Hegglin Peter · Ständerat · 2023-12-18
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-18
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen auch, die Motion Kuprecht zu unterstützen. Ich begründe das wie folgt: Die Durchführungsstellen der Sozialversicherungen haben schon vor vielen Jahren die Portale für eine sichere elektronische Kommunikation im Massengeschäft Sozialversicherung geschaffen. Ich kann drei konkrete Beispiele von vielen erwähnen:
1.[NB]Über das Gemeinschaftswerk der Unfallversicherer, der Ausgleichskassen, der Familienausgleichskassen und der Steuerverwaltungen werden pro Jahr über zehn Millionen Meldungen vor allem über Lohndaten zwischen der Wirtschaft und den oben erwähnten Durchführungsstellen abgewickelt.
2.[NB]Über das schon im Jahr 1994 gegründete Gemeinschaftswerk Medidata der Kranken- und Unfallversicherer sowie der Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden heute schon über 80 Millionen Dokumente pro Jahr abgewickelt. 70 Prozent der medizinischen Leistungserbringerinnen und 99 Prozent der Versicherer arbeiten tagtäglich mit Medidata.
3.[NB]Über das Gemeinschaftswerk AHV-Easy der kantonalen Ausgleichskassen werden seit knapp zehn Jahren jährlich Millionen von Meldungen über Beitragsforderungen, Familienzulagen sowie EO-Leistungen zwischen den Arbeitgebenden und den Ausgleichskassen abgewickelt.
Technisch sind diese Plattformen zu hundert Prozent datenschutzsicher und seit Jahren stabil vorhanden, ohne dass ein Franken Bundesgeld oder gar Mittel des AHV-Ausgleichsfonds benötigt worden wären. Was heute aber mangels einer bundesgesetzlichen Grundlage fehlt: Rechtlich ist kein Austausch von rechtsrelevanten Verfahrensdokumenten mit den Versicherten über die bestehenden Kanäle möglich. Sobald die Versicherten mit eATSG selber entscheiden dürfen, ob sie mit ihren Sozialversicherungspartnern elektronisch kommunizieren wollen, wäre es möglich, dass die bestehenden Plattformen einfach und schnell umgestellt werden könnten. Jede versicherte Person könnte selber entscheiden, ob sie mit ihrem Krankenversicherer, ihrem Unfallversicherer, ihrer Ausgleichskasse, ihrer Familienausgleichskasse, EL-Stelle und so weiter und so fort digital kommunizieren will. Dafür braucht es nur eine Änderung des Verfahrensrechts des ATSG.
Ich glaube, es ist klar und eine Selbstverständlichkeit, dass die vom Bundesrat erwähnten und wichtigen Sicherheitsbestimmungen dann auch eingehalten werden. Das Projekt "eATSG" hat sich denn auch wortwörtlich an den schon heute vom Bundesparlament geschaffenen Normen im Bereich Steuern und Justiz orientiert. Was für die Steuern und für die Justiz gut genug ist, taugt sicher auch für die Sozialversicherungen.
Aus diesen Überlegungen heraus empfehle ich Ihnen, wie das auch die Vorrednerin, Ständerätin Esther Friedli, gesagt hat, die Motion zu unterstützen.