Rösti Albert · Bundesrat · 2023-12-20
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2023-12-20
Wortprotokoll
Ich nehme gerne Stellung zu den verschiedenen Anträgen in Block 1.
In Artikel 2 Buchstabe h wird der Begriff "Senkenleistung" definiert. Diese Definition wird in der Vorlage insbesondere für das Kompensationsinstrument verwendet. Hier werden auch biologische Senken berücksichtigt, zum Beispiel die CO2-Speicherung in Holzprodukten. Dazu ist eine dauerhafte Speicherung für uns schon wichtig, sonst ist die Klimawirksamkeit nicht gegeben. Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit zu folgen und das "dauerhafte" zu belassen. Sonst ist es nicht ehrlich. Wenn wir nur während einer vorübergehenden Zeit speichern, bringt das letztlich nichts.
Zu den Reduktionszielen in Artikel 3: Da geht es um die Reduktionsziele, und Absatz 2 hält fest, dass die Verminderung der Treibhausgasemissionen in erster Linie im Inland erfolgen soll. Der Bundesrat hat bewusst darauf verzichtet, einen fixen Inlandanteil vorzugeben. Er kann dies aber auf Verordnungsstufe immer noch tun und hat damit die nötige Flexibilität. Die Mehrheit Ihrer Kommission möchte aber einen Inlandanteil von mindestens 75 Prozent festlegen. Wir stellen fest, dass nach dem Beschluss des Ständerates die inländische Verminderung knapp zwei Drittel beträgt. Bei der Bundesratslösung war sie noch etwas grösser. Aber damit wir jetzt die Vorlage nicht mit zusätzlichen Massnahmen aufladen müssen, bitte ich Sie, hier der Minderheit Vincenz zu folgen und die Zahl von 75 Prozent nicht aufzunehmen.
Zu den technischen Vorschriften: In Artikel 9 geht es um die technischen Vorschriften im Gebäudebereich. Der Bundesrat will im Gebäudebereich die Datengrundlage verbessern. Das Eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister soll deshalb gestärkt werden. Weiter sollen Kantone für einen Heizungsersatz mindestens eine Meldepflicht vorsehen. Die Kantone unterstützen diese Stärkung des Gebäude- und Wohnungsregisters. Eine gute Datengrundlage ist das Fundament für eine gute und zielgerichtete Gebäudepolitik. Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. [PAGE 2501]
Zu den Emissionsvorschriften: Eine Verschärfung der Emissionsvorschriften soll in Artikel 10 in Anlehnung an die EU erfolgen. In Artikel 10 geht es um die Emissionsvorschriften für neue Fahrzeuge. Die Flottenziele sollen im Einklang mit der EU weiterentwickelt werden. Mittlerweile sind die Ausgangswerte der EU bekannt. Die Zielwerte für neue Personenwagen, Artikel 10 Absatz 1, und für leichte Nutzfahrzeuge, Artikel 10 Absatz 1bis, konnten im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates nun konkretisiert werden. Für neue Personenwagen gilt in der EU für die Jahre 2025 bis 2029 ein Höchstwert von 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer; ab 2030 gelten dann 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer. Das ist auch der Vorschlag der Minderheit Jauslin.
Die Mehrheit Ihrer Kommission will hingegen noch etwas weiter gehen. Sie will jährlich sinkende Zielwerte festlegen und so eine lineare Absenkung zwischen 2025 und 2030 sicherstellen. Das ist strenger als die Vorgabe der EU, und wie auch schon vom Sprecher der Minderheit gesagt wurde, macht es, da wir selbst keine Autos produzieren, keinen Sinn, hier strenger zu sein als die EU.
Ich bitte Sie entsprechend, auf die Minderheit Jauslin einzuschwenken. Sie konkretisiert den ursprünglichen bundesrätlichen Vorschlag.
Die Zielwerte für schwere Fahrzeuge in Artikel 10 Absatz 2 sollen im Gleichschritt mit der EU weiterentwickelt werden. Für die Zeit ab 2030 gilt in der EU die Zielsetzung, dass die durchschnittlichen Emissionen gemäss unserer aktuellen Abgabe höchstens 70 Prozent des Ausgangswertes von 2020 betragen dürfen.
Es ist richtig, Herr Nationalrat Clivaz, dass im Moment ein tieferer Wert diskutiert wird. Es wird aber wohl Ende 2024 werden, bis dieser Wert in der EU geklärt ist. Wir werden, Stand heute, diese 70 Prozent aufnehmen. Wir stellen in der EU eine gewisse Opposition fest, es ist nicht sicher, dass der tiefere Wert übernommen wird. Wenn er übernommen wird, müsste er dann in einer nächsten Gesetzesrevision - das ist klar, das würden wir so vorschlagen - ins Schweizer Gesetz übernommen werden.
