbände aber geschrieben, dass schon bis Ende 2023 erhebliche Mehrkosten prognostiziert werden müssten; diese sind höher als vom Bundesrat geschätzt, nämlich bis doppelt so hoch. Da liegt also schon in der Gegenwart und in der Vergangenheit eine Problematik vor. Auf diese Zahlen, die vorliegen, kann man sich deshalb abstützen. Es ist hier auch die Sasis AG aktiv. Die Sasis AG ist die Organisation, welche die Gesundheitsdaten ermittelt und dann zur Verwertung zur Verfügung stellt.
Gemäss der Lösung des Bundesrates würden die nächsten drei Jahre nach der Einführung nicht analysiert. Die Analyse zur Wirkung käme erst danach. Man muss aber so schnell wie möglich Erkenntnisse haben, um reagieren zu können. Dazu gehört auch eine rückwirkende Datenerhebung für die Zeit seit dem Inkrafttreten dieser Änderung am[NB]1.[NB]Juli 2022. Die Änderung liegt also schon eineinhalb Jahre zurück.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen, hier eine klare Regelung zu schaffen und so zu einer guten Analyse der Zahlen zu kommen.