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Deiss Joseph · Bundesrat · 2003-03-20

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2003-03-20

Wortprotokoll

Ich möchte Sie aufrufen, diesen Antrag nicht anzunehmen, und zwar aus verschiedenen Gründen:

Zuerst einmal ist die ganze Diskussion aufgrund des Bundesgerichtsentscheids in Bezug auf die Schweizerische Meteorologische Anstalt entstanden. Das ist ein Problem. Wie Herr Schiesser dargelegt hat, geht es hier um die Frage: Wie kann man gegenüber Einheiten vorgehen, die keine juristische Persönlichkeit haben? Damit stellt sich auch das Problem, inwiefern es dann überhaupt nützlich ist - nehmen Sie den Fall der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt. Es ist aber insbesondere nicht möglich, dies zu lösen, indem man nur hier in diesem Artikel die Unterstellung bestimmt; denn alle diese Einheiten arbeiten im Allgemeinen aufgrund von eigenen, speziellen Gesetzen. Man müsste dann jedes Mal überprüfen, ob das dadurch tangiert wird. Es ist also keine einfache Arbeit. Ich möchte Sie bitten, sich nicht in Experimente zu verwickeln.

Der zweite Grund: Die Fälle, die jetzt von Herrn Jenny vorgebracht worden sind, haben einen ganz anderen Hintergrund, nämlich dass es hier nicht um die Beteiligung von staatlichen Einheiten als Anbieter, sondern als Nachfrager auf dem Markt geht. Es geht also um das öffentliche Beschaffungswesen. Sie sollten nicht im Kartellgesetz regeln, was zum öffentlichen Beschaffungswesen gehört.

Sie haben gesagt, Herr Jenny, im Fall der Neat bestehe die Gefahr, dass sich die zwei Lieferanten absprechen könnten. Aber wenn das der Fall wäre, dann fiele dies ohnehin unter das Kartellgesetz, denn dann wäre es ein Kartell. Wenn Sie sich mit Ihrem Konkurrenten absprechen, dann ist das ein Kartell. Oder es geht um den Missbrauch, Sie haben auch vom Missbrauch der Nachfragemacht gesprochen. Da muss man sich fragen, ob das wirklich ein Missbrauch der Nachfragemacht wäre. Sie haben auch gesagt, man kaufe dann zu teuer ein. Wenn Sie die Nachfragemacht missbrauchen, dann geht es nicht darum, dass Sie zu teuer einkaufen, sondern darum, dass Sie billiger einkaufen können, als es der Markt erlauben würde.

Sie schiessen mit diesem Artikel an Ihrem Ziel vorbei, weil es mit dem nichts zu tun hat. Wie Herr Schiesser dargelegt hat, geht es hier um das öffentliche Beschaffungswesen. Ich habe in der Kommission schon gesagt, dass diese Gesetzesrevisionen anstehen - Binnenmarkt und öffentliches Beschaffungswesen - und dass ich bereit bin, diesen Antrag in die Überlegungen hineinzunehmen. Wenn Sie noch nachdoppeln wollen, ist es Ihnen natürlich freigestellt, das z. B. mit einem Postulat zu tun.

Herr Pfisterer glaubt, es würde dank der Annahme des Antrages Jenny schneller gehen. Ich habe aber eher das Gefühl, dass wir damit diese Gesetzesrevision verzögern. Denn man wird dann sehr schnell sehen, dass man eine ganz neue Problemkette eröffnet. Dann haben wir vorläufig überhaupt nichts.

Ich würde also raten, in der jetzigen Situation keine Differenz zu schaffen, sondern den Weg zu beschreiten, den die Kommission und der Bundesrat vorschlagen.