Gredig Corina · Nationalrat · 2023-12-19
Gredig Corina · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2023-12-19
Wortprotokoll
Wenn Sie heute einen Job annehmen, dann einigen Sie sich mit dem Unternehmen über den Arbeitsvertrag und können theoretisch morgen mit der Arbeit beginnen. Das Arbeitsverhältnis ist eine Sache zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Nicht so ist es allerdings, wenn Sie eine Person mit Schutzstatus S sind. Jeder Arbeitsvertrag einer Ukrainerin geht noch über einen Behördentisch. Ukrainerinnen mit Schutzstatus S müssen sich jeden Job amtlich bewilligen lassen, denn im Unterschied zur vorläufigen Aufnahme besteht für Personen mit Schutzstatus S eine Bewilligungspflicht für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Ein Beispiel aus der Praxis: Eine Ukrainerin mit Schutzstatus S war etwa drei Monate in einem kleinen Unternehmen angestellt. Sie hat den Chef und Firmenbesitzer mehrmals darauf hingewiesen, dass er in diesem speziellen Fall die Arbeitsbewilligung für sie einholen soll - ohne Erfolg. Gerade kleinere KMU haben keine eigene HR-Stelle, so auch dieses KMU, welches mit dieser Situation überfordert war. Die betroffene Frau hat anschliessend die Stelle gekündigt, unter anderem aus der Befürchtung, dass ihre Beschäftigung bei der Firma infolge der zu spät eingereichten Arbeitsbewilligung für sie negative Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Ja, unsere Wirtschaft beklagt einen Arbeitskräftemangel, Politiker beklagen eine Belastung der Sozialwerke durch geflüchtete Personen, Unternehmen ärgern sich über zu viel Bürokratie. Mit der Beseitigung der Bewilligungspflicht für Arbeitsverhältnisse von Personen mit Schutzstatus S haben wir ausnahmsweise eine Ausgangslage, bei der alle Beteiligten einen Vorteil herausziehen. Erstens hilft die Arbeitsmarktintegration den Schutzsuchenden und bringt ihnen finanzielle Selbstständigkeit. Zweitens haben wir in der Schweiz einen enormen Arbeitskräftemangel, und immer wieder wird vonseiten der Unternehmen zu viel Bürokratie beklagt. Die bessere Integration der Ukrainerinnen und die Entbürokratisierung des Anstellungsprozesses helfen auch unserer Wirtschaft. Drittens führt eine grössere Arbeitsmarkttätigkeit Geflüchteter zu einer Entlastung der Sozialwerke.
Eine Melde- statt einer Bewilligungspflicht gilt im Übrigen schon für Personen mit Flüchtlingsstatus und auch für Personen mit vorläufiger Aufnahme. Es ist nicht ersichtlich, wieso dies bei den Ukrainerinnen anders sein sollte. Die Bewilligungspflicht bringt keinen Nutzen mit sich und stellt primär eine administrative Hürde dar.
Die Minderheit der Kommission möchte zuwarten, bis die Evaluationsgruppe zum Schutzstatus S eine Gesamtevaluation des Status S und der vorläufigen Aufnahme gemacht und Handlungsoptionen für gesetzliche Anpassungen aufgezeigt hat.
Der Bundesrat hat inzwischen beschlossen, dass bis Ende nächsten Jahres 40 Prozent der Personen mit Schutzstatus[NB]S, die erwerbstätig sein können, auch erwerbstätig sein sollen. Das ist das Ziel des Bundesrates. Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz nicht ein Fachkräfte-, sondern ein Arbeitskräftemangel besteht, wäre es nur folgerichtig, ein klares Zeichen in Richtung Entbürokratisierung der Integration in den Arbeitsmarkt zu setzen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen demzufolge mit 15 zu 9 Stimmen, die vorliegende Motion anzunehmen.