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Maissen Theo · Ständerat · 2003-03-19

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-03-19

Wortprotokoll

Wenn wir uns diesem Entscheid zuwenden, müssen wir vorerst die Ausgangslage ansehen: Wir haben bei der Post wie ja auch bei anderen öffentlichen Betrieben liberalisiert. Die Post hat wesentliche Teile ihrer früheren Monopolstellung verloren. Auch die seinerzeitige Quersubventionierung, die von den Fernmeldediensten zur Post erfolgt ist, gibt es nicht mehr. Die Post muss also heute nach betriebswirtschaftlichen Kriterien arbeiten. Sie muss eine Eigenwirtschaftlichkeit ausweisen. Gleichzeitig erwarten wir von der Post, dass sie im Service public die entsprechenden Leistungen auch in Gebieten erbringt, in denen die Erträge geringer sind als die Kosten.

Nachdem ich nun Frau Kollegin Spoerry zugehört habe, muss ich hören, dass all das, was wir hier tun, keinen Einfluss auf den Service public haben soll: Diese "Beruhigungspille" nehme ich nicht mehr, weil ich das auch schon gehört habe und dann gesehen habe, was passiert ist. Es ist jeweilen anders herausgekommen. Mit der Ertragsspanne, die Sie genannt haben, sehen Sie, wie schwierig das Ganze einzusetzen ist. Deshalb verspüre ich Ihre Sicherheit, Frau Spoerry, nicht! Im Gegenteil, wir müssen dazu schauen, dass wir der Post die gewinn- und ertragsbringenden Aktivitäten zuhalten und dass wir alles vermeiden, das bestehende Rahmenbedingungen verschlechtert, unter denen sie gewisse Erträge erwirtschaften kann.

Wir sprechen ja sonst auch immer von Rahmenbedingungen, sprechen wir hier also auch von Rahmenbedingungen. Nachdem wir der Post verunmöglicht haben, eine eigene Postbank zu machen, sollten wir wenigstens im Bereich des Zahlungsverkehrs nicht auch noch entsprechende Fehler machen. Es ist so; die Post hat das nachgewiesen. Wenn wir hier das Gesetz in die Richtung ändern, dass wir bei den Mindestreserven der Banken die Postkontoguthaben nicht mehr mitzählen, dann wird die Post mit einer Ertragseinbusse von 75 Millionen Franken rechnen müssen. Und das ist eben nicht wenig, sondern das ist viel. Diese Ertragseinbusse ist damit begründet, dass davon auszugehen ist, dass Geldabflüsse von der Post zu den Banken erfolgen würden.

Was hat das nun für eine Konsequenz? Die Konsequenz ist die, dass die Post die Transaktionsgebühren erhöhen muss, um den Zahlungsverkehr weiterführen zu können. Das heisst, dass der Massenzahlungsverkehr verteuert wird.

Wie funktioniert das System heute? Heute haben wir zwei Kanäle, durch die Zahlungen abgewickelt werden: Es ist auf der einen Seite das Swiss Interbank Clearing (SIC). Hier gehen jährlich 250 Zahlungstransaktionen durch; das sind in der Regel grosse Beträge. Andererseits erledigt die Post in einem Jahr 800 Millionen Transaktionen, also mehr als dreimal so viele; das sind im Wesentlichen kleine Beträge. Es sind Beträge von Privaten und vor allem auch von KMU. Wenn wir also hier der Post Schaden zufügen, dann schaden wir in erster Linie denjenigen, welche kleine Beträge überweisen: den Privaten und den vielen kleinen und mittleren Unternehmen.

Wir müssen auch sehen, dass zwischen dem Zahlungsverkehr der SIC und der Post wesentliche Unterschiede bestehen. Beim SIC gilt das so genannte Bruttoprinzip; es wird also die volle Deckung vor Verrechnung der Aufträge verlangt. Die Post kennt das Nettoprinzip. Das ist ein Vorteil für die Kunden, weil die Aufträge unverzüglich ausgeführt werden, ohne dass abgeklärt wird, ob die Deckung des Auftraggebenden aufgrund der vorhandenen Geldmenge da ist. Die vorhandene Geldmenge hat die Post, u. a. weil die Banken bei der Post Geld in der Grössenordnung von über 1,5 Milliarden Franken haben. Dieser Betrag wäre gefährdet, wenn wir nun eine neue Regelung finden.

