AB 332336
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2023-12-20
Wortprotokoll
Ich habe hier in diesem Block zwei Minderheitsanträge eingereicht. Der erste Minderheitsantrag, der Minderheitsantrag I (Jauslin), betrifft Artikel 41b Absatz 2. Es geht um Investitionsbeiträge für Basisinstallationen für Ladestationen in Mehrparteiengebäuden bzw. um deren Förderung mit höchstens 30 Millionen Franken.
Ich möchte unterstreichen: Es geht nicht um die Ladesäule, es geht um die Basisinstallation. Ein Mehrparteiengebäude benötigt schon zu Beginn eine kostenintensive, intelligente und erweiterbare Basisinfrastruktur, auch wenn erst ein paar wenige Mieter oder Miteigentümer Fahrzeuge in einer Einstellhalle parkieren wollen. Die hohen Anfangsinvestitionen führen dazu, dass Vermieter die Sache nicht angehen. Die Förderung der Basisinfrastruktur soll helfen, dieses Hindernis zu überwinden. Die Förderung von Basisinfrastrukturen schafft Investitionssicherheit. Wenn Immobilienbesitzer unkoordiniert Steckdosen in Tiefgaragen installieren, werden sie später ein zweites Mal in eine intelligente Lösung investieren müssen. Ansonsten können sie die Netze gar nicht in Spitzenlast betreiben.
Mit folgenden Massnahmen werden die Mitnahmeeffekte reduziert: Förderung nur bei Altbauten, keine Förderung bei Ein- und Zweifamilienhäusern und zur Förderung der Basisinfrastruktur gemäss SIA. Hier bitte ich Sie also, die Minderheit I (Jauslin) zu unterstützen und somit auch dem Bundesrat zu folgen.
Der zweite Minderheitsantrag ist ein sehr heikler Minderheitsantrag. Es geht um Artikel 4 Absatz 1bis des Schwerverkehrsabgabegesetzes. Es geht um die LSVA-Reduktion. Meine Minderheit folgt dem Beschluss des Ständerates. Dieser stützt sich auf einen Bericht der Verwaltung mit dem unscheinbaren Titel "Vergleich konzessionierte und private Transportunternehmen im E-CO2-Gesetz". Diesen Bericht finden Sie übrigens in den Unterlagen, er ist öffentlich zugänglich. Darin wird aufgelistet, welche Auswirkungen eine Reduktion der LSVA bis 2038 haben würde. Heute liegt der Ertrag aus der LSVA bei rund 1,7 Milliarden Franken pro Jahr. Die Umsetzung des Mehrheitsentscheids Ihrer Kommission kann je nach Szenario kumulierte Einnahmeausfälle von 4,5 bis 8 Milliarden Franken zur Folge haben. Das ist nicht nichts. Das resultiert auch daraus, dass selbstverständlich auch ausländische Lastwagen, die durch die Schweiz fahren, die LSVA zahlen.
Bis zu zwei Drittel des Reinertrags der LSVA fliessen in den Bahninfrastrukturfonds, also genau in den Fonds, über den wir heute Morgen diskutiert haben, in dem Geld fehlt und mit dem bestimmte Bahninfrastrukturbauten eben nicht gemacht werden können. Fehlt dieses Geld, wird der vom Parlament beschlossene Bahnausbau verzögert; dessen muss man sich in dieser Sache einfach bewusst sein.
Zudem ist es ein Widerspruch zum Zweck der LSVA. Artikel 85 der Bundesverfassung enthält den Verfassungsauftrag der Internalisierung der nicht gedeckten externen Kosten. Eine Reduktion der LSVA für elektrisch oder mit alternativem Treibstoff betriebene Fahrzeuge über das Jahr 2030 hinaus würde eine Schwächung in Bezug auf die Deckung der externen Kosten bedeuten, da auch diese Fahrzeuge andere [PAGE 2531] externe Kosten als Klimakosten verursachen, nämlich durch Lärm, Unfälle und Flächenverbrauch.
Stimmen Sie daher unbedingt dem Antrag meiner Minderheit zu, folgen Sie da dem Ständerat und streichen Sie diese Reduktion.