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Spoerry Vreni · Ständerat · 2003-03-19

Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Ich bin froh, von Herrn David zu hören, dass er den Antrag der Minderheit zurückzieht, wenn die für ihn noch offen gebliebenen Fragen heute definitiv geklärt werden können. Von mir aus gesehen kann er das tun, denn der Antrag rennt offene Türen ein. Gleichzeitig bedeutet er aber eine Hypothek für das Nationalbankgesetz. Warum rennt er offene Türen ein? Herr David will, dass ab 2004 neben der ordentlichen Gewinnausschüttung an Bund und Kantone, die ja heute 2,5 Milliarden Franken beträgt, die Erträge aus dem bis anhin und weiterhin verkauften Gold zusätzlich ebenfalls zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund fliessen.

Der Bundesrat beabsichtigt, genau das zu tun. Er stützt seine Kompetenz, wie Herr David das gesagt hat, auf die Artikel 27 bzw. 31 des Nationalbankgesetzes ab.

Ich darf Sie auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Merz 02.3452 verweisen - einer Motion, die wir gleich im Anschluss an die Beratung des Nationalbankgesetzes behandeln werden. Hier hat sich der Bundesrat klar festgelegt - ich zitiere aus seiner Stellungnahme -: "Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, mit der SNB Gespräche aufzunehmen mit dem Ziel, eine zusätzliche befristete Gewinnausschüttungsvereinbarung abzuschliessen, wonach diese Erträge" - eben die Erträge aus den bereits verkauften Goldreserven - "ab Frühling 2004 bis zum Inkrafttreten der neuen Verfassungsgrundlage ebenfalls an Bund (ein Drittel) und Kantone (zwei Drittel) ausgeschüttet würden."

Damit ist das Anliegen der Minderheit erfüllt, und es muss nicht extra noch im Nationalbankgesetz verankert werden, weil damit die doch emotionale Frage der Verteilung der Goldreserven im Nationalbankgesetz expressis verbis thematisiert würde. Diese Frage müssen wir später und separat behandeln, und auch das ist vorgesehen. Der Bundesrat sichert im gleichen erwähnten Absatz seiner Stellungnahme zur Motion Merz dem Parlament zu, so rasch als möglich einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, den wir dann in aller Breite diskutieren können. Braucht es eine Verfassungsgrundlage oder braucht es keine? Soll die Substanz erhalten werden, oder soll sie verteilt werden? Und wenn ja, wie soll die Substanz verteilt werden?

Alle diese Fragen sind komplex und werden sicher noch zu ausgedehnten Diskussionen führen. Aber bis dieser Entscheid gefällt und operativ wird, gehen die Erträge aus den verkauften Goldreserven ab nächstem Jahr zusätzlich zur normalen Gewinnausschüttung zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund, wie das die Minderheit wünscht. Die Mehrheit war schon in der Kommission mit den mündlichen Ausführungen des Bundesrates zufrieden gestellt; jetzt liegen sie auch noch schriftlich auf Ihren Pulten. Ich hoffe, Herr Bundesrat Villiger wird das sicher alles [PAGE 311] bestätigen, sodass sich damit dieser Minderheitsantrag erübrigt.