Zu den Argumenten der Schweizerischen Nationalbank:

1. Die Nationalbank sagt, dass die Post mit dem Beitritt zum SIC Teil des Bankenkanals geworden sei. Das stimmt so nicht. Solange die Schweizer Post an über 2500 Standorten Poststellen betreibt und gegen bar, Check oder Postcard Zahlungen entgegennimmt, betreibt sie einen grossen, eigenständigen und wichtigen Teil des Systems. Sofern deshalb Gelder, welche für eine risikolose Produktion bei Postfinance benötigt werden, der Mindestreserve nicht mehr angerechnet werden können, kommt dies einer Ungleichbehandlung der Systembetreiber gleich.

2. Ein zweiter Punkt der Nationalbank und auch des Finanzdepartementes: Sie sehen die Konstanz und auch die Sicherheit im Massenzahlungsverkehr nicht beeinträchtigt, wenn wir hier gemäss Antrag des Bundesrates und der Minderheit so verfahren. Dazu muss man feststellen, dass über 50 Prozent des Massenzahlungsverkehrs in der Schweiz seit jeher über die Post abgewickelt wird. Die Postfinance hat in den letzten zwanzig Jahren mit grosser Kraft und riesigen Investitionen an der Entwicklung und Automatisierung des Zahlungsverkehrs gearbeitet. Von den Banken und Telekurs kann man das überhaupt nicht behaupten. Sämtliche Projekte zur Weiterentwicklung des SIC wurden nämlich aus Kostengründen abgeblockt. Deshalb sind Aussagen über die Massentauglichkeit des SIC heute nicht möglich. Der Ansatz "SIC für Blöcke - die Post für die Masse" ist unter diesen Umständen der gangbare und vernünftige Weg für den technisch hoch stehenden und bis heute günstigen Zahlungsverkehr in der Schweiz. Der Ausschluss der Postgiroguthaben aus der gesetzlichen Mindestreserve liegt ganz eindeutig nicht im Interesse der Schweizer Volkswirtschaft.

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3. Die Nationalbank und das Finanzdepartement sprechen von einer indirekten Subvention der Post bei Einschluss der Postgiroguthaben in die Mindestreserven. Das Gegenteil ist der Fall: Der vorliegende Entwurf zum neuen Nationalbankgesetz beinhaltet eine direkte Subventionierung des Bankenkanals, da nur noch Gelder im eigenen Kanal in die Liquidität I angerechnet würden. Diese Neuerung wird den Druck auf Postfinance verstärken, da die Banken künftig Postkontoguthaben auf dem tiefstmöglichen Stand halten werden. Hier von einem Abfluss von nur 10 Prozent der heutigen Bestände zu reden, steht in direktem Widerspruch zum ertragsoptimierten Handeln der Banken. Der Post bleibt nur die Inkaufnahme höherer Risiken, um die Marktanteile gegenüber dem SIC und damit Preis und Qualität halten zu können. Das kann jedoch nicht im Interesse der Nationalbank sein.

Ich ersuche Sie - dies als Schlussfolgerung -: Ändern Sie nicht einfach etwas um des Änderns willen. Für mich mag das, was die Mehrheit beantragt, formalistisch ein Schönheitsfehler sein, aber er ist im Wesentlichen ohne Schaden für die Aufgabe der Nationalbank. In der Botschaft, auf Seite 6214, wird in einem Satz begründet, warum man diese Postkontoguthaben weghaben will: Es wird die Verstetigung der Nachfrage nach Notenbankgeld angeführt und gesagt, dass die Postkontoguthaben weder gesetzliches Zahlungsmittel noch Teil der Notenbankgeldmenge seien.

Gleichzeitig wurde uns in den Diskussionen bestätigt, dass die ganze Notenbankgeldversorgung bis anhin eigentlich gar keine Probleme verursacht habe. Also geben Sie der Post und der Volkswirtschaft das, was ihnen Nutzen bringt, und gehen Sie nicht irgendetwas nach, das im Grunde genommen mehr formalistisch ist als es in der Realität Bedeutung hat.