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preparatory:AB 331882

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2023-12-19

Wortprotokoll

Die Motion verlangt, den Bundesrat zu beauftragen, ein Pilotprojekt zu lancieren, das es ermöglicht, abgewiesene Asylsuchende in ein Drittland zurückzuweisen. In der Motion ist im Weiteren ausschliesslich von eritreischen Staatsangehörigen die Rede, sodass man davon ausgehen muss, dass der Motionär sich nicht auf abgewiesene Asylsuchende generell, sondern ausschliesslich auf abgewiesene asylsuchende eritreische Staatsangehörige bezieht. Diese Differenzierung ist wichtig im Hinblick auf die Entscheide der Kommission und deren Begründung.

Die Motion wird damit begründet, dass die meisten Eritreer in der Schweiz bleiben würden, obwohl sie keinen Schutz benötigen würden, weil ihr Heimatstaat die zwangsweise Rückführung seiner eigenen Staatsangehörigen ablehne. Die Motion fordert ein Abkommen mit einem Drittland, das diese eritreischen Staatsangehörigen aufnehmen soll, und sie fordert, dass diese Aufnahme durch die Schweiz finanziell entschädigt werden soll.

Die Kommission lehnt diese Motion aus folgenden Gründen ab:

1.[NB]Der Verweis des Motionärs auf geplante Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und Ruanda ist zwar plausibel, wirft aber zu viele Fragen auf. Das Vereinigte Königreich will auch das Asylverfahren nach Ruanda delegieren, etwas, was die Motion explizit nicht will. Die Motion verlangt nur, dass abgewiesene Asylbewerber aus Eritrea nicht nach Eritrea, sondern in einen Drittstaat zurückgeführt werden sollen. Was dann vor Ort mit ihnen geschehen soll, ist unklar. Es ist durchaus vorstellbar, dass ein solcher Drittstaat zwar die finanziellen Entschädigungen der Schweiz entgegennimmt, aber anschliessend diese Asylsuchenden auffordert, das Land umgehend wieder zu verlassen. Eine solche Praxis wäre dann aber nicht konform mit den rechtsstaatlichen Prinzipien der Schweizer Asylpolitik, im Gegenteil: Die Schweiz wäre vermutlich verpflichtet, solche Personen wieder zurückzunehmen.

2.[NB]Die Mehrheit der Kommission erachtet den Kreis der betroffenen Personen als problematisch. Ungefähr 80 Prozent der Asylgesuche eritreischer Staatsangehöriger betreffen Kinder, die in der Schweiz geboren wurden. Es geht da um 328 Personen, die in ihrer Mehrheit schon länger in der Schweiz leben oder hier geboren wurden und die keinerlei Verbindung mit Eritrea haben, geschweige denn mit einem Land wie beispielsweise Ruanda.

3.[NB]Ende März 2023 hätten 313 eritreische Staatsangehörige die Schweiz verlassen müssen. Im Juni 2022 waren es 348, und Ende 2022 waren es 308. Die Zahl ist also ziemlich stabil. Von 1404 sekundären Gesuchen im Jahr 2022 betraf es 1201 Personen, die in der Schweiz geboren wurden. 1201 Kleinkinder sind kaum geeignet, im Zentrum eines Pilotprojekts zu stehen, das ihren Transport in einen Drittstaat vorsieht.

4.[NB]Aus Sicht der Kommissionsmehrheit ist das Problem mit eritreischen Staatsangehörigen nicht auf dem Weg eines Abkommens mit einem Drittstaat zu lösen, sondern mit einer besseren Unterscheidung eritreischer Staatsangehöriger, die sich in der Schweiz aufhalten und die mindestens in zwei verschiedene Gruppen aufzuteilen sind: Anhänger des gegenwärtigen Regimes in Eritrea und Opponenten und Kritiker dieses Regimes. Erstere sind genauer zu erfassen und bei nachgewiesener Störung der öffentlichen Sicherheit in der Schweiz des Landes zu verweisen oder zurückzuführen. Artikel 53 des Asylgesetzes bietet die Möglichkeit dazu.

Die Kommissionsmehrheit erachtet es als bessere Option, den Vollzug des bestehenden Asylgesetzes zu verstärken, als ein rechtsstaatlich und völkerrechtlich möglicherweise problematisches Pilotprojekt mit offenem Ausgang anzugehen. Sie geht auch davon aus, dass solche Vorschläge völkerrechtlich nicht möglich sind und dass praktische Gründe dagegen sprechen.

Die Kommissionsminderheit sieht das anders. Sie möchte dem Bundesrat den Auftrag geben, diesbezügliche Möglichkeiten auszuloten, wenn dies rechtsstaatlich möglich ist. Sie weist des Weiteren auf die Möglichkeiten des Missbrauchs des geltenden Asylrechts hin. Und sie verspricht sich von einem solchen Pilotprojekt auch einen Stimmungsumschwung und eine abschreckende Wirkung.

Die Kommission beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung.

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