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preparatory:AB 331654

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-19

Wortprotokoll

Wenn heute jemand aus dem Ausland in die Schweiz einreist, um hier zu arbeiten, dann geht das über zwei verschiedene Wege. Wir kennen die Personenfreizügigkeit mit den EU- und EFTA-Staaten, und wir kennen das Kontingentsystem für alle anderen Staaten, also für die Personen, die aus einem Drittstaat in die Schweiz kommen, um hier zu arbeiten.

Um ein Kontingent zu erhalten, muss man heute spezielle Qualifikationen vorzeigen. Es ist sehr schwierig, ein solches Kontingent zu erhalten. In der Menge ist es sehr klein. Von der gesamten Nettoeinwanderung im letzten Jahr - der Asylbereich ist dabei ausgenommen - sind nur 10 Prozent auf solche kontingentierten Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten zurückzuführen. Wir sprechen von gut 8000 Personen in einem Jahr.

Die Motion Dobler 17.3067 forderte, dass Personen, die aus Drittstaaten in die Schweiz kommen, um zu studieren, eine erleichterte Möglichkeit erhalten, hier auch zu arbeiten. Der Bundesrat hat diese Motion nun in einem Entwurf umgesetzt. Er rechnet mit 400 bis 500 Personen, die zusätzlich in die Schweiz kommen würden. Denkt man daran, dass im letzten Jahr etwa 160[NB]000 Personen in die Schweiz eingewandert sind, so kann man sagen, dass 400 bis 500 Personen wirklich nicht viel sind.

Der Nationalrat nahm eine Ausweitung des Entwurfes des Bundesrates vor. Er wollte nicht nur die Hochschulabsolventinnen und -absolventen einbeziehen, sondern auch die Absolventinnen und Absolventen höherer Fachschulen. Wahrscheinlich würde das nicht zu viel mehr Einwanderung führen. In diesem Sinne sind der Bundesrat wie auch der Nationalrat der Meinung, dass diese Anpassung, die Personen aus Drittstaaten, die in der Schweiz studiert haben, betrifft, konform ist mit Artikel 121a der Bundesverfassung. Der Ständerat hat jedoch Zweifel geäussert - das war noch vor den Wahlen -, und er hat beschlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

Wir haben das am 12.[NB]Oktober 2023 in der Kommission besprochen. Ich kann Ihnen sagen, dass eine grosse Mehrheit der Kommission immer noch der Ansicht ist, dass das Anliegen der Vorlage, rein materiell betrachtet, wichtig ist. Wir investieren Steuergelder in die Aus- und Weiterbildung auch von Personen aus Drittstaaten. Wir haben in der Schweiz einen Fachkräftemangel. Es geht da meistens um Personen, die in der Schweiz studiert und somit Aussicht auf eine gut bezahlte Arbeit in der Schweiz haben. Sie werden somit zu Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. Und sie können durch ihr Wissen und durch ihre Innovationskraft auch einen Beitrag zu unserem Wohlstand leisten.

Jetzt ist es so, dass wir formell zwei Möglichkeiten haben: Wir können entweder der Rückweisung zustimmen oder diese ablehnen. In letzterem Fall geht das Geschäft nochmals zurück in den Ständerat, der an seinem Beschluss auf Rückweisung festhalten kann, sodass das Geschäft sowieso zurück an den Bundesrat geht.

In diesem Sinne - das mag als widersprüchlich aufgefasst werden - beantragt Ihre Kommission einstimmig, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Eine Mehrheit der Kommission ist aber nach wie vor der Ansicht, dass es Handlungsbedarf gibt. Sie will mit der Rückweisung den Bundesrat dazu motivieren, den Versuch zu unternehmen, auf Verordnungsstufe gewisse Anpassungen vorzunehmen. Beispielsweise könnte man für Absolventinnen und Absolventen aus Drittstaaten einen Fast Track vorsehen, um ein solches Kontingent zu erhalten. Man könnte vorsehen, dass sie nicht die gleich hohen Anforderungen zu erfüllen haben wie eine Person, die aus Indien oder aus den USA in die Schweiz kommen will, um hier zu arbeiten, dass sie also diese besonderen Qualifikationen nicht mehr vorweisen müssen, weil sie in der Schweiz ja meistens schon einen Masterabschluss erworben haben. Das wäre eine Variante für eine Umsetzung auf Verordnungsstufe.

Die Kommission hat einstimmig entschieden, aber sicher ist eine Minderheit der Meinung, dass es keinen Handlungsbedarf gibt, dass eine solche Bestimmung nicht mit Artikel 121a der Bundesverfassung vereinbar ist. Aber in der Summe sind wir einstimmig der Meinung, dass die Vorlage zurück zum Bundesrat soll. Wir wollen hier keine Zeit verlieren, und wir wollen den Bundesrat dazu motivieren, auf Verordnungsstufe eine Lösung zu finden.

Ich wiederhole: Wir haben in der Schweiz einen Fachkräftemangel. Wir sprechen von der Migration mit der grössten Wertschöpfung. Das sind Personen, die in der Schweiz bestens ausgebildet sind, die an Schweizer Hochschulen [PAGE 2447] ausgebildet sind. Wir schiessen als Schweiz ein Eigengoal, wenn wir diese Personen dann nicht auf dem hiesigen Arbeitsmarkt zulassen.

In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, dem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Wie gesagt, materiell würden wir lieber auf der Basis der Fahne diskutieren und die Vorlage jetzt endlich beschliessen. Aber weil der Ständerat sehr deutlich war, werden wir uns ihm anschliessen, und wir hoffen, dass der Bundesrat relativ bald Anpassungen auf Verordnungsstufe beschliessen kann.