Aeschi Thomas · Nationalrat · 2023-12-20
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2023-12-20
Wortprotokoll
An ihrer Fraktionssitzung vom 24.[NB]November hat die SVP-Fraktion einstimmig beschlossen, die Wahl von Frau Cotting-Schalch als Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund ihrer im sogenannten Mobbing-Gutachten der Anwaltskanzlei Streiff von Kaenel dokumentierten Rolle als Verwaltungskommissionsmitglied des Bundesverwaltungsgerichts abzulehnen. Ich bitte Sie ebenfalls, Frau Cotting-Schalch Ihre Stimme nicht zu geben und Ihren Stimmzettel leer einzulegen.
An der Sitzung der Gerichtskommission vom 22.[NB]November lag den Kommissionsmitgliedern das Mobbing-Gutachten vor. Da das Bundesverwaltungsgericht dieses Mobbing-Gutachten bisher nicht veröffentlicht hat und es nach Artikel 47 ParlG auch unter das Kommissionsgeheimnis fällt, beschränke ich mich in den nachfolgenden Ausführungen auf öffentliche Quellen.
Die Vorwürfe, die in den letzten Wochen gegen Frau Cotting als Mitglied der Gerichtsleitung bekannt wurden, lassen sich mit dem Begriff einer problematischen, ja sogar missbräuchlichen Amtsführung zusammenfassen. So war Frau Cotting an einer illegalen Akten- und Beweismittelvernichtung beteiligt, und sie war mitverantwortlich dafür, dass eine mehrhundertseitige illegale Datensammlung über einen Bundesverwaltungsrichter während Monaten bewusst liegengelassen statt untersucht wurde.
Der "NZZ" und dem "Nebelspalter" liegt gemäss eigenen Angaben das bisher nicht veröffentlichte Mobbing-Gutachten vor. Basierend auf diesem schreibt die "NZZ" in ihrer Ausgabe vom 28.[NB]Oktober Folgendes:
"Im Sommer 2020 behauptete die grüne Richterin [Emilia Antonioni], [ein Bundesverwaltungsrichter] habe die Zusammensetzung eines Spruchkörpers heimlich geändert und eine ihm nicht genehme Richterin gegen eine andere ausgetauscht. Sie brachte diesen Vorwurf vor die [damalige] Gerichtspräsidentin [Frau Marianne Ryter, SP-Mitglied und heutige Bundesrichterin in Lausanne], zusammen mit einem 30-seitigen Bericht, in dem sie heftige Kritik an den Leistungen des Kollegen und an seinem Verhalten übte. Der Bericht war begleitet von einer 500-seitigen Dokumentensammlung, in der Informationen über [den betroffenen Bundesverwaltungsrichter] zusammengetragen waren. [...] Im Frühling 2021" - also fast ein Jahr später - "erfuhr [der betroffene Bundesverwaltungsrichter] per Zufall, dass am Gericht ein mehrhundertseitiges Dossier über ihn existierte. Daraufhin erhob er Mobbingvorwürfe gegen mehrere Richterinnen und sah sich [PAGE 2644] als Opfer einer Intrige. In der Folge beauftragte die Verwaltungskommission [die] Anwaltskanzlei [Streiff von Kaenel], die Vorwürfe zu untersuchen." Und weiter: "Doch nicht nur über [diesen Bundesverwaltungsrichter], auch über die anderen Mitarbeiter wurden Dossiers angelegt. Nicht klar ist, auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschah und welche personenbezogenen Informationen genau gesammelt und abgelegt wurden. Denn der gesamte Aktenbestand ist verschwunden. Er wurde später 'mit grosser Wahrscheinlichkeit' im Rahmen einer 'Bereinigungsaktion' vernichtet, wie es im Gutachten heisst."
Gemäss dem "Nebelspalter" vom 19.[NB]Dezember hat das Gutachten diesen Bericht als Beweismittel qualifiziert, was der Sache die spezielle Note einer Beweismittelvernichtung gibt. Gemäss Experten kann auch eine strafrechtliche Relevanz dieser Aktenvernichtung nicht ausgeschlossen werden.
Zusammenfassend kann Folgendes festgestellt werden: Das den Mitgliedern der Gerichtskommission vorliegende Mobbing-Gutachten offenbart eine Amtsführung der damaligen Verwaltungskommission, bestehend aus Marianne Ryter, Vito Valenti, Yannick Antoniazza-Hafner, Claudia Cotting-Schalch und Walter Lang, die als höchst problematisch bezeichnet werden muss. Diese Personen sind wichtige Repräsentanten unseres Rechtsstaates, und es darf in einem Rechtsstaat nicht den geringsten Zweifel an der Integrität und Rechtschaffenheit unserer Richter geben, vor allem, wenn sie das grösste Gericht dieses Landes leiten. Wir, der Wahlkörper, müssen uns die Frage stellen, ob sich die Verantwortlichen mit ihrem Fehlverhalten nicht grundsätzlich für ihr Amt disqualifiziert haben.
Da Frau Cotting-Schalch als Mitglied der Gerichtsleitung mit dem Bericht ein Beweismittel vernichtet hat und angesichts der illegalen Datensammlung bewusst nichts unternommen hat, stellt sich die Frage, ob dieses Verhalten bzw. Unterlassen mit ihren Amts- und Fürsorgepflichten vereinbar war. Die SVP-Fraktion meint klar: Nein, das war es nicht.
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, Frau Cotting-Schalch nicht als Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes zu wählen und einen leeren Stimmzettel einzulegen.