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David Eugen · Ständerat · 2003-03-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Tatsächlich geht es hier um eine Frage, die in den Kommissionsberatungen noch nicht restlos geklärt worden ist - jedenfalls nicht für mich und für die Minderheit. Ich hoffe doch, dass wir sie heute im Plenum definitiv klären können. Sie wissen, es geht um die 1300 Tonnen Gold, über die eine Volksabstimmung stattgefunden hat, die negativ verlaufen ist. Es geht jetzt um die Frage, wie die Erträge aus dem Gold, d. h. aus den Wertpapieren, die für das Gold gekauft werden, genutzt werden. Das jetzige Gesetz sagt an dem Ort eigentlich nichts Eindeutiges darüber aus. Es kommt nicht ganz klar zum Ausdruck, dass diese Erträge jetzt zwischen Bund - ein Drittel - und Kantonen, die zwei Drittel erhalten, aufgeteilt werden dürfen. Es geht im Übrigen um erhebliche Erträge, es geht pro 2004 um etwa 300 Millionen Franken. Bis 2006 werden es etwa 500 Millionen Franken sein. Es ist also eine wichtige Frage, ob die Kantone und auch der Bund innert nützlicher Frist tatsächlich über diese Erträge verfügen können.

Die Minderheit hat hierzu eine klare Meinung: Sie ist der Meinung, die Kantone sollen nun innert nützlicher Frist, d. h. möglichst bald, möglichst schon 2003 oder 2004, über diese Mittel verfügen können, die sich dann aus den Goldverkäufen - nicht aus der Substanz, sondern aus den Erträgen - ergeben.

In der Kommission wurde dann ausgeführt, dass dies schon aufgrund der heutigen Gesetzeslage möglich sei. Es sei, mit anderen Worten, nicht notwendig, zusätzlich eine Gesetzesgrundlage zu schaffen, damit der Bundesrat in den kommenden Tagen und Wochen mit den kantonalen Regierungen eine entsprechende Abmachung treffen könne.

Um diese Frage wirklich definitiv im positiven Sinne zu klären - ob der Bundesrat diese Kompetenz auch wirklich hat -, war die Minderheit der Meinung, dass dies nochmals hier im Rat diskutiert werden müsse. Wenn der Bundesrat im Rat diese Erklärung auch abgibt, dass nach der Gesetzesgrundlage - nämlich nach Artikel 27 des bestehenden Nationalbankgesetzes und nach Artikel 31 des neuen Nationalbankgesetzes - diese Verwendung der Erträge aus den 1300 Tonnen Gold zugunsten von Kantonen und Bund möglich ist, dann kann man wirklich sagen, dass dieser Antrag überflüssig ist. Dann braucht es ihn nicht.

Ich möchte Ihnen jetzt schon Folgendes ankündigen: Wenn es so ist, dass akzeptiert wird, dass man keine zusätzliche Gesetzesgrundlage macht und der Bundesrat in den nächsten Wochen diese Verteilung vornehmen kann, dann ist das auch für die Minderheit so in Ordnung, und wir brauchen nicht mehr zusätzliche Texte ins Gesetz zu schreiben.

Ich warte daher jetzt einmal ab, wie sich Herr Bundesrat Villiger dazu äussert.