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Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2023-12-19

Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-19

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit der Staatspolitischen Kommission empfehle ich Ihnen, die Motion, welche die Rückführung von abgelehnten eritreischen Asylsuchenden in ein Drittland vorsieht, anzunehmen. Es ist ein Vorstoss, der nicht nur innovative Lösungen für unsere Migrationspolitik bietet, sondern auch historisch fundiert und rechtlich tragfähig ist.

Personen mit einem abgelehnten Asylantrag sind solche, die nach unseren geltenden Gesetzen weder einen Asyl- noch einen Schutzgrund geltend machen können. Das heisst, sie sind weder an Leib und Leben bedroht, noch ist eine Rückführung in ihr Herkunftsland unzumutbar. Sie müssen also die Schweiz wieder verlassen. Die Schweiz unterhält zur Rückführung mit vielen Staaten gute Beziehungen, die in sogenannte Rücknahmeabkommen münden. Leider weigert sich der Staat Eritrea seit Längerem, ein solches Abkommen abzuschliessen. Aus diesem Grund kann die Schweiz keine abgewiesenen Asylsuchenden aus Eritrea zurückschicken.

Der vom Motionär vorgeschlagene Ansatz ist nicht neu. Im Jahr 2003 hat die damalige CVP-Bundesrätin Ruth Metzler ein ähnliches Abkommen mit Senegal ausgehandelt. Obwohl dieses Abkommen letztendlich aufgrund politischer Gründe von Senegal zurückgezogen wurde, zeigt es doch, dass die Idee der Rückführung in ein Drittland nicht nur machbar, sondern auch von der Schweizer Regierung bereits als Lösungsansatz akzeptiert worden ist. Diese historische Präzedenz stärkt das vorliegende Vorhaben, indem sie beweist, dass solche Abkommen möglich und im Rahmen unserer Migrationspolitik umsetzbar sind.

Der Kern der Motion liegt darin, abgewiesene Asylsuchende nicht einfach ihrem Schicksal zu überlassen, sondern ihnen faire Chancen zum Aufbau einer neuen Existenz in einem sicheren Land zu bieten. Dieser Ansatz ist nicht nur pragmatisch, sondern er entspricht auch unseren humanitären Werten und internationalen Verpflichtungen.

Sie haben es gehört: Wir haben in der Kommission Anhörungen von Expertinnen und Experten durchgeführt. Dabei wurde klar, dass die Rückführung in ein Drittland dann mit den Menschenrechten konform ist, wenn sie in ein Land erfolgt, das Sicherheit und die Möglichkeit bietet, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Ein mögliches Pilotprojekt muss also sicherstellen, dass die grundlegenden Menschenrechte der Betroffenen gewahrt bleiben und sie die Unterstützung erhalten, die sie benötigen, um sich in ihrem neuen Umfeld zu integrieren.

Die FDP steht für eine Politik, die realistisch, gerecht und menschenwürdig ist. Wir erkennen an, dass nicht jeder Asylsuchende in der Schweiz bleiben kann, aber wir bestehen darauf, dass die Rückführung unter Wahrung der Menschenrechte und unter angemessenen Bedingungen erfolgt. Durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten können wir eine Lösung finden, die sowohl den Interessen der Schweiz als auch den Bedürfnissen der betroffenen Personen gerecht wird.

Diese Motion ist auch ein Zeichen für unsere internationale Verantwortung und unseren Willen zur Zusammenarbeit. Sie bietet die Gelegenheit, mit anderen Ländern in einen Dialog zu treten. Dies ist nicht nur im Interesse der Schweiz, sondern auch im Sinne einer globalen Verantwortung für die Herausforderungen der Migration. Es geht hier namentlich nicht darum, dass wir das Asylverfahren ans Ausland delegieren. Die Asylverfahren würden nach wie vor in der Schweiz durchgeführt. Es geht nur darum, dass wir hier eine Möglichkeit finden, Personen in ihr Herkunftsland zurückzuschicken, [PAGE 2464] die - nach Schweizer Verfahren auf Schweizer Boden nach Schweizer Recht - nicht in der Schweiz bleiben dürfen.

Der Ständerat hat die Motion in der Herbstsession angenommen. Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun und der Minderheit der Kommission zu folgen.