Zu den individuellen Zielvorgaben in Artikel 11: Hier geht es um die Berechnung der individuellen Zielvorgaben. Gemäss geltendem Recht legt der Bundesrat die Berechnungsmethode für die individuelle CO2-Zielvorgabe für die Neuwagenflotte fest. Der Ständerat strich das Gewicht aus der Aufzählung, mit dem Ziel, den Anreiz hin zu schweren Fahrzeugen zu beseitigen. Dieser Anreiz wird jedoch bereits mit dem Entwurf des Bundesrates eliminiert. Die EU hat die Berechnungsparameter ab 2025 hinsichtlich des Gewichts aktualisiert. Der Bundesrat will das auf Verordnungsstufe übernehmen. Damit führt künftig ein überdurchschnittliches Gewicht zu einer ambitionierteren Zielvorgabe. Wir sollten hier nicht von dieser EU-Vorlage abweichen, d.[NB]h., wir sollten keinen Swiss Finish machen. Ich empfehle Ihnen deshalb, hier die Minderheit Suter zu unterstützen. Dies würde dann auch dem Entwurf des Bundesrates entsprechen.
Zur Anrechnung von synthetischen Treibstoffen an die Flottenziele: Mit Artikel 11a beantragt Ihnen die Kommission, dass künftig erneuerbare synthetische Treibstoffe an die Neuwagenziele angerechnet werden sollen. Das wäre aus unserer Sicht ein Swiss Finish. Zudem würde es zu einer Verwässerung der Flottenziele und zu einer deutlich höheren Komplexität führen. Der Vollzug würde damit extrem aufwendig. Die CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen erzielen eine Emissionsreduktion durch Anreize bei der Fahrzeuganschaffung. Ziel ist es, dass möglichst effiziente und sparsame Fahrzeuge neu zugelassen werden. Die Massnahmen zur Inverkehrbringung von erneuerbaren Treibstoffen erzeugen getrennt davon Wirkung. So regelt es auch die EU. Der Bundesrat lehnt deshalb den Antrag Ihrer Kommission zu Artikel 11a ab. In Ihrer Kommission gibt es aber eine klare Mehrheit dafür, weshalb ich dazu keine Abstimmung verlange. In der Differenzbereinigung werden wir das dann mit dem Ständerat nochmals anschauen.
Abschliessend ein paar Worte zum Emissionshandelssystem, dies zuhanden der Materialien: Mit den Änderungen in den Artikeln 19, 19a und 20 hat die Kommission dafür gesorgt, dass der Bundesrat das Emissionshandelssystem (EHS) weiterhin wie die EU ausgestalten kann; dies betrifft insbesondere das Zurückfahren der kostenlosen Zuteilung von Emissionsrechten. Das Linking des EHS mit der EU ist für die Schweizer Wirtschaft sehr wichtig. In Bereichen mit hohem Wettbewerb garantiert es eine Klimapolitik der gleich langen Spiesse.
Ihre Kommission hat ausserdem in den Artikeln 15 und 16 die Anrechnung von sogenanntem virtuellem Biogas an die Ziele der Unternehmen im Emissionshandelssystem ermöglicht. Diese Unternehmen können damit im Ausland eingekauftes Biogas einsetzen, wenn a) das Biogas ins europäische Netz eingespiesen wurde, b) die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt sind und c) Doppelzählungen ausgeschlossen werden können. Dazu braucht es ein Register bzw. einen Staatsvertrag mit dem Exportland zur Regelung der Anrechnung des Biogases an die Ziele des Übereinkommens von Paris, und es braucht ein Register für erneuerbare Gase. Letzteres soll am[NB]1.[NB]Januar 2025 eingeführt werden. Aus Sicht des Bundesrates kann mit dieser Lösung die hängige Motion Gugger 21.4318, "Befreiung von erneuerbaren Gasen von der CO2-Abgabe", umgesetzt werden.
Ich komme noch zu den Einzelanträgen.
Zum Antrag Wasserfallen Christian zu Artikel 7, "Nationale Bescheinigungen und Reduktionsprojekte": Herr Wasserfallen will, dass Kompensationsprojekte auch nach 2030 weitergeführt werden können. Das ist nötig und richtig und könnte auch gemacht werden, ohne dass es hier explizit geschrieben steht. Wir sind aber der Meinung, dass der zusätzliche Absatz 2 in Artikel 7 durchaus ein richtiges Signal aussendet, das uns mit Blick auf die langfristige Unterstützung der Projekte helfen wird.
Zum Antrag Giezendanner zu Artikel 11 Absatz 7: Der Antrag[NB]Giezendanner will es weiterhin ermöglichen, dass Autoimporteure untereinander Fahrzeuge abtreten können. Die UREK-N hatte diese Möglichkeit mit der Aufnahme von Absatz 7 gestrichen. Die Abtretung ist eine Möglichkeit für Autoimporteure, Fahrzeuge untereinander abzutauschen. Damit können Autoimporteure von stark emittierenden Fahrzeugen ihre Emissionen reduzieren. Wir können mit dem Antrag auf Streichung von Absatz 7 leben.
Abschliessend zum Einzelantrag Walliser zu Artikel 13 Absatz 4: "Ein Mitglied der Emissionsgemeinschaften haftet nicht für Verbindlichkeiten anderer Mitglieder." Wir bitten Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen, weil der Vollzug sehr schwierig ist. Mitglieder von Emissionsgemeinschaften profitieren von einer gemeinsamen Abrechnung ihrer Flotte. Sie können dadurch ihre Ziele einfacher erreichen. Eine Zuordnung allfälliger Sanktionen zu einzelnen Importeuren ist dabei jedoch nicht möglich. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass es hier diese Solidarhaftung braucht.