Lexipedia

Marti Samira · Nationalrat · 2023-12-19

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2023-12-19

Wortprotokoll

Am 5.[NB]November 2021 beschloss die Staatspolitische Kommission des Nationalrates diese parlamentarische Initiative mit 21 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dies auf einen Antrag von Vertreterinnen aller Fraktionen. Die SPK-S anerkannte darauf am 10.[NB]Januar 2022 den Handlungsbedarf und stimmte dem Beschluss mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Im Rahmen der Vorprüfung stellten die Kommissionen fest, dass sich bei Fällen häuslicher Gewalt viele Opfer ohne Schweizer Pass in einer schwierigen Situation befinden, weil sie befürchten müssen, ihren Aufenthaltstitel zu verlieren. Ihr Aufenthaltsrecht ist an die Beziehung gebunden, konkret an die Person, die ihnen gegenüber Gewalt ausübt. Kommt es zu einer Trennung, darf die betroffene Person grundsätzlich nur in der Schweiz verbleiben, wenn die Ehegemeinschaft mindestens drei Jahre bestanden hat und sie gut integriert ist. Ausnahmen wurden bisher nur gewährt, wenn die Betroffenen im Rahmen der Mitwirkungspflicht nachweisen konnten, dass sie Opfer häuslicher Gewalt sind, dass diese Gewalt eine gewisse Intensität aufweist und systematisch erfolgt.

Die Kommission ist der Ansicht, dass die heutigen Hürden für den Opferschutz zu hoch sind und dazu führen, dass die von häuslicher Gewalt Betroffenen in gewalttätigen Beziehungen verharren, um keine ausländerrechtliche Wegweisung zu riskieren. Die Schweiz hat deshalb auch einen Vorbehalt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention anbringen müssen. Mit der heute zu beratenden Vorlage sollen diese Hürden nun angepasst und die Rechtssicherheit und der Schutz der Opfer von häuslicher Gewalt gestärkt werden.

Die Kommission befasste sich am 28.[NB]April 2022 mit der Konkretisierung des Wortlauts des Initiativtexts. An der Sitzung vom 17.[NB]November 2022 beriet die SPK einen Vorentwurf und verabschiedete diesen mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung zuhanden der Vernehmlassung. (Zwischenruf des Präsidenten: Darf ich Sie bitten, Ihre Gespräche ausserhalb des[NB]Saales fortzuführen? Besten Dank.) Vielen Dank, Herr Präsident. Nun zum Inhalt der Vorlage:

Erstens wird die bestehende gesetzliche Härtefallregelung auf alle Ausländerinnen und Ausländer ausgeweitet, die häusliche Gewalt erleiden.

Zweitens soll durch die Einführung des Begriffs "häusliche Gewalt" anstelle von "ehelicher Gewalt" verdeutlicht werden, dass das zu ändernde Recht nicht nur für eheliche Gemeinschaften, sondern auch für deren Kinder, für Personen in eingetragener Partnerschaft und für Konkubinatspartnerinnen und -partner gelten soll.

Drittens sollen, um den Begriff "häusliche Gewalt" zu konkretisieren, neu Hinweise darauf beispielhaft im Gesetz aufgeführt werden. Insbesondere Leistungen nach dem Opferhilfegesetz sollen von den Migrationsbehörden berücksichtigt werden, zum Beispiel Beratung, Betreuung oder Schutzgewährung durch eine auf häusliche Gewalt spezialisierte Fachstelle. Damit soll auch mehr Kohärenz in den Gesetzen geschaffen werden, insbesondere im Opferhilfegesetz. Die heutige Praxis soll korrigiert werden, weil die Kriterien, wie eben der Schutz und die Unterstützung in Frauenhäusern und durch Gewaltschutzstellen sowie die Anerkennung als Opfer im Sinne des Opferhilfegesetzes, heute in vielen Fällen nicht ausreichen.

Viertens soll nach der Erteilung einer Härtefallbewilligung der betroffenen Person Zeit gegeben werden für die vollständige Integration in die Schweiz. Wir haben in der Kommission festgestellt, dass häusliche Gewalt oft auch mit einer bewussten sozialen und beruflichen Isolation der Opfer einhergeht. Auch deshalb sollen bei der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zwar die Sprachkompetenzen, die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder der Erwerb von Bildung während drei Jahren geprüft werden; die Nichterfüllung dieser Integrationskriterien soll aber während dieser Zeit, also während dieser drei Jahre, keinen Einfluss haben auf die Verlängerung der Bewilligung. Auch das stärkt die Rechtssicherheit und den Opferschutz. Dies, und das ist mir wichtig zu betonen, gilt allerdings nicht für die Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und auch nicht für die Respektierung der Werte der Bundesverfassung. Diese Integrationskriterien können selbstverständlich unabhängig von der[NB]persönlichen[NB]Situation[NB]und[NB]der[NB]Bedrohungslage erfüllt werden.

Mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Rechtsansprüche auf eine Härtefallregelung wird in diesen Fällen auch die Möglichkeit einer Beschwerde an das Bundesgericht geschaffen. [PAGE 2452]

Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 143 Stellungnahmen ein. Die überwiegende Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien, der Dachverbände, nationalen Konferenzen und Vereinigungen, ausserparlamentarischen Kommissionen und weiterer interessierter Kreise steht diesem Vorentwurf befürwortend gegenüber.

An der Sitzung vom 17.[NB]August dieses Jahres nahm die Kommission von diesen Stellungnahmen Kenntnis und brachte letzte kleine Änderungen und Präzisierungen an. Am 12. Oktober verabschiedete sie schliesslich den erläuternden Bericht. Sie beantragt Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten. Eine Minderheit lehnt diese Vorlage ab und beantragt Ihnen, nicht darauf einzutreten. Sie beurteilt die heutige Gesetzeslage als ausreichend und sieht keinen Handlungsbedarf.

Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten und in allen Detailfragen der Mehrheit zu folgen.