Metzler Ruth · Bundesrat · 2000-03-08
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-03-08
Wortprotokoll
Ich möchte für die Anerkennung danken; die Kritik nehme ich entgegen.
[PAGE 52] Ich komme zuerst auf die Besteuerung zu sprechen und sage in diesem Rat noch einmal, wie das Kaskadenmodell der Abzüge funktioniert, um dem Bedenken, dass bestehende Kursäle mit einer provisorischen Konzession wirklich in arge Bedrängnis geraten könnten, zu begegnen. Es wurde erwähnt, dass der Besteuerungsentscheid in der Presse mit verfolgt werden konnte; ich hatte keine Freude daran.
Aufgrund des Besteuerungsentscheides in Bezug auf die Übergangsbesteuerung ist bei der provisorischen Konzession von einem Grundabgabesatz von 40 Prozent auszugehen. Es ist vorgesehen, dass Artikel 131 Absatz 3 der Spielbankenverordnung und Artikel 41 Absatz 4 des Spielbankengesetzes auf provisorisch konzessionierte Kursäle angewendet werden. Der Bundesrat kann jährlich in Würdigung der gesetzlich geforderten Neuinvestitionen - die ein problematischer Punkt sind, wenn nur eine provisorische Konzession vorliegt - diesen Grundabgabesatz bis auf 20 Prozent reduzieren.
Wir haben folgende Pauschalreduktionen beschlossen: 15 Prozent für Spielbanken, die nur das Boulespiel anbieten, 10 Prozent für Spielbanken, die das Boulespiel und das Spiel an Glücksspielautomaten anbieten. Eine Reduktion bis auf 20 Prozent wird in begründeten Einzelfällen möglich sein.
Dann ist zu berücksichtigen, dass Kursäle mit einer provisorischen Konzession B auch von weiteren gesetzlichen Abgabeermässigungen (Art. 42 des Spielbankengesetzes) von bis zu 50 Prozent profitieren können; zu denken ist an die Verwendung der Erträge in einem wesentlichen Umfang für öffentliche Interessen der Regionen oder für gemeinnützige Zwecke oder an den Standort in einer Region, welche wirtschaftlich ausgeprägt vom saisonalen Tourismus abhängig ist. Die Kumulation all dieser Reduktionsmöglichkeiten ergibt einen Basisabgabesatz von 10 Prozent. Als weitere steuerliche Erleichterung sieht Artikel 131 Absatz 4 der Spielbankenverordnung vor, dass der Bundesrat die geschuldete Abgabe sogar teilweise erlassen kann, um den Weiterbetrieb von Kursälen mit einer provisorischen Konzession B in jedem Fall zu ermöglichen.
So viel zu den kaskadenartigen Reduktionsmöglichkeiten.
Zum Grundsätzlichen: Das Gerangel um die Konzessionen ist in der Tat schon lange im Gange, und wir haben uns gerade deshalb entschlossen, nicht länger zuzuwarten, sondern zu sagen, was für eine Politik der Bundesrat verfolgen wird; wir wollten bekannt geben, in welchen Regionen in etwa wie viele Konzessionen erteilt werden sollen und wie viele Konzessionen gesamtschweizerisch vorgesehen sind. Denn es gab Vorstellungen, gemäss welchen ein sehr dichtes Kursaal- und Spielcasinonetz geschaffen worden wäre. Deshalb haben wir diese Leitlinien vorgängig zur Verordnung formuliert, um potenziellen Gesuchstellern aufzuzeigen, dass es sich allenfalls lohnt, sich mit anderen möglichen Gesuchstellern zusammenzuschliessen. Wir stellen fest, dass das auch getan wird und dass man sich in gewissen Regionen überlegt, ob man nicht gemeinsam ein Projekt lancieren könnte.
Noch etwas zu den Leitlinien des Bundesrates: Wir haben in diesen Leitlinien, in denen wir unsere Politik offen gelegt haben, auch ganz klar gesagt, dass wir von diesem Konzessionskonzept abweichen, wenn im Konzessionsverfahren neue, bisher unbekannte Erkenntnisse gewonnen werden oder neue, bisher unbeachtete Aspekte zum Tragen kommen. Es ist eine Leitlinie, die der Bundesrat vor allem auch zuhanden der Branche und der Kantone geben wollte, damit man sich in etwa vorstellen kann, was geplant ist.
Wir haben jetzt hier von 15 bis 20 Kursälen und von 4 bis 8 Grands Casinos gesprochen, das gibt insgesamt 20 bis 25 Betriebe. Ob es einige mehr oder weniger sein werden, ist nicht der entscheidende Punkt. Ich glaube, wichtig ist auch das Zeichen, dass man sieht: Der Bundesrat will nicht 50 solche Betriebe in der Schweiz zulassen. Das zum Votum von Herrn Büttiker, der darüber erstaunt ist, dass man jetzt plötzlich von solchen Zahlen spricht. Damit soll eine Grössenordnung zur Information der betroffenen Kantone und Betriebe angegeben werden.
Was die Transparenz anbetrifft, die Sie auch für die Zukunft fordern, war gerade das auch die Absicht des Bundesrates. Er wollte Transparenz schaffen und aufzeigen, wie er in diesem Dossier vorwärts zu gehen gedenkt.
Herr Brändli bittet, allenfalls die Spielbankenpolitik zu überprüfen. Er bedauert auch, dass bei der ganzen Spielbankenproblematik volkswirtschaftliche Anliegen untergegangen seien. Ich möchte eines noch einmal klar wiederholen: Dem Artikel in der Bundesverfassung lag klar zugrunde, dass die Erträge aus der Spielbankenbranche der AHV zukommen sollten; der Bereich Tourismus ist erst im Gesetz hinzugekommen. Es stellt sich nicht nur die Frage des volkswirtschaftlichen Bereiches, sondern das Grundanliegen war insbesondere die Finanzierung der AHV; dies war auch der Auslöser dafür, dass diese Verfassungsbestimmung überhaupt zustande kam.
Ich möchte noch etwas anderes ansprechen: Sie haben gesagt, Herr Brändli, wir wollten die Geldwäscherei verhindern. Es gibt in diesem ganzen Spielbankenbereich etwas viel Wichtigeres, nämlich die soziale Komponente. Die sozialen Folgen des Glückspieles sind mit zu berücksichtigen. Es geht darum, dass man dem Schutz der Spielsüchtigen die notwendige Bedeutung zukommen lässt und der Verhinderung der Spielsucht genügend Beachtung schenkt. Mir scheint manchmal, das gehe in der ganzen Diskussion etwas unter. Das ist mir jedoch viel wichtiger als der Aspekt der Geldwäscherei. Die soziale Komponente scheint mir das Zentrale am Ganzen zu sein.
Es geht hier um ein Dossier, bei dem man in den verschiedenen Departementen feststellt, dass ein Lobbyismus im Gange ist, wie man ihn in der Bundesverwaltung und auf Stufe Bundesrat noch nie erlebt hat. Deshalb bin ich überzeugt, dass der Druck in der Politik auch dann nicht nachlassen wird, wenn das Ganze ab dem 1. April 2000 zur Eidgenössischen Spielbankenkommission übergehen wird - die Spielbankenkommission prüft ja die Gesuche, und nicht mein Departement.